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Auskunft Betriebsrente

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 13.02.2016 18:10
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Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.August 2012 21:26
heisst das, dass die jetzige zugesagte Hoehe der Altbestands-Betriebsrente bis zum Renteneintrittstermin nicht erhoeht/angepasst wird und somit bis zum Eintrittsdatum entsprechend dem Inflationswert verliert ? (da es ja erst Anpassung ab Renteneintrittsdatum gibt)

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.August 2012 21:32
Anonymous User hat geschrieben:
heisst das, dass die jetzige zugesagte Hoehe der Altbestands-Betriebsrente bis zum Renteneintrittstermin nicht erhoeht/angepasst wird und somit bis zum Eintrittsdatum entsprechend dem Inflationswert verliert ? (da es ja erst Anpassung ab Renteneintrittsdatum gibt)
eher umgekehrt. Die Erhöhung des Besitzstandkapitals aus Altregelung wird mir alle drei Jahre bescheinigt, aber greift die Altregelung auch, nachdem der Versorgungsfall eingetreten ist? - wer auch immer dafür geradestehen mag.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.August 2012 22:09
Bei mir wurde die Altbestands-Betriebsrente bis dato noch nicht erhoeht, blieb seit der Umstellung auf dem gleichen xxx Euro-Wert. Der kapitalgebundene Anteil hat sich natuerlich bis Ende 04/2012 entsprechend der AG-Einzahlungen erhoeht.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.August 2012 22:16
Anonymous User hat geschrieben:
Bei mir wurde die Altbestands-Betriebsrente bis dato noch nicht erhoeht, blieb seit der Umstellung auf dem gleichen xxx Euro-Wert. Der kapitalgebundene Anteil hat sich natuerlich bis Ende 04/2012 entsprechend der AG-Einzahlungen erhoeht.
Ist bei mir genauso

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.August 2012 22:31
Anonymous User hat geschrieben:
Mein Chef meint immer, Besitzstandsstreben- und wahrung macht die Firma kaputt, genauso, wie DC unser schönes Forum kaputt macht. Mein Chef meint, NSN geht nach Portugal oder Polen, weil dort die Leute nicht so besitzstandswahrend sind.


Dein Chef ist wohl ein bisserl weltfremd? Genauso wie jede Firma, auch NSN, nach besten Kräften versucht, Profit zu machen, so tut dies natürlich jeder Mitarbeiter für sich auch - egal ob aus Deutschland, Indien oder Portugal. Sollte die individuelle Konstellation so sein, dass früher alles besser war, so läuft das logischerweise auf Besitzstandswahrung hinaus. Wenn die Portugiesen weniger besitzstandswahrend sein sollten, dann ist die logische Erklärung einfach, dass sie weniger Besitzstand haben. Jedenfalls erreichst Du absolut gar nichts damit, dass Du das Besitzstandsstreben anprangerst.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Ling Uaan am 14.August 2012 07:21
BSAV ist eine komplexe Regelung mit vielen Gesamtbetriebsvereinbarungen auf hunderten von Seiten Papier. Da sind viele verschiedene Fälle abgedeckt. Jeder der vielen zum Teil widersprüchlichen posts hat auf seine Weise, auf seine Sicht der Dinge recht. Schön kann man sehen das Rentenberatung in einem persönlichen Gespräch stattfinden sollte, eine anonyme Gruppenberatung kann bestenfalls zur Klärung einiger globaler Eckpunkte beitragen.

1) Besitzstand aus Altregelung (AT vor 30.09.1996 geworden)
Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass betroffene Mitarbeiter bei Pensionierung mindestens den Betrag erhalten, den sie im früheren Ruhegehalts-System bekommen hätten.
Bei der Anpassung am 1.9.2002 hätte demnach ein AT 785,71 €/Monat bekommen, umgerechnet auf BSAV wären das dann 133.571€ Besitzstand Kapital.
Wenn also jemand schon eine höhere IP Zusage hat als sich aus dem Altsystem ergeben würde ist die IP Zusage günstiger und es gibt keine Anpassung. Da die Altzusage angepasst wird und nicht die IP Zusage.

