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Vorladung vom Amt

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 13.05.2015 18:54
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Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 12:59
Nun ist es mal wieder soweit. Als früherer Mitarbeiter von Nokia Siemens Networks, Insasse der Beschäftigungsgesellschaft 2012, derzeit Bezieher von ALG-1 und Frührentner ab 2016 werde ich mal wieder vorgeladen vom Amt. Thema: Bewerbung bei Personaldienstleistungsunternehmen. Und das Ganze gleich wieder unter Androhung von Sanktionen, zum Beispiel Kürzung von Sozialgeld oder Sperrung möglicher Hartz-4 Bezüge. Soviel zum Thema "Gleitender Übergang in den Ruhestand". Nichts als Streß und Sackstand hat man !

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 14:05
Versteh das nicht - Frührentner (wohl mit 63 nach 2 Jahren ALG1) dann bist du jetzt so 61 - wieso hast du dann noch was mit HartzIV zu tun. Mit 60plus noch einen Job selbst befristet wäre wie ein Sechser im Lotto - schön aber unwahrscheinlich; nu, versteh dein Problem nicht.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 14:06
Anonymous User hat geschrieben:
Nun ist es mal wieder soweit. Als früherer Mitarbeiter von Nokia Siemens Networks, Insasse der Beschäftigungsgesellschaft 2012, derzeit Bezieher von ALG-1 und Frührentner ab 2016 werde ich mal wieder vorgeladen vom Amt. Thema: Bewerbung bei Personaldienstleistungsunternehmen. Und das Ganze gleich wieder unter Androhung von Sanktionen, zum Beispiel Kürzung von Sozialgeld oder Sperrung möglicher Hartz-4 Bezüge. Soviel zum Thema "Gleitender Übergang in den Ruhestand". Nichts als Streß und Sackstand hat man !




Welches Amt den, wo ?

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 14:18
In welchem Land sind unsere Euro-Chips eigentlich noch was wert? Ein Land mit ewiger Sonne, endlosen Sandstränden, dickbusigen Frauen, leckeren Speisen und Getränken?

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 14:27
ALG1 ist kein gleitender Übergang in Rente - falls du nach 2 Jahren ALG1 in Rente gehen möchtest (deine individuelle Lebensplanung) kannst du maximal 1 Jahr früher (September/Oktober 2015) den Rentenantrag stellen - fair ist es das dann dem potentiellen AG auch so zu sagen - muss man aber nicht. nach 7 Monaten ist das Arbeitslosengeld der Maßstab für den Nettolohn - na, bei so einem Jahr ist die Zumutbarkeit außerhalb des Großraums München auch kaum wahrscheinlich und den AG muß man auch noch unter den Bedingungen finden - aber überleg dir, ob du dann doch nicht noch ein Projekt von 1-2 Jahren machen willst - zwecks Vermeiden der Rentenabzüge.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 14:39
Anonymous User hat geschrieben:
ALG1 ist kein gleitender Übergang in Rente - falls du nach 2 Jahren ALG1 in Rente gehen möchtest (deine individuelle Lebensplanung) kannst du maximal 1 Jahr früher (September/Oktober 2015) den Rentenantrag stellen - fair ist es das dann dem potentiellen AG auch so zu sagen - muss man aber nicht. nach 7 Monaten ist das Arbeitslosengeld der Maßstab für den Nettolohn - na, bei so einem Jahr ist die Zumutbarkeit außerhalb des Großraums München auch kaum wahrscheinlich und den AG muß man auch noch unter den Bedingungen finden - aber überleg dir, ob du dann doch nicht noch ein Projekt von 1-2 Jahren machen willst - zwecks Vermeiden der Rentenabzüge.



Nein will ich definitiv nicht, ich will einfach nur in Ruhe gelassen werden, wie das früher ja auch ging, und nicht irgendwelche sinnfreien Aktionen aufgebrummt bekommen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 14:45
Diese goldenen Zeiten sind definitiv vorbei. Lösung: Auf ALG1 (incl. Rentenanrechnungszeit) verzichten, dann hast du deine Ruhe ...

