Öffentlichkeitsarbeit
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
25.04.2012 21:09
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Weiss eigentlich jemand den Grund für die hektik bei NSN? Auch für die uNterschrift unter den ATZ-Vertrag hat man gerade 3 Tage Zeit (wenn die persönlichen Verträge wie in der mail geschrieben, am Montag übergeben werden.Das grenzt an Nötigung - denn wie sollen die offenen Fragen innerhalb dieser kurzen Zeitspanne abgeklärt werden????
Wo schon HR für Antworten bis zu 1 Woche braucht???
Ich denke es gibt zwei Aspekte (unterschätzen dürfen wir unser Management nicht). (a) Je weniger Zeit den Arbeitnehmern gegeben wird (bei gleichzeitigem Druckaufbau), desto geringer der Widerstand ("kleinere" Negativpunkte der Verträge eitern ja erst so langsam raus). (b) Deren Plan ist 2012 ein gutes Ergebniss abzuliefern und M2013 den Laden zu verkaufen. Wenn Klagen anhängig wären, reduziert das den Kaufpreis.
Interessant ist auch, daß NSN/Nokia über 700Mio Euro als Restruktuierungskosten bereits in 1Q/2012 eingerechnet haben. Rechne ich mit durchschnittlich 150k pro dt. Mitarbeiter (Abfindung und bE-Arbeitgeberbeitrag) wären daß rd. 450Mio Euro allein für Deutschland. Aber vergessen wir nicht, daß hier die größten Verdiener sitzen, die strengsten Kündigungschutzgesetze existieren, und absolut die meisten Mitarbeiter abgeabut werden sollten. Rein Bauchgefühl, war´s das. Ev. noch einmal 300Mio als Buffer, weil Kaeser einmal von rd. 500Mio als letzte Kapitalspritze sprach.
Anonymous User hat geschrieben:
das mit der Nötigung um die beE-Unterschriften zu bekommen könnte evt. hinkommen - kennt wer einen Juristen, der das prüft?---------------------------------------------------------------------------------------- ---------------------------------------------------------------------------------------- Ich denke auch, Nötigung liegt auf jeden Fall vor; da aber die BR und auch NSN wirtschaftliche Vorteile haben, könnte auch Erpressung vorliegen oder auch noch andere Delikte. Ich würde pragmatisch vorgehen und eine anonyme Strafanzeige „wegen aller in Betracht kommenden Delikte“, wie z.B. hier beschrieben: http://www.antispam-ev.de/wiki/Strafanzeige stellen. Anonym deswegen, um dem Arbeitgeber keinen Ansatzpunkt für eine Entlassung zu geben; da bei Erpressung und Nötigung (Offizialdelikt) kein Strafantrag durch eine Privatperson notwendig ist, würde eine nicht anonyme Anzeige auch keinen Vorteil bringen, außer man will unbedingt als Nebenkläger auftreten. Ich würde dann in der Strafanzeige die genaue Bezeichnung meines Arbeitgebers machen, möglichst mit Benennung der Geschäftsführer, Anschrift,… und auch die beteiligten BR mit Namen nennen und auch die Verhandlungsführer der IGM. Dann würde ich sehr genau den Sachverhalt schildern mit Zeitabläufen, gesetzten Terminen, was das für einen persönlich bedeutet, usw. (natürlich schon in Hinblick auf Erpressung und Nötigung) und anschließend noch meine persönliche Einschätzung, warum ich den Vorgang für eine Erpressung oder Nötigung halte. Diesem Anschreiben beilegen würde ich alle möglichen, natürlich anonymisierten, Beweise (E-Mails, Briefe, Intranetmitteilungen, Pressemitteilungen, …). Das Ganze würde ich dann an die Staatsanwaltschaft in München schicken und Kopien an die Redaktionen von Presse und TV, wie z.B. SZ, TZ, AZ, Spiegel, Focus, Stern, Frontal21, Monitor, … s.a. http://www.whistleblowerinfo.de/5000_verhaltensregeln.htm#auswahl_medium Irgendein Medium wird das schon aufgreifen und die Staatsanwaltschaft könnte das dann zusätzlich ermuntern, wirklich etwas zu tun!
"empfindliches Übel": Kündigung nach Verbleib in Restbetrieb ohne Geschäftsauftrag
"verwerflich": wegen für juristische Laien viel zu kurzer Zeit für Entscheidung um beE-Vertrag mit allen Anlagen wirklich in den nötigen Details zu verstehen.
3 Jahre Haft für gewisse Herrschaften ... das ginge schon in Ordnung
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
... Offizialdelikt? muss da der Staatsanwalt bei Anzeige aktiv werden?
Meine Güte, macht Ihr Euch lächerlich hier. Ich hoffe, dass niemand auf diesen Schwachsinn reinfällt und tatsächlich eine Anzeige macht. Lest doch bitte genau was da im Gesetzt steht und googlet einfach mal nach Strafbestand Nötigung!
1. Die Drohung mit einem empfindlichen Übel (hier mit Kündigung) muss rechtswidrig sein! Nachdem, wie das bei NSN München gelaufen ist, wird wohl kein Staatsanwalt der NSN bescheinigen, eine rechtswidrige Kündigung angedroht zu haben. Ihr schreibt doch selber hier in diesem Forum, dass eine Klage gegen die Kündigung dank Eures BR keine Chance auf Erfolg hätte.