2. Umrechnungsfaktor, Verzinsung etc.
Im Rahmen der Umstellung der Rentenzusage auf die BSAV, wird für den Mitarbeiter ein sog. Umstellungskapital (IP-Kapital, SAF-Kapital) ermittelt. Dieses Umstellungskapital wird ermittelt, indem die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Rentenbarwertfaktor 170 multipliziert wird. Das so ermittelte Umstellungskapital drückt den Kapitalwert dieser Rentenzusage im Alter 60 aus, bei einem 6% Zinssatz, einer 1%igen Rentenanpassung und einer 60%igen Hinterbliebenenanwartschaft. Mit anderen Worten, dieses Umstellungskapital ist das "Kapitaläquivalent" im Alter 60 für die vom Unternehmen erteilte Rentenzusage. Eine darüber hinausgehende Verzinsung kann daher gar nicht erfolgen, weil diese bereits im Faktor 170 enthalten ist. Der IP- bzw. SAF-Beitrag dient zum Aufbau des noch nicht "erworbenen" Teils des Umstellungskapitals bis zum Alter 60. Dieser Beitrag wird auf den jährlichen BSAV-Beitrag angerechnet. Der den IP- bzw. SAF-Beitrag übersteigende Teil des BSAV-Beitrags wird auf dem Versorgungskonto als sog. leistungsbezogener Beitragsanteil (= grünes Hütchen) bereitgestellt. Dieser sog. leistungsbezogene Beitragsanteil wird dann dem BSAV-Konto gutgeschrieben und verzinst (derzeit mit 2,75 % p.a.).

Ich hoffe mit dieser kompakten Darstellung einiges zum Verständnis von BSAV beigetragen zu haben. Eine gründliche Rentenberatung kann dieser Post natürlich nicht ersetzen.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Ling Uaan am 14.August 2012 07:37
Nachtrag, bevor die 'Spitzfindigen' zuschlagen:
BSAV heißt mittlerweile natürlich BAP
und die Verzinsung ist auch nicht mehr 2,75 % p.a., 2008 waren es 2,25 %. Das wird jährlich analog der deutschen Versicherungswirtschaft angepasst.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2012 15:08
Ling Uaan hat geschrieben:
BSAV ist eine komplexe Regelung mit vielen Gesamtbetriebsvereinbarungen auf hunderten von Seiten Papier. Da sind viele verschiedene Fälle abgedeckt. Jeder der vielen zum Teil widersprüchlichen posts hat auf seine Weise, auf seine Sicht der Dinge recht. Schön kann man sehen das Rentenberatung in einem persönlichen Gespräch stattfinden sollte, eine anonyme Gruppenberatung kann bestenfalls zur Klärung einiger globaler Eckpunkte beitragen.

1) Besitzstand aus Altregelung (AT vor 30.09.1996 geworden)
Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass betroffene Mitarbeiter bei Pensionierung mindestens den Betrag erhalten, den sie im früheren Ruhegehalts-System bekommen hätten.
Bei der Anpassung am 1.9.2002 hätte demnach ein AT 785,71 €/Monat bekommen, umgerechnet auf BSAV wären das dann 133.571€ Besitzstand Kapital.
Wenn also jemand schon eine höhere IP Zusage hat als sich aus dem Altsystem ergeben würde ist die IP Zusage günstiger und es gibt keine Anpassung. Da die Altzusage angepasst wird und nicht die IP Zusage.

2. Umrechnungsfaktor, Verzinsung etc.
Im Rahmen der Umstellung der Rentenzusage auf die BSAV, wird für den Mitarbeiter ein sog. Umstellungskapital (IP-Kapital, SAF-Kapital) ermittelt. Dieses Umstellungskapital wird ermittelt, indem die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Rentenbarwertfaktor 170 multipliziert wird. Das so ermittelte Umstellungskapital drückt den Kapitalwert dieser Rentenzusage im Alter 60 aus, bei einem 6% Zinssatz, einer 1%igen Rentenanpassung und einer 60%igen Hinterbliebenenanwartschaft. Mit anderen Worten, dieses Umstellungskapital ist das "Kapitaläquivalent" im Alter 60 für die vom Unternehmen erteilte Rentenzusage. Eine darüber hinausgehende Verzinsung kann daher gar nicht erfolgen, weil diese bereits im Faktor 170 enthalten ist. Der IP- bzw. SAF-Beitrag dient zum Aufbau des noch nicht "erworbenen" Teils des Umstellungskapitals bis zum Alter 60. Dieser Beitrag wird auf den jährlichen BSAV-Beitrag angerechnet. Der den IP- bzw. SAF-Beitrag übersteigende Teil des BSAV-Beitrags wird auf dem Versorgungskonto als sog. leistungsbezogener Beitragsanteil (= grünes Hütchen) bereitgestellt. Dieser sog. leistungsbezogene Beitragsanteil wird dann dem BSAV-Konto gutgeschrieben und verzinst (derzeit mit 2,75 % p.a.).

