BAP - versteht das jemand?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
31.01.2014 12:18
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Den unteren Teil mit der Altzusage hast du ja selbst schon verstanden.
Der obere Teil, das Versorgungskonto kommt 'on top', . Wesentlich ist der 'Stand des Versorgungskontos' das kannst du mal Verrenten lassen oder dir als Kapital auszahlen lassen.
Und die Unterpunkte des Versorgungskontos sind nun auch nicht so schwer zu verstehen. Kontostand ist der Kontostand vom Letzten Auszug, Kontozuführung ist eben der Betrag der im Angegebenen Jahr dazukommt, und dann noch die Garantieverzinsung.
Schwieriger wird es schon bei der Frage wie die Kontozuführung berechnet wird, insbesondere bei den Tariflern. Dafür bedarf es einer persönlichen Beratung, das kann ich hier nicht leisten.
Noch wichtig zu wissen ist das das Besitzstandeskapital eine Zusage auf Alter 60 ist und entsprechend gekürzt wird wenn du vor dem erreichen von 60 Jahren aus der Firma ausscheidest.
Das Versorgungskonto wird bei ausscheiden aus der Firma vor dem 60. Lebensjahr nicht gekürzt, da es keine Zusage sondern erworbenes Kapital ist.
Der obere Teil, das Versorgungskonto kommt 'on top', . Wesentlich ist der 'Stand des Versorgungskontos' das kannst du mal Verrenten lassen oder dir als Kapital auszahlen lassen.
Und die Unterpunkte des Versorgungskontos sind nun auch nicht so schwer zu verstehen. Kontostand ist der Kontostand vom Letzten Auszug, Kontozuführung ist eben der Betrag der im Angegebenen Jahr dazukommt, und dann noch die Garantieverzinsung.
Schwieriger wird es schon bei der Frage wie die Kontozuführung berechnet wird, insbesondere bei den Tariflern. Dafür bedarf es einer persönlichen Beratung, das kann ich hier nicht leisten.
Noch wichtig zu wissen ist das das Besitzstandeskapital eine Zusage auf Alter 60 ist und entsprechend gekürzt wird wenn du vor dem erreichen von 60 Jahren aus der Firma ausscheidest.
Das Versorgungskonto wird bei ausscheiden aus der Firma vor dem 60. Lebensjahr nicht gekürzt, da es keine Zusage sondern erworbenes Kapital ist.
Bei ATs sind das 2,5% pro Jahr, bei den Tarifflern ist es etwas komplizierter. Am ende des Tages wird dann Monatsgenau gerechnet.
Es ist der Job des Arbeitgebers dir das genau auszurechnen. Damit tut er sich aber anscheinend sehr schwer. Einige Kollegen haben es sich vor dem Arbeitsgericht erkämpft das der Arbeitgeber an dieser Stelle seinen Job macht.
Es ist der Job des Arbeitgebers dir das genau auszurechnen. Damit tut er sich aber anscheinend sehr schwer. Einige Kollegen haben es sich vor dem Arbeitsgericht erkämpft das der Arbeitgeber an dieser Stelle seinen Job macht.
Ling Uaan hat geschrieben:
Bei ATs sind das 2,5% pro Jahr, bei den Tarifflern ist es etwas komplizierter. Am ende des Tages wird dann Monatsgenau gerechnet.
Hallo, wo kommen denn die 2,5% her? Ich hatte eine Beratung und da hieß es, der Faktor errechnet sich aus der Anzahl der Monate der Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl der Monate bis 60. Fiktives Rechenbeispiel:
25 Jahre dabei und bis 60 fehlen nach Ende der beE noch 2 Jahre bis 60:
(25*12)/(27*12)* zugesagtes Versorgungskapital => tatsächliches Versorgungskapitalor
Ling Uaan hat geschrieben:
Da hat mich einer falsch beraten, ich bin seit 1992 AT. Kannst Du mir die Quelle von den 2,5% nennen?
Deinen Worten entnehme ich das Du AT bist aber zum Zeitpunkt der Umstellung auf BSAV (BAP) im Herbst 2004 Tariffler warst. Daher gelten für Dich die Tariffler Regeln für die Kürzung des Besitzstandeskapital.
Da hat mich einer falsch beraten, ich bin seit 1992 AT. Kannst Du mir die Quelle von den 2,5% nennen?