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 18:44
Also wenn diese Leute mir auf meine alten Tage wirklich noch auf den Keks gehen- dann ist Feierabend. Dann zahle ich in diesem Land GAR_KEINE Steuern mehr- weder Kapitalertragssteuer, noch 19% Mehrwertsteuer und schon gar nicht die Wahnsinns-Abgaben auf Benzin und so. In anderen Ländern kann man seinen Lebensabend auch ganz gut genießen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 20:45
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
ALG1 ist kein gleitender Übergang in Rente - falls du nach 2 Jahren ALG1 in Rente gehen möchtest (deine individuelle Lebensplanung) kannst du maximal 1 Jahr früher (September/Oktober 2015) den Rentenantrag stellen - fair ist es das dann dem potentiellen AG auch so zu sagen - muss man aber nicht. nach 7 Monaten ist das Arbeitslosengeld der Maßstab für den Nettolohn - na, bei so einem Jahr ist die Zumutbarkeit außerhalb des Großraums München auch kaum wahrscheinlich und den AG muß man auch noch unter den Bedingungen finden - aber überleg dir, ob du dann doch nicht noch ein Projekt von 1-2 Jahren machen willst - zwecks Vermeiden der Rentenabzüge.



Nein will ich definitiv nicht, ich will einfach nur in Ruhe gelassen werden, wie das früher ja auch ging, und nicht irgendwelche sinnfreien Aktionen aufgebrummt bekommen.



so wie früher bei Siemens?

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 20:46
Anonymous User hat geschrieben:
Also wenn diese Leute mir auf meine alten Tage wirklich noch auf den Keks gehen- dann ist Feierabend. Dann zahle ich in diesem Land GAR_KEINE Steuern mehr- weder Kapitalertragssteuer, noch 19% Mehrwertsteuer und schon gar nicht die Wahnsinns-Abgaben auf Benzin und so. In anderen Ländern kann man seinen Lebensabend auch ganz gut genießen.



Die Drohung wirkt bestimmt.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 20:53
naja, es steht Dir frei, hin zu gehen wo Du willst. Es ist Dein freier Wille, nur must halt die Folgen Deiner Handlung dort schon selber tragen. Mann dann bewirb Dich halt bei den verleihern. Standardbewerbung, Interview und dann halt hin... Stell Dich nicht so an. Allerdings solltest Du Dir das mal mit früher rente mal mit allen Wenn und Abers durchrechnen...

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 30.April 2015 21:02
Und der Verleiher hat gleich den passenden Job mit Netto wie ALG1 am start ??, und der will unbedingt einen Siemensianer mit 30 Jahren Siemens Historie der höchst motiviert ist, der ist doch auch nicht blöd, der will sich doch seine Kunden auch nicht vergraulen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2015 12:06
Berate als Kaufmann / Unternehmensberater Firmen bezüglich Umstrukturierung etc. Oder teure Immobilien an den Mann bringen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2015 13:38
Anonymous User hat geschrieben:
Und der Verleiher hat gleich den passenden Job mit Netto wie ALG1 am start ??, und der will unbedingt einen Siemensianer mit 30 Jahren Siemens Historie der höchst motiviert ist, der ist doch auch nicht blöd, der will sich doch seine Kunden auch nicht vergraulen.



Und, was ist dann das resultat? Eine Absageund schon ist das Ziel erfüllt, beworden. wow... Sag mal denkst Du eigentlich noch oder wie?