Ich hoffe mit dieser kompakten Darstellung einiges zum Verständnis von BSAV beigetragen zu haben. Eine gründliche Rentenberatung kann dieser Post natürlich nicht ersetzen.



Diese Antwort stimmt definitiv nicht!
Es gibt einige offizielle Beispiele von NSN HR, die zeigen wie es wirklich aussieht. Das dort z.B. gezeigte Beispiel Hertha Geeznich zeigt wie es wirklich aussieht und dass auch die Altregelung verzinst werden muß.

Holt euch bei NSN folgendes Slideset: '4 Fälle als Beispiel für Inhalt und Abwicklung von Versorgungsanrechten bei NSN' und ihr seid alle klüger :)

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2012 16:43
teilweise sehr "schlaue" Kommentare , ohne Ahnung. haben die 55++ Leute schon mal darüber nachgedacht die Abfindung zum grössten Teil in "DC" = Deferred Compensation umzuwandeln. Varianten der Auszahlung dazu gibt es genügend,hier einige Beispiele: 1.monatliche Auszahlung zusätzlich zu Betriebsrente, 2.jährliche Auszahlung zwischen 5 und 12 Jahren wählbar. 3.ruhen lassen(wird jährlich noch besser verzinst als auf dem freien Markt) bis man das Geld braucht,dann abrufen. Das spart viele viele Steuern bei der Abfindung. Hab ich vor Jahren auch so gemacht. Aber Achtung: wer in der "GKV" ("PKV" versicherte sind davon nicht betroffen) ist muss dann auf dieses DC Guthaben ab Auszahlung 10 Jahre monatlich1/120tel der Gesamtsumme anteilig Krankenkasse zahlen, aber immer noch weniger als die gesamte Abfindung einmalig zu versteuern. sollte ein Überlegung wert sein???

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Ling Uaan am 14.August 2012 17:18
DC kann nur in Jahresscheiben (1 .. 12) ausgezahlt werden, Monatszahlungen oder gar Verrentung ist nicht möglich.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2012 20:04
Jedenfalls bekommen diejenigen BeEler, welche die Firma verlassen, zwar ggfs. einen unverfallbaren Anspruch bescheinigt. Bis zum Eintritt des Versorgungsfalles gibt es dann aber keine Verzinsung.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2012 22:17
Danke fuer die vielen Feedbacks! Soweit ich nun verstehe, verbleibt bei nach 1996 zum AT gefoerderte Kollegen die monatliche Altbestands-Betriebsrente bis zum Renteneintritt (bei mir z.B. in 12 Jahren) auf diesem damals zugesagten fixen xxx Eurowert, und unterliegt somit einem Kaufkraftverlust in Hoehe der Inflation waehrend dieses ca. 20-jaehrigen Zeitraums zwischen Zusage und Eintritt.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 14.August 2012 22:58
Anonymous User hat geschrieben:
Danke fuer die vielen Feedbacks! Soweit ich nun verstehe, verbleibt bei nach 1996 zum AT gefoerderte Kollegen die monatliche Altbestands-Betriebsrente bis zum Renteneintritt (bei mir z.B. in 12 Jahren) auf diesem damals zugesagten fixen xxx Eurowert, und unterliegt somit einem Kaufkraftverlust in Hoehe der Inflation waehrend dieses ca. 20-jaehrigen Zeitraums zwischen Zusage und Eintritt.

Hol dir dieses Slideset von NSN und du wirst sehen, dass es verzinst wird wie schon oben beschrieben.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 15.August 2012 11:44
Anonymous User hat geschrieben:
Danke fuer die vielen Feedbacks! Soweit ich nun verstehe, verbleibt bei nach 1996 zum AT gefoerderte Kollegen die monatliche Altbestands-Betriebsrente bis zum Renteneintritt (bei mir z.B. in 12 Jahren) auf diesem damals zugesagten fixen xxx Eurowert, und unterliegt somit einem Kaufkraftverlust in Hoehe der Inflation waehrend dieses ca. 20-jaehrigen Zeitraums zwischen Zusage und Eintritt.