Anonymous User hat geschrieben:
---> hab da was älteres bei Siemens gefunden: IX.1.1.2 Finanzierung der Altersvorsorgebeiträge und Art der Leistungserbringung -- http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-5184D450-0A941046/bst/BST-VS-11_Siemens.pdf -- leider sind wir in der BEE von Gott und der Welt abgeschnitten - nicht mal in der BEE- MchH gibt es einen PC mit Zugang zum Intranet. Unsere Verträge wurden nicht geändert - kannst aber auch bei HR nachfragen - dann habens auch was zu tun.
Ling Uaan hat geschrieben:Deinen Worten entnehme ich das Du AT bist aber zum Zeitpunkt der Umstellung auf BSAV (BAP) im Herbst 2004 Tariffler warst. Daher gelten für Dich die Tariffler Regeln für die Kürzung des Besitzstandeskapital.
Da hat mich einer falsch beraten, ich bin seit 1992 AT. Kannst Du mir die Quelle von den 2,5% nennen?
---> hab da was älteres bei Siemens gefunden: IX.1.1.2 Finanzierung der Altersvorsorgebeiträge und Art der Leistungserbringung -- http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xbcr/SID-5184D450-0A941046/bst/BST-VS-11_Siemens.pdf -- leider sind wir in der BEE von Gott und der Welt abgeschnitten - nicht mal in der BEE- MchH gibt es einen PC mit Zugang zum Intranet. Unsere Verträge wurden nicht geändert - kannst aber auch bei HR nachfragen - dann habens auch was zu tun.
Sorry, da habe ich was durcheinander gebracht ( Ausscheiden vor 60 vs. Invalidität oder Tod vor Alter 60) - aber noch leben ja die beE Insassen
Anbei der entsprechende Passus der BSAV Q&A;:
•Was passiert mit dem IP-Kapital/ SAF-Kapital bei Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls?
Bei unverfallbarem Ausscheiden wird das IP-/SAF-Kapital – wie bisher – quotiert (m/n-tel Regelung), d. h. im Verhältnis der tatsächlichen Firmenzugehörigkeit zur maximal möglichen Firmenzugehörigkeit.
•Welche Auswirkung hat der Eintritt von Invalidität oder Tod vor Alter 60?
Der Besitzstand aus der SAF-Zusage wird für jedes nicht vollendete Lebensjahr, das bis Alter 60 fehlt um den Dienstjahresbetrag gekürzt. Der Besitzstand aus der IP-Zusage wird für jedes nicht vollendete Lebensjahr, das bis Eintritt des Versorgungsfalles bis Alter 60 fehlt, um 2,5% gekürzt.
Anbei der entsprechende Passus der BSAV Q&A;:
•Was passiert mit dem IP-Kapital/ SAF-Kapital bei Ausscheiden vor Eintritt des Versorgungsfalls?
Bei unverfallbarem Ausscheiden wird das IP-/SAF-Kapital – wie bisher – quotiert (m/n-tel Regelung), d. h. im Verhältnis der tatsächlichen Firmenzugehörigkeit zur maximal möglichen Firmenzugehörigkeit.
•Welche Auswirkung hat der Eintritt von Invalidität oder Tod vor Alter 60?
Der Besitzstand aus der SAF-Zusage wird für jedes nicht vollendete Lebensjahr, das bis Alter 60 fehlt um den Dienstjahresbetrag gekürzt. Der Besitzstand aus der IP-Zusage wird für jedes nicht vollendete Lebensjahr, das bis Eintritt des Versorgungsfalles bis Alter 60 fehlt, um 2,5% gekürzt.
Anonymous User hat geschrieben:
Ling Uaan hat geschrieben:Bei ATs sind das 2,5% pro Jahr, bei den Tarifflern ist es etwas komplizierter. Am ende des Tages wird dann Monatsgenau gerechnet.
Hallo, wo kommen denn die 2,5% her? Ich hatte eine Beratung und da hieß es, der Faktor errechnet sich aus der Anzahl der Monate der Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl der Monate bis 60. Fiktives Rechenbeispiel:
25 Jahre dabei und bis 60 fehlen nach Ende der beE noch 2 Jahre bis 60:
(25*12)/(27*12)* zugesagtes Versorgungskapital => tatsächliches Versorgungskapitalor
Die 2,5% gelten nur im folgenden Fall:
"Außertariflich entlohnte Mitarbeiter erhalten eine gekürzte Betriebsrente, sofern der Versorgungsfall(Invalidität) vor dem vollendeten 60. Lebensjahr eintritt."