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Mai 2015 14:32
Poste doch mal bitte den Job für den Auszahlungsbetrag = netto würde ich nehmen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Mai 2015 20:18
Weder habe ich mein Auto falsch geparkt, noch irgendwelche Steuern hinterzogen. Trotzdem: Wenn ich meine Post so lese, dann komme ich mir vor wie ein ganz, ganz böser Mensch: --------------- RECHTSFOLGENBELEHRUNG UND WEITERE HINWEISE: Rechtsfolgenbelehrung: 1.Eine Verletzung der Meldepflicht nach §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB3 liegt vor, wenn Sie der Aufforderung Ihres zuständigen Jobcenters, sich persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommen. 2.Bei Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld 2 bzw. das Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGB2 gemindert. 3.Minderung und Wegfall dauern drei Monate und beginnen mit dem Kalendermonat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides über die Sanktionen (§31b SGB2). Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). 4.Durch Verletzung der o.g. Pflichten können sich ggf. Überschneidungen der Sanktionszeiträume ergeben. (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund erster Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 10 Prozent Minderung aufgrund einer weiteren Verletzung der Meldepflicht vom 01.06. bis 31.08. -->Überschneidung vom 01.06. bis 31.07. mit insgesamt 20 Prozent Minderung). 5.Minderung wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach §31 SGB2 hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. --> vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40% Minderung). 6.Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes 2 um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass vorrangig Ihr Einkommen und daraus verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen. Hinweis: Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, der Meldeaufforderung nachzukommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§39 Nr.4 SGB2). Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die oben beschriebenen Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Meldeaufforderung nicht nachkommen und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei Ihrem Jobcenter einsehen. ---- So Ihr lieben Leser- nun hoffe ich, dass ich alles richtig abgeschrieben habe- falls nicht dann verzeiht mir bitte.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Mai 2015 20:34
Anonymous User hat geschrieben:
Weder habe ich mein Auto falsch geparkt, noch irgendwelche Steuern hinterzogen. Trotzdem: Wenn ich meine Post so lese, dann komme ich mir vor wie ein ganz, ganz böser Mensch: --------------- RECHTSFOLGENBELEHRUNG UND WEITERE HINWEISE: Rechtsfolgenbelehrung: 1.Eine Verletzung der Meldepflicht nach §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB3 liegt vor, wenn Sie der Aufforderung Ihres zuständigen Jobcenters, sich persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommen. 2.Bei Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld 2 bzw. das Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGB2 gemindert. 3.Minderung und Wegfall dauern drei Monate und beginnen mit dem Kalendermonat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides über die Sanktionen (§31b SGB2). Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). 4.Durch Verletzung der o.g. Pflichten können sich ggf. Überschneidungen der Sanktionszeiträume ergeben. (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund erster Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 10 Prozent Minderung aufgrund einer weiteren Verletzung der Meldepflicht vom 01.06. bis 31.08. -->Überschneidung vom 01.06. bis 31.07. mit insgesamt 20 Prozent Minderung). 5.Minderung wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach §31 SGB2 hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. --> vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40% Minderung). 6.Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes 2 um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass vorrangig Ihr Einkommen und daraus verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen. Hinweis: Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, der Meldeaufforderung nachzukommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§39 Nr.4 SGB2). Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die oben beschriebenen Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Meldeaufforderung nicht nachkommen und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei Ihrem Jobcenter einsehen. ---- So Ihr lieben Leser- nun hoffe ich, dass ich alles richtig abgeschrieben habe- falls nicht dann verzeiht mir bitte.



Copy-Paste Funktion bekannt?

