Eintrittsgebuehr & Steuern
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
24.05.2016 11:09
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Wenn du keine Einkommen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung hast, werden sonstige Einkommen plus Abfindungen als Bezug zur KV verwendet. So wie ich es erfahren konnte, sollte zwischen Abfindung und keiner sozialversichrungspflichtigen Beschäftigung mehr als 1 Jahr liegen. Frag mal bei der KK nach von was die ihre Beiträge dann berechnen.
Neues Szenario mit Korrektur:
Angenommen de Abfindung beträgt 80000 € und das monatliche Bruttoeinkommen ist 6667 € :
die Abfindung zum 1.1.2014 auszahlen lassen, aus der beE treten, ein 401 € -Job für 4 Monate annehmen, Dispositionsrecht bei der Arbeitsagentur anmelden, dann im Jahr 2014 nicht mehr weiter verdienen, dann am 1.1.2015 ALG1 beantragen
Quelle für die Abfindungsanrechnung der KV: http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen.htm
Anonymous User hat geschrieben:
Gilt für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, siehe hier
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen.htm
Anonymous User hat geschrieben:In diesem Fall wird sich die Krankenkasse an deine Abfindung halten.
Was hat die GKV mit meiner Abfindung zu tun? Kannst Du das näher erläutern?
Gilt für freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung, siehe hier
http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen.htm
Vermutlich ist die Kernfrage, wie alt man ist, ob und wie man sich 2 bis 3 Jahre bis zu Rente durch hangeln kann oder, wenn noch jünger, welche Chancen auf Neubeschäftigung man hat.
Ich selber bin 53 und habe vor drei Jahren die "heiligen Hallen" per Abfindung verlassen und mich damals beraten lassen. Für mich hieß das, Abfindung sozialversicherungsfrei, die Fünftelregelung hätte mir normalerweise ca. 3.200,- Euronen Einsparung gebracht.
Mit 6 Wochen Zeitverzug und ALG konnte ich meinen neuen Posten "in a world out of Siemens" antreten, sogar mit leicht besserem Gehalt als vorher. Dazu kamen steuerlich auch noch ein paar tausend Euro Gehalt meiner Frau.
Steuerlich war das nicht so ganz einfach zu regeln. Mir wurde von einem Freund (Ex-BMW) ein Typ mit Steueroptimierung empfohlen http://www.abfindung-steuerfrei.de/
Das klang etwas ungewöhnlich und wir waren auch sehr kritisch, aber mein Freund hatte mir seine Zahlen, seine Abrechnungen vom Finanzamt gezeigt und wieviel er damit gespart hat. Deswegen haben wir uns dann auch dafür entschieden und richtig gut Geld gespart.
Aber, so ist mir das in Erinnerung geblieben, ob sich das für einen selber rechnet, muss errechnet werden und lohnt sich wohl nur bei Abfindungen über 100.000 Euro.
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Noch eine andere Überlegung für Kollegen, die NICHT kurz vor der Rente stehen:
Wie wir tagtäglich aus den Medien erfahren (und sich alle Politiker kreuz und quer durchs Land feiern), läuft unsere Wirtschaft momentan bestens. Gerade auch wir in Bayern können uns nicht wirklich beklagen.
Das könnte sich auch irgendwann wieder ändern.
Zudem merken wir schon seit Jahren, dass Siemens, NSN und alle sonstigen Unternehmensteile uns (deutsche Angestellte) dauerhaft weder braucht, noch beschäftigen möchte.
Würde es vielleicht Sinn machen, die Gunst der Stunde zu nutzen, sich seine Abfindung zu schnappen und jetzt in guten Zeiten des Arbeitsmarktes, sich eine eigene Perspektive für die Zukunft aufzubauen?
Vielleicht mag jetzt mancher von Euch sagen, der hat gut reden.
Ich kann im Rückblick nur sagen, für mich gab es gute Zeiten bei Siemens und NSN, ich bedanke mich für interessante Jahre + eine großzügige Abfindung und habe mir etwas Neues aufgebaut - und da kommt nirgends der Buchstabe "S" drin vor.
Habe heute Antwort von meinem Finanzamt bekommen:
Fazit: Man betrachtet Abfindung und Sprinterprämie als zwei Teile einer Abfindung! Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen.
Die HR Payroll wird aber bei Auszahlung der Abfindung in 2012 nach Anwendung der Fünftelregelung auszahlen.
Das bedeutet: potenziell wird vom Arbeitgeber in 2012 zu wenig Steuer einbehalten.