2. Damit eine Tat (hier die Drohung mit einer Kündigung) verwerflich ist, muss sie einen erhöhten Grad an sozialwidrigen Verhaltens beinhalten. Auch da sehe ich keine Chance, so etwas in den Vorgang reinzuinterpretieren, denn auch das ist durch Euren Vertreter (BR) abgesegnet worden.
Die Tatsache, dass die Zeit recht kurz war, um sich zu entscheiden, hat mit Nötigung rein gar nichts zu tun.
Der Vergleich mit dem zugeparkten Auto ist übrigens falsch: Autos zuparken ist rechtswidrig und genau daraus lässt sich eine Nötigung ableiten!
Die Gefahr vor der Du uns bewahren willst, nämlich dass wir uns lächerlich machen, ist so schlimm nicht: bin zwar kein Insider, aber lächerliche Anzeigen dürften für jeden Staatsanwalt tägliches Brot sein.
Dass Arbeitsplatzverlust ein empfindliches Übel ist, düfte außer Frage stehen. Die Rechtswidrigkeit der Drohung und damit auch die Verwerflichkeit entsteht durch die Einräumung einer unzumutbar kurzen Bedenkzeit über die Feiertage, was die Inanspruchnahme qualifizierter Beratung außerordentlich erschwert.
Interessante Diskussion...jetzt gleitets in Satire ab.
Ich wusste gar nicht, daß wir bei NSN so viele Juristen haben
Bin schon auf die vielen gewonnenen Prozesse gegen NSN, die IGM, den BR, ..., gespannt. Am besten, Ihr legt von der Abfindung ein paar Euro für die Heeerscharen von Anwälten zurück, die schon in den Startlöchern sind
Ein unbestätigtes Gerücht besagt, dass der Siemens Korruptionsskandal durch einen gefeuerten ICM Manager ins Rollen gebracht wurde nachdem Benq die Handysparte, wie geplant, ganz dicht machte.
Was einmal ging geht auch ein zweites Mal, denn Leichen haben sie alle im Keller. Nokia fehlt nur noch der Gnadenstoss.
Was einmal ging geht auch ein zweites Mal, denn Leichen haben sie alle im Keller. Nokia fehlt nur noch der Gnadenstoss.
Anonymus User am Sonntag 13:37 schrieb:
„. Die Drohung mit einem empfindlichen Übel (hier mit Kündigung) muss rechtswidrig sein! Nachdem, wie das bei NSN München gelaufen ist, wird wohl kein Staatsanwalt der NSN bescheinigen, eine rechtswidrige Kündigung angedroht zu haben. Ihr schreibt doch selber hier in diesem Forum, dass eine Klage gegen die Kündigung dank Eures BR keine Chance auf Erfolg hätte.“
Die These, dass eine Klage keine Chance hätte, stammt von einigen Nichtjuristen hier und Arbeitsrechtlern, deren wirtschaftliche Abhängigkeit von der IGM (z.B. wegen lukrativen BR-Schulungen) nicht bekannt ist. Ich denke, wenn NSN diese angebliche Rechtsgültigkeit einer eventuellen Kündigung bei Nichteintritt in die BeE selbst womöglich durch Erpressung, Nötigung, Bestechung oder sonst was der BR erreicht hat, könnte eine Strafanzeige erfolgreich sein. Ich würde das auf jeden Fall den Staatsanwalt entscheiden lassen! Weiteres dazu auch:
http://www.nci-br.de/ : Dienstag, 24.4.2012 Vernetzungsangebot für beE-Widersprecher
„Die Tatsache, dass die Zeit recht kurz war, um sich zu entscheiden, hat mit Nötigung rein gar nichts zu tun.“
Das mag sein; aber allein dadurch, dass die Zeit so kurz bemessen war, dass eine Rechtsauskunft nahezu unmöglich war, deutet darauf hin, dass sich NSN selbst nicht über diese angebliche Rechtssicherheit der Kündigung sicher ist! Wäre NSN so sicher, hätte NSN den „Auserwählten“ ja z.B. ohne Not 14 Tage Zeit geben können. Ich würde das Alles den Staatsanwalt entscheiden lassen.
Anonymous User am Montag 17:55 schrieb:
„Am besten, Ihr legt von der Abfindung ein paar Euro für die Heeerscharen von Anwälten zurück, die schon in den Startlöchern sind“
Unsinn, eine Strafanzeige ist kostenlos. Wenn man das, wie vorgeschlagen, anonym macht, kostet es nur das Porto. Ich würde dann aber auch noch das Porto ausgeben, um ausgewählte Redaktionen über die Strafanzeige zu informieren, um diese ganze Sauerei publik zu machen.
Wenn man heute liest, dass Siemens schockiert ist, wahrscheinlich statt 6 Milliarden „nur noch“ 5,2 Milliarden Euro zu verdienen, kann man sehen, wie zynisch und pervers Firmen mittlerweile mit ihren Mitarbeitern umgehen. Siemens könnte ohne weiteres wirklich anständige Abfindungen zahlen, die auch einigermaßen bis zur Rente reichen oder die bei NSN nicht mehr gebrauchten Leute selbst einstellen. Aber da klagt man lieber bei der Politik über Fachkräftemangel in der Hoffnung, die Löhne noch weiter zu drücken um den Gewinn zu steigern.
Auf Basis von Ploneboard