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 5.Mai 2015 22:17
Anonymous User hat geschrieben:
Weder habe ich mein Auto falsch geparkt, noch irgendwelche Steuern hinterzogen. Trotzdem: Wenn ich meine Post so lese, dann komme ich mir vor wie ein ganz, ganz böser Mensch: --------------- RECHTSFOLGENBELEHRUNG UND WEITERE HINWEISE: Rechtsfolgenbelehrung: 1.Eine Verletzung der Meldepflicht nach §59 SGB2 i.V.m. §309 SGB3 liegt vor, wenn Sie der Aufforderung Ihres zuständigen Jobcenters, sich persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommen. 2.Bei Verletzung der Meldepflicht wird das Arbeitslosengeld 2 bzw. das Sozialgeld um 10 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach §20 SGB2 gemindert. 3.Minderung und Wegfall dauern drei Monate und beginnen mit dem Kalendermonat nach Zustellung des entsprechenden Bescheides über die Sanktionen (§31b SGB2). Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). 4.Durch Verletzung der o.g. Pflichten können sich ggf. Überschneidungen der Sanktionszeiträume ergeben. (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund erster Verletzung der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. und 10 Prozent Minderung aufgrund einer weiteren Verletzung der Meldepflicht vom 01.06. bis 31.08. -->Überschneidung vom 01.06. bis 31.07. mit insgesamt 20 Prozent Minderung). 5.Minderung wegen Meldepflichtverletzungen treten zu Minderungen nach §31 SGB2 hinzu (Beispiel: 10 Prozent Minderung aufgrund der Meldepflicht vom 01.05. bis 31.07. --> vom 01.05. bis 31.07. insgesamt 40% Minderung). 6.Bei einer Minderung des Arbeitslosengeldes 2 um mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs können auf Antrag ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind grundsätzlich zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Beachten Sie aber, dass vorrangig Ihr Einkommen und daraus verwertbares Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhaltes einsetzen müssen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Aufforderung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der oben genannten Stelle einzulegen. Hinweis: Auch wenn Sie Widerspruch erheben, sind Sie verpflichtet, der Meldeaufforderung nachzukommen. Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§39 Nr.4 SGB2). Bitte beachten Sie daher, dass trotz eines Widerspruchs die oben beschriebenen Rechtsfolgen eintreten, wenn Sie ohne wichtigen Grund der Meldeaufforderung nicht nachkommen und der Widerspruch keinen Erfolg hat. Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei Ihrem Jobcenter einsehen. ---- So Ihr lieben Leser- nun hoffe ich, dass ich alles richtig abgeschrieben habe- falls nicht dann verzeiht mir bitte.



Kann man mal sehen wie human es in ALGII zugeht da wird gemindert, in ALGI wird in den Fällen die Leistung immer 100% eingestellt, aber was wolltest Du uns eigentlich damit sagen ? versteh den Zusammenhng nicht

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 10:05
Die Rechtbehelfsbelehrung ist doch ok. Ich bezweifle allerdings, das das so drinsteht. Du must halt einfach darauf achten, das Du Deine Termine einhälst. Sonst kostet Dich das eben massiv Geld. ALII bekommst Du nur, wenn due Weniger wie 150 Euro pro Lebensjahr als sogenanntes Schonvermögen besitzt. Dann bist Du Anspruchsberechtigt... Klar, das ist Deine individuelle Situation, die durchaus die anderen auch in bälde trefefn könnte. Meines Erachtens wäre es jedoch auch mindestens ebenso wichtig, das sich an diesen Verhältnissen pllitisch etwas ändert. Beispielsweise sollten eben die AG diese Kosten als Gesamtheit tragen, die Sie letztlich indirekt verschuldet haben.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 10:44
Ja, an der Hartz-4 Planung arbeite ich auch schon. Obwohl die Stadt München mir überhaupt nicht gefällt ziehe ich den Kauf einer Hartz-4 gerechten Eigentumswohnung in Erwägung. In München sind Wohnungen teuer als in anderen Städten- da könnte man vermutlich in einer Münchener Hartz-4-gerechten Eigentumswohnung mehr Geld verstecken, verglichen mit einer Hartz-4 gerechten-Eigentumswohnung abseits der großen, zubetonierten Städte. Ach, es wird wohl doch nichts mit dem Leben auf dem platten Land. Man muss sich in das System fügen. Freiheit, das bedeutet Einsicht in die Notwendigkeit. So hieß es früher in der DDR.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 11:05
Mann darf erinnern, das es die DDr nicht mehr gibt. Der Freiheitsgedanke und der Freiheitsdrang der Menschen war letzlich stärker. Ich frage mich, wann es denn nun in Deutschland mal soweit ist....... Die große Masse müßte einmal die "geringen" Sozialkosten des Staates auf die Reichsten im Lande verteilen. Denn Schließlich verteilen diese ja auch Ihre Kosten an den Staat....