Wenn du die Firma verläßt bzw. verlassen mußt e.g. wegen Namensliste, erfolgt wohl anteilige Verrechnung so ähnlich wie du beraten wurdest. Als ich 2003 in Mch-H gekündigt wurde, habe ich einen Bescheid bekommen in dem mein Anspruch anteilig berechnet wurde gemäß "Anzahl der Betriebsmonate als AT/ Gesamtzahl der fiktiven Monate als AT bis 60"
. Da ich aber den Kündigungsschutzprozess gewann, ist dieser Bescheid damals nicht zur Anwendung gekommen.
Ohne Gewähr auf 100% Richtigkeit, aber vom Prinzip ist es wie folgt:
Die vor Einführung von BSAV zugesagte individuelle IP-Zusage (Altzusage) bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nun in Besitzstandskapital umgerechnet. Bei der Umrechnung wird eine durchschnittliche Rentenbezugsdauer von 170 Monaten (etwas über 14 Jahre) unterstellt, daher der Faktor 170.
Im BAP Kontoauszug wird diese Altzusage separat ausgewiesen => Mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung.
Bsp:
Angenommen, die ursprüngliche IP-Zusage war eine monatl. Rente in Höhe von 500 EUR.
Die 500 EUR werden nun mit 170 (Monaten) multipliziert, so dass sich ein mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital von 85.000 EUR ergibt.
Diesen Anspruch hat man aber erst dann vollständig erworben, wenn man bei Erreichen des 60.Lebensjahr immer noch bei der NSN beschäftigt ist, ansonsten verringert sich das Besitzstandkapital um 2,5% pro fehlendem Jahr. Z.B. hat ein 50-Jähriger NSN-Mitarbeiter einen Anspruch auf 75% des Besitzstandkapitals erworben, da ihm 10 Jahre noch fehlen (100%- 10 * 2,5%).
Im BAP Kontoauszug kann man auch sehen (oder erahnen), dass nicht der volle Jahresbeitrag dem BAP Konto gutgeschrieben wird, sondern der jährliche Beitrag um 2,5% des erreichbaren Besitzstandskapitals gekürzt wird.
Wie berechnet sich nun der aktuelle Wert des BAP-Kontos?
Aktueller Wert = "Stand des Versorgungskontos" + bereits erreichter Anteil des Beitzstandkapitals aus Altregelung.
Bsp: 50-Jähriger Mitarbeiter mit Altzusage 500 EUR Monatsrente.
Stand des Versorgungskontos: 20.000 EUR
Erreichter Anteil des Besitzstandkapitals aus Altregelung: 75% von 85.000 EUR = 65.750 EUR.
Aktueller Wert des BAP-Kontos = 20.000 EUR + 65.750 EUR = 85.750 EUR.
Mindestens zu erwartende Betriebsrente bei Ratenzahlung: 85.750 EUR / 170 = ~504 EUR (davon ~387 EUR erworbene Ansprüche aus der Altzusage)
Mindestens zu erwartende monatliche (Brutto)-Betriebsrente, um genau zu sein.
Die Rentenbesteuerung ist wiederum ein Kapitel für sich, hier kassiert der Staat nämlich zunehmend ab. Ab 2040 wird die volle Rente (100%) besteuert, derzeit sind es 66%.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_C3762290A14794D80B9654DEED832180.cae04/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/01_rentenbesteuerung/00_01_rentenbesteuerung_wie_besteuert_wird_node.html
1. Ich stimme der Rechnung von Dienstag 15:53 zu, allerdings glaube ich, dass sich der Faktor 170 ändert (oder schon geändert hat) und größer wird - damit sinkt die monatliche Rente. Weiss jemand wo man den Faktor findet und wie hoch er heute schon ist? In einem anderen Thread war mal von 230 die Rede. Der Faktor ändert sich weil die Menschen immer älter werden und damit das Kapital über einen längeren Zeitraum gezahlt werden muss.