Das hast Du falsch verstanden. Der Dir damals zugesagte fixe Eurowert wird, solange Du in der aktiven Phase (also nicht aus der Firma ausgeschieden) bist alle 3 Jahre angepasst (in der Vergangenheit so um die 6% alle drei Jahre). Allerdings wird bei der späteren Rentenzahlung diesem Betrag der Betrag gegenübergestellt, der sich aus aus der ursprünglichen Altzusage plus der durch die über den Deckungsbeitrag hinaus angesammelten BSAV/BAP-Einzahlungen ergibt. Den jeweils höheren Betrag bekommst Du dann. Wie das genau berechnet wird, weiß ich nicht, sprich ob die BSAV-Summe auch mit dem Faktor 170 behandelt wird, aber geh mal davon aus, dass mit BSAV ein höherer Betrag rauskommt als mit der regelmäßigen angepassten Altzusage.

Sobald Du aus der Firma ausscheidest und noch keine Firmenrente beziehst, bekommst Du eine Unverfallbarkeitsbestätigung in der Dein Rentenanspruch drinsteht UND ES WERDEN BIS ZUM RENTENEINTRITT KEINE WEITEREN ANPASSUNGEN IM 3-JAHRESRHYTHMUS MEHR VORGENOMMEN. Erst mit Renteneintritt finden dann die 3-jährigen Anpassungen wieder statt. Dass es diese Anpassungen geben muss, ist übrigens gesetzlich vorgeschrieben und die Firma darf nur in finanziellen Notlagen darauf verzichten (inwieweit das bei NSN jetzt oder in Zukunft der Fall ist oder sein wird, darf jeder selbst einschätzen).

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 15.August 2012 12:14
Gib es tatächlich Leute, die mit BSAV ihren RGA-Besitzstand (sofern vorhanden) übertreffen?

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 15.August 2012 17:25
Anonymous User hat geschrieben:
Gib es tatächlich Leute, die mit BSAV ihren RGA-Besitzstand (sofern vorhanden) übertreffen?


Ist tatsächlich bei den meisten so. Ausnahme: Minderleister, denn die bekommen noch nicht mal den Standardbeitrag.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 15.August 2012 19:33
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Gib es tatächlich Leute, die mit BSAV ihren RGA-Besitzstand (sofern vorhanden) übertreffen?


Ist tatsächlich bei den meisten so. Ausnahme: Minderleister, denn die bekommen noch nicht mal den Standardbeitrag.
Hey, Du hast die einleitende Floskel vergessen: "Mein Chef sagt immer" :)

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 11.November 2012 23:14
Ich habe mit großem Interesse Eure Beitrage gelesen, da ich mich z.Zt. auch mit dem Thema "Verzinsung des Besitzstandskapitals" (aus Altregelung) beschäftige. Ich habe im Alter von 52 Jahren im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme SIEMENS verlassen, d.h. 8 Jahre vor dem Versorgungsfall. Die SIEMENS-Rente wird anteilig gekürzt, was ich verstehen kann. Das Kapital aus BSAV (Neuregelung) wird jährlich verzinst, das Besitzstandskapital aus der Altregelung nicht. Lt. SIEMENS-Pensionärskasse habe ich bei der Altregelung keinen "Anspruch" auf eine Verzinsung bzw. Inflationsausgleich. Es ist für mich eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter, die für mich nicht in Ordnung ist. Ich war nicht bei NSN, gehe aber davon aus, dass es einheitliche Betriebsvereinbarungen gibt. Es ist mir LEIDER nicht gelungen, an nachfolgend genannte Informationen zu kommen: "Es gibt einige offizielle Beispiele von NSN HR, die zeigen wie es wirklich aussieht. Das dort z.B. gezeigte Beispiel Hertha Geeznich zeigt wie es wirklich aussieht und dass auch die Altregelung verzinst werden muß. Holt euch bei NSN folgendes Slideset: '4 Fälle als Beispiel für Inhalt und Abwicklung von Versorgungsanrechten bei NSN' und ihr seid alle klüger" Gibt es im Forum weitere Betroffene mit ähnlichen Fragen bzw. könnt Ihr mir Untersützung bezüglich der NSN Slideset geben? Im voraus lieben Dank. Gruß