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 12:41
Anonymous User hat geschrieben:
Mann darf erinnern, das es die DDr nicht mehr gibt. Der Freiheitsgedanke und der Freiheitsdrang der Menschen war letzlich stärker. Ich frage mich, wann es denn nun in Deutschland mal soweit ist....... Die große Masse müßte einmal die "geringen" Sozialkosten des Staates auf die Reichsten im Lande verteilen. Denn Schließlich verteilen diese ja auch Ihre Kosten an den Staat....



>>>> Da hat jemand das System BRD, made by USA, nicht erkannt. Bestimmen tut die Wirtschaft/Das Geld - wir dürfen aus einer vorgegebenen Menge auswählen, füttern tun diese dann - na, wer wohl? Dann gilt der alte deutsche Spruch: Der Hund beißt nicht den, der ihn füttert oder Dessen Brot ich ess, des Lied ich sing. Wieso können Sozis so was wie HartzIV verbrechen? Denk mal über der Väter Weisheit nach.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 14:29
Anonymous User hat geschrieben:
Ja, an der Hartz-4 Planung arbeite ich auch schon. Obwohl die Stadt München mir überhaupt nicht gefällt ziehe ich den Kauf einer Hartz-4 gerechten Eigentumswohnung in Erwägung. In München sind Wohnungen teuer als in anderen Städten- da könnte man vermutlich in einer Münchener Hartz-4-gerechten Eigentumswohnung mehr Geld verstecken, verglichen mit einer Hartz-4 gerechten-Eigentumswohnung abseits der großen, zubetonierten Städte....



Einfamilienhaus 90qm in Luxuswohnlage München. Da könntest du mehr Geld retten, als du vielleicht hast :)
http://www.ratgeber-geld.de/wissen/268-wohneigentum-bei-hartz-iv.html

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 14:37
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Ja, an der Hartz-4 Planung arbeite ich auch schon. Obwohl die Stadt München mir überhaupt nicht gefällt ziehe ich den Kauf einer Hartz-4 gerechten Eigentumswohnung in Erwägung. In München sind Wohnungen teuer als in anderen Städten- da könnte man vermutlich in einer Münchener Hartz-4-gerechten Eigentumswohnung mehr Geld verstecken, verglichen mit einer Hartz-4 gerechten-Eigentumswohnung abseits der großen, zubetonierten Städte....



Einfamilienhaus 90qm in Luxuswohnlage München. Da könntest du mehr Geld retten, als du vielleicht hast :)
http://www.ratgeber-geld.de/wissen/268-wohneigentum-bei-hartz-iv.html



.. und dann noch das Haus an die Schwester/Bruder verkaufen und zur Miete wohnen.
http://rechtsanwalt-grossraeschen.de/2014/03/so-retten-hartz-iv-empfaenger-ihr-wohneigentum/

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 15:50
Da braucht man wohl einen guten Berater, hartzen in München ist wohl besser als in der Provinz: es gibt die Tafeln zur günstigen Nahrungsversorgung (hoffentlich verfüttern die Gutmenschen nicht alles an unsere Neubürger) - man kann Flaschensammeln (derzeit fest in der Hand deutscher Rentner ), Man kommt auch ohne Auto überall hin, reichhaltige verbilligtes Kulturangebot, Parks etc. zur Freizeitgestaltung, genügend Sonderangebote - Zeit hat man ja, Möglichkeiten zum Tauschhandel mit Gleichgesinnten - Kreativität ist hier gefragt - dann gibt es Second-Hand-Shops und angeschlossener Serviceabteilung mit Bezugsschein - falls man doch mal was braucht. Wie man sieht, ist München toll für ganz Gutverdienende und Erblinge oder ganz arme Habenichte. Heißt, man muß sich bald ganz arm machen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 17:34
Anonymous User hat geschrieben:
Ja, an der Hartz-4 Planung arbeite ich auch schon. Obwohl die Stadt München mir überhaupt nicht gefällt ziehe ich den Kauf einer Hartz-4 gerechten Eigentumswohnung in Erwägung. In München sind Wohnungen teuer als in anderen Städten- da könnte man vermutlich in einer Münchener Hartz-4-gerechten Eigentumswohnung mehr Geld verstecken, verglichen mit einer Hartz-4 gerechten-Eigentumswohnung abseits der großen, zubetonierten Städte. Ach, es wird wohl doch nichts mit dem Leben auf dem platten Land. Man muss sich in das System fügen. Freiheit, das bedeutet Einsicht in die Notwendigkeit. So hieß es früher in der DDR.