2. Weiss jemand wie die Ehepartner bei der Betriebsrente behandelt werden, ich glaube bei der gesetzlichen rentenversicherung erhalten die Partner 60% der Rente des verstorbenen Partners (abzüglich der eigenen Rente). Natürlich nur wenn die eigene Rente niedriger wäre.
Anonymous User hat geschrieben:
Wird die von dir errechnete Firmenpension von ~504 EUR nun monatlich bis zum Tode bezahlt oder nur 170 Monte lang? Sorry, womöglich wurde die Frage schon beantwortet, aber ich habe mich bisher noch nicht mit meiner Firmenpension beschäftigt, weil sie für mich noch sehr weit weg ist.
Kleine Korrektur: der letzte Satz muss natürlich heissen: Mindestens zu erwartende monatliche Betriebsrente bei Ratenzahlung: 85.750 EUR / 170 = ~504 EUR (davon ~387 EUR erworbene monatl. Ansprüche aus der Altzusage)
Wird die von dir errechnete Firmenpension von ~504 EUR nun monatlich bis zum Tode bezahlt oder nur 170 Monte lang? Sorry, womöglich wurde die Frage schon beantwortet, aber ich habe mich bisher noch nicht mit meiner Firmenpension beschäftigt, weil sie für mich noch sehr weit weg ist.
Anonymous User hat geschrieben:
wie ich aus Deinem Beitrag lesen kann bist Du ja noch sehr weit von der Betriebsrente entfernt, bis zu Deinem Renteneintritt wird sich wahrscheinlich der Faktor 170 = etwas mehr als 14 Jahre Lebenserwartung nach Renteneintritt erhöhen , aber auf jeden Fall bekommst Du natürlich auch dann immer noch die errechnete Rente lebenslang
Anonymous User hat geschrieben:Kleine Korrektur: der letzte Satz muss natürlich heissen: Mindestens zu erwartende monatliche Betriebsrente bei Ratenzahlung: 85.750 EUR / 170 = ~504 EUR (davon ~387 EUR erworbene monatl. Ansprüche aus der Altzusage)
Wird die von dir errechnete Firmenpension von ~504 EUR nun monatlich bis zum Tode bezahlt oder nur 170 Monte lang? Sorry, womöglich wurde die Frage schon beantwortet, aber ich habe mich bisher noch nicht mit meiner Firmenpension beschäftigt, weil sie für mich noch sehr weit weg ist.
wie ich aus Deinem Beitrag lesen kann bist Du ja noch sehr weit von der Betriebsrente entfernt, bis zu Deinem Renteneintritt wird sich wahrscheinlich der Faktor 170 = etwas mehr als 14 Jahre Lebenserwartung nach Renteneintritt erhöhen , aber auf jeden Fall bekommst Du natürlich auch dann immer noch die errechnete Rente lebenslang
Nein, der Faktor 170 erhöht sich nicht. Er ist nämlich nur dazu gedacht, einen Alt-Anspruch auf lebenslange Rentenzahlung in eine möglichst geringe Kapitalsumme auf Alter 60 umzurechnen. Für die Umwandlung einer Kapitalsumme auf Alter 60 in eine lebenslange Rentenzahlung gilt ein viel höherer Faktor, derzeit wohl ca. 230, der sich laufend erhöht. Der Faktor 170 darf hier nur angesetzt werden, wenn ein Altanspruch zurückgerechnet wird, in die Form, die er ursprünglich einmal hatte (d.h. um den Besitzstand zu wahren).
@22:35 - genau, hoffnungslose Unterdeckung - der S..-Laden darf halt nicht pleite gehen - Siemens hätte da mindestens schon um den Faktor 60 (von 170 bis 230) mehr Kapital an NSN überweisen müssen - für die Waisen und Witwen eher noch erheblich mehr. Gut beschrieben ist es z.B. :http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdfhttp://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf : einfach mal googeln und schauen was Siemens da geschrieben hat - an die Folien von NSN kommt man nicht heran - Die Rentenformel gilt naürlich für den ausgewiesenen Minimalanteil (Kapitaldeckung) und DC, falls man da was eingezahlt hat und es verrentet. Gut ist, das wenigstens das Kapital bei Mercer insolvenzgeschützt ist.
@23:35: Meine Frage bezieht sich auf das Beispiel oben mit den 500 Eur Monatliche Rentenzusagen aus dem Bestandschutz und 20.000 Eur auf dem Versorgungskonto:
Die Rechnung von 23:35 legt nahe, dass bei beiden der Faktor 170 zum tragen kommt, allerdings sagt 23:35, dass der Faktor 230 ist.