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 16.November 2012 20:07
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe mit großem Interesse Eure Beitrage gelesen, da ich mich z.Zt. auch mit dem Thema "Verzinsung des Besitzstandskapitals" (aus Altregelung) beschäftige. Ich habe im Alter von 52 Jahren im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme SIEMENS verlassen, d.h. 8 Jahre vor dem Versorgungsfall. Die SIEMENS-Rente wird anteilig gekürzt, was ich verstehen kann. Das Kapital aus BSAV (Neuregelung) wird jährlich verzinst, das Besitzstandskapital aus der Altregelung nicht. Lt. SIEMENS-Pensionärskasse habe ich bei der Altregelung keinen "Anspruch" auf eine Verzinsung bzw. Inflationsausgleich. Es ist für mich eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter, die für mich nicht in Ordnung ist. Die turnusmäßige Anhebung (nicht Verzinsung) des Besitzstands (Pensionszusage vor 2006) bezeichnet der Arbeitgeber als "freiwillige Leistung" für seine MA. Er muss das nämlich nach Altersrentengesetz nur bei den Pensionären machen. Bei denen, die Siemens vorzeitig verlassen haben und noch nicht Pension beantragt haben, macht er das natürlich nicht. Kann ich eigentlich nicht ungerecht finden. Die Anpassung findet erst dann wieder statt, wenn Du Pension von Siemens beziehst.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 16.November 2012 22:01
Hi, auf der NCI-sEITE GIBR ES NOCH VIELES mehr, einige Beiträge sind nicht mehr neu, aber schau dir mal die Gesetzeslage an- z.B. die Anpssungsregel - der AG ist letztendlich für die Anpassung alle 3 Jahre zustädnig -bei Siemens gibt es häufig eine Unterdeckung - siehe Geschäftsberichte - die IGM hat für die BEEler in Müchen Herrn Klotz für solche Fragen angeheuert. http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/index.html

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Dezember 2012 23:18
Lieben Dank für Eure Rückmeldungen zu meinen Fragen vom 11.11. (bezüglich Inflationsausgleich oder Verzinsung der SAF-Renten). Ich hatte mich noch an den Gesamtbetriebsrat m.d.B. um Unterstützung gewandt. Es ist wohl so, dass das Besitzstandskapital (monatliche SAF-Rente x Faktor 170) eine Verzinsung enthält. Sobald man sich allerdings für eine monatliche Rente entscheidet, gelten die Beträge der SAF-Tabelle aus dem Jahr 2002 - also von vor 10 Jahren. Ich habe inzwischen die Daten der SIEMENS-Pensionskasse an einen Fachanwalt für Betriebsrentenrecht zur Überprüfung gegeben. Am Freitag habe ich meinen Gesprächstermin. Wer ist Herr Klotz, den die IGM "angeheuert" hat. Hast Du eventuell eine Telefon-Nr. für mich? Vielleicht könnte ich Herrn Klotz nochmals kontaktieren. Ich komme an interne Informationen LEIDER nicht mehr dran. Nun wünsche ich Euch eine besinnliche und ruhige Vorweihnachtszeit. Weihnachtlicheh Grüße

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Dezember 2012 23:37
Anonymous User hat geschrieben:
Lieben Dank für Eure Rückmeldungen zu meinen Fragen vom 11.11. (bezüglich Inflationsausgleich oder Verzinsung der SAF-Renten). Ich hatte mich noch an den Gesamtbetriebsrat m.d.B. um Unterstützung gewandt. Es ist wohl so, dass das Besitzstandskapital (monatliche SAF-Rente x Faktor 170) eine Verzinsung enthält. Sobald man sich allerdings für eine monatliche Rente entscheidet, gelten die Beträge der SAF-Tabelle aus dem Jahr 2002 - also von vor 10 Jahren. Ich habe inzwischen die Daten der SIEMENS-Pensionskasse an einen Fachanwalt für Betriebsrentenrecht zur Überprüfung gegeben. Am Freitag habe ich meinen Gesprächstermin. Wer ist Herr Klotz, den die IGM "angeheuert" hat. Hast Du eventuell eine Telefon-Nr. für mich? Vielleicht könnte ich Herrn Klotz nochmals kontaktieren. Ich komme an interne Informationen LEIDER nicht mehr dran. Nun wünsche ich Euch eine besinnliche und ruhige Vorweihnachtszeit. Weihnachtlicheh Grüße
Frag mal beim Br in der Martinstr nach. Eine telefonnummer hier zu posten wäre nicht ok.... Ansonsten kannst Du auch beim Rententräger nachfragen Tipp "Kreis FFB, Germering" Rentenältesten nachfragen....