###Möchtest Du wirklich in einer kleinlichen Münchener Hartz-4-gerechten Eigentumswohnung hocken?? Für eine pompöse Villa wirds wohl nicht reichen?Dann kann ich gleich in einer kleinlichen Münchener Hartz-4-gerechten Mietwohnung hocken und das Vermögen für bessere Genüsse ausgeben.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 18:19
@17:34 - es geht ums Sichern des Geldes - den Palast in der Ödnis musst du verkaufen - die Wohnung in bester Lage in München dann bei Rentenbeginn und solange die Vorteile der Stadt als Hartzer nutzen - die Bösen von der Agentur prüfen deine Konten einige Jahre rückwirkend nach, ob du da was unter der Matratze hast - vorerst nix mit Genüssen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 18:28
Doch ich will die Kohle für bessere Genüsse ausgeben:die Bösen von der Agentur können es gerne prüfen, wofür ich mein Geld ausgebe.Und in der kleinlichen Münchener Miet-Bude wohne ich.Und bewerben brauche ich mich auch nicht wenn ich von meinem eigenen Geld lebe...

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 6.Mai 2015 18:51
Anonymous User hat geschrieben:
Doch ich will die Kohle für bessere Genüsse ausgeben:die Bösen von der Agentur können es gerne prüfen, wofür ich mein Geld ausgebe.Und in der kleinlichen Münchener Miet-Bude wohne ich. Und bewerben brauche ich mich auch nicht wenn ich von meinem eigenen Geld lebe...



dann kriegste halt kein HartzIV bis der Diridari alle ist. Unsere Kollegen suchen halt Optimierungsmöglichkeiten, um dann möglichst lange den Genüssen zu frönen und dabei das Maximum vom bis dato den zu uns unwirschen Politikern in den Rachen geworfenen Geldes zurück zu bekommen.

Re: Vorladung vom Amt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Mai 2015 10:38
Anonymous User hat geschrieben:
Da braucht man wohl einen guten Berater, hartzen in München ist wohl besser als in der Provinz: es gibt die Tafeln zur günstigen Nahrungsversorgung (hoffentlich verfüttern die Gutmenschen nicht alles an unsere Neubürger) - man kann Flaschensammeln (derzeit fest in der Hand deutscher Rentner ), Man kommt auch ohne Auto überall hin, reichhaltige verbilligtes Kulturangebot, Parks etc. zur Freizeitgestaltung, genügend Sonderangebote - Zeit hat man ja, Möglichkeiten zum Tauschhandel mit Gleichgesinnten - Kreativität ist hier gefragt - dann gibt es Second-Hand-Shops und angeschlossener Serviceabteilung mit Bezugsschein - falls man doch mal was braucht. Wie man sieht, ist München toll für ganz Gutverdienende und Erblinge oder ganz arme Habenichte. Heißt, man muß sich bald ganz arm machen.



---------- Da fällt mir auch so Einiges ein: Gerade in München gibt es immer wieder Linke, Rechte, Bunte-Multi-Kulti, religiöse, gemeinnützige und sonstige Organisationen, die öffentliche Veranstaltungen abhalten und von Zeit zu Zeit dabei auch Speisen und Getränke auffahren. Da kann man sich gut durchfressen. Das gilt auch für die "Enthüllung" neuer Automobile beim Händler um die Ecke u.s.w. Auch Supermärkte und Kaufhäuser haben manchmal kostenlose Produktproben. Ich sage nur: Gnadenlos durchfressen. Nicht zu Vergessen sind in München die Jahresversammlungen der Aktiengesellschaften. Hast Du eine Aktie, oder ein paar mehr- dann darfst Du rein und kannst Dich ggf. am Buffet durchfressen. Das dürfte in München besser funktionieren als in manch anderer Stadt.
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