Die Gesamtsumme mit 60 wäre dann 85000 über Bestandkapital + 20000 Versorgungskonto = 105000. Teilen wir dies durch 230 (und nicht 170 wie bei der Rechnung oben) ergibt sich eine monatliche Rente von 205000/ 230 = 456. was noch weniger wäre als der ursprünglich zugesagte Bestandschutz.
Das ist anders bei der Beispielrechnung von Dienstag 15:28
Weiss jemand wie die Ehepartner behandelt werden?
Anonymous User hat geschrieben:
Du hast mich missverstanden: Für Altzusagen wird das Alter60-Kapital wieder durch 170 dividiert, um die ursprünglich einmal gegebene Zusage einer lebenslangen Rente aufrecht zu erhalten (= Besitzstandswahrung). Nur das Delta, was durch BSAV/BAP seitdem dazu gekommen ist, wird durch 230 geteilt, wenn man die Option Verrentung wählt.
@23:35: Meine Frage bezieht sich auf das Beispiel oben mit den 500 Eur Monatliche Rentenzusagen aus dem Bestandschutz und 20.000 Eur auf dem Versorgungskonto: Die Rechnung von 23:35 legt nahe, dass bei beiden der Faktor 170 zum tragen kommt, allerdings sagt 23:35, dass der Faktor 230 ist. Die Gesamtsumme mit 60 wäre dann 85000 über Bestandkapital + 20000 Versorgungskonto = 105000. Teilen wir dies durch 230 (und nicht 170 wie bei der Rechnung oben) ergibt sich eine monatliche Rente von 205000/ 230 = 456. was noch weniger wäre als der ursprünglich zugesagte Bestandschutz. Das ist anders bei der Beispielrechnung von Dienstag 15:28 Weiss jemand wie die Ehepartner behandelt werden?
Du hast mich missverstanden: Für Altzusagen wird das Alter60-Kapital wieder durch 170 dividiert, um die ursprünglich einmal gegebene Zusage einer lebenslangen Rente aufrecht zu erhalten (= Besitzstandswahrung). Nur das Delta, was durch BSAV/BAP seitdem dazu gekommen ist, wird durch 230 geteilt, wenn man die Option Verrentung wählt.
Für Altzusagen wird das Alter60-Kapital wieder durch 170 dividiert, um die ursprünglich einmal gegebene Zusage einer lebenslangen Rente aufrecht zu erhalten (= Besitzstandswahrung). Nur das Delta, was durch BSAV/BAP seitdem dazu gekommen ist, wird durch 230 geteilt, wenn man die Option Verrentung wählt.
Das ist auch mein Verständnis. Bei nochmaligem Lesen des Threads ist für mich noch offen, wie das erreichte Besitzstandskapital für ATs bei Verlassen der Firma berechnet wird. Mir fallen 3 Möglichkeiten ein, nur welche ist richtig? 1. Alter60-Kapital * (100 - 2,5*(60-Alter))/100 2. Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60 3. Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit-als-AT/ Gesamtzahl-der-fiktiven Monate-als-AT-bis-60 Bsp: MA, welche(r) 1990 eingetreten ist, im Jahr 2000 AT wurde und 2014 54 Jahre alt ist. Dann berechnet sich das Besitzstandskapital je nach Berechnungsmethode wie folgt: 1. Alter60-Kapital * (100 - 2,5*6)/100 = Alter60-Kapital * 0,85 2. Alter60-Kapital * 288 / 360 = Alter60-Kapital * 0,8 3. Alter60-Kapital * 168 / 240 = Alter60-Kapital * 0,7 Ich befürchte mal 3. ist richtig, da für den AG am günstigsten?
Hab mir mal erlaubt, das zu formatieren.
Bei nochmaligem Lesen des Threads ist für mich noch offen, wie das erreichte Besitzstandskapital für ATs bei Verlassen der Firma berechnet wird.
Mir fallen 3 Möglichkeiten ein, nur welche ist richtig?