Daher mein Rat: in diesem Fall die zu wenig gezahlte Steuer gut anlegen, und sich über den Zinsgewinn aus dem kostenlosen Steuerdarlehen freuen. Wenn dann wegen Auszahlung der Sprinterprämie im Folgejahr die Steuernachforderung kommt, dann ist das Geld noch da. Wenn keine Nachforderung kommt, dann hat man etwas zurückgelegt.
Fazit: Man betrachtet Abfindung und Sprinterprämie als zwei Teile einer Abfindung! Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen.
Die HR Payroll wird aber bei Auszahlung der Abfindung in 2012 nach Anwendung der Fünftelregelung auszahlen.
Das bedeutet: potenziell wird vom Arbeitgeber in 2012 zu wenig Steuer einbehalten.
Daher mein Rat: in diesem Fall die zu wenig gezahlte Steuer gut anlegen, und sich über den Zinsgewinn aus dem kostenlosen Steuerdarlehen freuen. Wenn dann wegen Auszahlung der Sprinterprämie im Folgejahr die Steuernachforderung kommt, dann ist das Geld noch da. Wenn keine Nachforderung kommt, dann hat man etwas zurückgelegt.
Habe heute Antwort von meinem Finanzamt bekommen:
Fazit: Man betrachtet Abfindung und Sprinterprämie als zwei Teile einer Abfindung! Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen.
Die HR Payroll wird aber bei Auszahlung der Abfindung in 2012 nach Anwendung der Fünftelregelung auszahlen.
Das bedeutet: potenziell wird vom Arbeitgeber in 2012 zu wenig Steuer einbehalten.
Daher mein Rat: in diesem Fall die zu wenig gezahlte Steuer gut anlegen, und sich über den Zinsgewinn aus dem kostenlosen Steuerdarlehen freuen. Wenn dann wegen Auszahlung der Sprinterprämie im Folgejahr die Steuernachforderung kommt, dann ist das Geld noch da. Wenn keine Nachforderung kommt, dann hat man etwas zurückgelegt.
Fazit: Man betrachtet Abfindung und Sprinterprämie als zwei Teile einer Abfindung! Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen.
Die HR Payroll wird aber bei Auszahlung der Abfindung in 2012 nach Anwendung der Fünftelregelung auszahlen.
Das bedeutet: potenziell wird vom Arbeitgeber in 2012 zu wenig Steuer einbehalten.
Daher mein Rat: in diesem Fall die zu wenig gezahlte Steuer gut anlegen, und sich über den Zinsgewinn aus dem kostenlosen Steuerdarlehen freuen. Wenn dann wegen Auszahlung der Sprinterprämie im Folgejahr die Steuernachforderung kommt, dann ist das Geld noch da. Wenn keine Nachforderung kommt, dann hat man etwas zurückgelegt.
Nachtrag zum Thema Finanzamt-Auskunft:
Da das Antwortschreiben vom Finanzamt vom "Veranlagungszeitraum" spricht, kann man davon ausgehen, dass die Zahlunbg der Eintrittsabfindung im Mai und die Zahlung der Sprinterprämie im Dezember nicht schädlich für die Fünftelregelung sein dürften.
Fazit: Wer schnell ist und noch in diesem Jahr eine neue Stelle antritt, kommt in den vollen Genuss der Fünftelregelung auf das gesamte Abfindungsspektrum!
Na dann: auf gut Glück!
Da das Antwortschreiben vom Finanzamt vom "Veranlagungszeitraum" spricht, kann man davon ausgehen, dass die Zahlunbg der Eintrittsabfindung im Mai und die Zahlung der Sprinterprämie im Dezember nicht schädlich für die Fünftelregelung sein dürften.
Fazit: Wer schnell ist und noch in diesem Jahr eine neue Stelle antritt, kommt in den vollen Genuss der Fünftelregelung auf das gesamte Abfindungsspektrum!
Na dann: auf gut Glück!
Anonymous User hat geschrieben:
Eigentlich war doch aber genau das der Sinn der Fünftel Regelung. Nämlich die Steuerlast rechnerisch auf 5 Jahre zu verteilen. Wenn's dann in der Realität in etwa so passiert darf die Regelung nicht mehr angewendet werden. Verstehe einer die deutschen Steuergesetze.
Wenn die Zahlungen in unterschiedlichen Jahren (offiziell: Veranlagungszeiträumen) erfolgt, wird die Fünftelregelung nicht zur Anwendung kommen.
Eigentlich war doch aber genau das der Sinn der Fünftel Regelung. Nämlich die Steuerlast rechnerisch auf 5 Jahre zu verteilen. Wenn's dann in der Realität in etwa so passiert darf die Regelung nicht mehr angewendet werden. Verstehe einer die deutschen Steuergesetze.
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