1. Alter60-Kapital * (100 - 2,5*(60-Alter))/100
2. Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60
3. Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit-als-AT/ Gesamtzahl-der-fiktiven Monate-als-AT-bis-60
Bsp: MA, welche(r) 1990 eingetreten ist, im Jahr 2000 AT wurde und 2014 54 Jahre alt ist. Dann berechnet sich das Besitzstandskapital je nach Berechnungsmethode wie folgt:
1. Alter60-Kapital * (100 - 2,5*6)/100 = Alter60-Kapital * 0,85
2. Alter60-Kapital * 288 / 360 = Alter60-Kapital * 0,8
3. Alter60-Kapital * 168 / 240 = Alter60-Kapital * 0,7
Ich befürchte mal 3. ist richtig, da für den AG am günstigsten?
Bei nochmaligem Lesen des Threads ist für mich noch offen, wie das erreichte Besitzstandskapital für ATs bei Verlassen der Firma berechnet wird.
Mir fallen 3 Möglichkeiten ein, nur welche ist richtig?
1. Alter60-Kapital * (100 - 2,5*(60-Alter))/100
2. Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60
3. Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit-als-AT/ Gesamtzahl-der-fiktiven Monate-als-AT-bis-60
Bsp: MA, welche(r) 1990 eingetreten ist, im Jahr 2000 AT wurde und 2014 54 Jahre alt ist. Dann berechnet sich das Besitzstandskapital je nach Berechnungsmethode wie folgt:
1. Alter60-Kapital * (100 - 2,5*6)/100 = Alter60-Kapital * 0,85
2. Alter60-Kapital * 288 / 360 = Alter60-Kapital * 0,8
3. Alter60-Kapital * 168 / 240 = Alter60-Kapital * 0,7
Ich befürchte mal 3. ist richtig, da für den AG am günstigsten?
Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-65
ist korrekt!
Quelle gibt es weiter oben, hier die wesentliche Passage:
"Der ermittelte Betrag wird danach mit dem Quotienten aus der tatsächlichen Anzahl der bei der Siemens AG vollendeten Dienstjahre und der theoretisch bis zum 65. Lebensjahr möglichen Zahl der Dienstjahre multipliziert."
ist korrekt!
Quelle gibt es weiter oben, hier die wesentliche Passage:
"Der ermittelte Betrag wird danach mit dem Quotienten aus der tatsächlichen Anzahl der bei der Siemens AG vollendeten Dienstjahre und der theoretisch bis zum 65. Lebensjahr möglichen Zahl der Dienstjahre multipliziert."
Anonymous User hat geschrieben:
Das ist Standard nach meinem Rechtsanwalt und wurde auch so von NSN und Mercer bestätigt.
Anonymous User hat geschrieben:Keine davon ist richtig.
Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-65
Quelle? Das wäre für den AG tatsächlich die günstigste Variante, aber wo ist das definiert?
Das ist Standard nach meinem Rechtsanwalt und wurde auch so von NSN und Mercer bestätigt.
Anonymous User hat geschrieben:
Kleine Korrektur: / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60 (gilt für AT und höher)
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Keine davon ist richtig.
Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-65
Quelle? Das wäre für den AG tatsächlich die günstigste Variante, aber wo ist das definiert?
Das ist Standard nach meinem Rechtsanwalt und wurde auch so von NSN und Mercer bestätigt.
Kleine Korrektur: / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60 (gilt für AT und höher)
Anonymous User hat geschrieben:
Diskussion betraf letzteres (=Altzusage und Berechnung der Ansprüche für den Fall, wenn man NSN verlässt bzw verlassen hat).
Ich fasse nochmal zusammen:
Für AT und höher gilt:
Erreichtes-Kapital = Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60
(der Divisor ist hier nicht Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-65 wie beim Tarifkreis)
von was redet ihr hier - 1)der Kapitalgedeckten Rente nach Rentenformel oder 2)der Altzusage mit Faktor 170 und Alter 60 (soll so auch für Tarif gelten) -
Diskussion betraf letzteres (=Altzusage und Berechnung der Ansprüche für den Fall, wenn man NSN verlässt bzw verlassen hat).
Ich fasse nochmal zusammen:
Für AT und höher gilt:
Erreichtes-Kapital = Alter60-Kapital * Monate-der-Betriebszugehörigkeit / Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-60
(der Divisor ist hier nicht Gesamtanzahl-der-fiktiven-Monate-bis-65 wie beim Tarifkreis)
Auf Basis von Ploneboard