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Dezember 2012 00:05
Du sprichst für mich in Rätseln:

"Es ist wohl so, dass das Besitzstandskapital (monatliche SAF-Rente x Faktor 170) eine Verzinsung enthält."

Solange man noch in der Firma arbeitet, wird das Besitzstandskapital alle 3 Jahre erhöht, zuletzt um ca. 5% (nächster Erhöhungstermin ist April 2014). Sobald man die Firma verläßt, erhält man nur noch einen Anteil des Besitzstandskapitals, der dann nicht mehr erhöht wird.

"Sobald man sich allerdings für eine monatliche Rente entscheidet, gelten die Beträge der SAF-Tabelle aus dem Jahr 2002 - also von vor 10 Jahren"

Das verstehe ich nun gar nicht: (1) was für eine SAF-Tabelle soll das sein? (2) die monatliche Rente kann doch nicht anders berechnet werden als Besitzstandskapital geteilt durch 170?

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Dezember 2012 08:00
Anonymous User hat geschrieben:
Du sprichst für mich in Rätseln:

"Es ist wohl so, dass das Besitzstandskapital (monatliche SAF-Rente x Faktor 170) eine Verzinsung enthält."

Solange man noch in der Firma arbeitet, wird das Besitzstandskapital alle 3 Jahre erhöht, zuletzt um ca. 5% (nächster Erhöhungstermin ist April 2014). Sobald man die Firma verläßt, erhält man nur noch einen Anteil des Besitzstandskapitals, der dann nicht mehr erhöht wird.

"Sobald man sich allerdings für eine monatliche Rente entscheidet, gelten die Beträge der SAF-Tabelle aus dem Jahr 2002 - also von vor 10 Jahren"

Das verstehe ich nun gar nicht: (1) was für eine SAF-Tabelle soll das sein? (2) die monatliche Rente kann doch nicht anders berechnet werden als Besitzstandskapital geteilt durch 170?

Du sprichts für mich in Rätseln - wo hast Du die Infos her?
Nach § 16 Betriebsrentengesetz (BetrAVG) hat der Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen, insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Versorgungsempfängers und der wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers, zu entscheiden. Diese Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg der Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmergruppen des Unternehmens im Prüfungszeitraum (sog. reallohnbezogene Obergrenze).
keine Anpassung gibt es, wenn die Insolvenzversicherung die Leistungen übernimmt, das Kapital hat derzeit eine Unterdeckung - hab nicht den genauen Wert, dürfte bei so 80% liegen. G
http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2010/03/29/anpassung-der-betriebsrenten-an-die-reallohnentwicklung.php?q=Betriebsrentengesetz&showExtendedSearch;=0&date;_from=TT.MM.JJJJ&date;_to=TT.MM.JJJJ&category;=&law;_court=&law;_date=TT.MM.JJJJ&law;_reference_number=

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Dezember 2012 16:03
Anonymous User hat geschrieben:
Du sprichts für mich in Rätseln - wo hast Du die Infos her?
Zum einen gibt es da das schon mehrfach erwähnte Slide-Set von HR im Intranet, zum anderen wurde eigentlich alles in diesem Thread schon einmal gesagt, z.B. von 15. August 2012 10:44

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 15.Dezember 2012 15:43
Ein Kollege hat mir folgendes gemailt: Und hier eine Übersicht der Pensionsanpassungen der letzten 20 Jahre für den Altbestand. 01.09.1993 9,50% 01.09.1996 5,00% 01.09.1999 4,00% 01.09.2002 5,40% (ab hier nicht mehr dokumentiert siehe Broschüre) 01.04.2005 2,90% 01.04.2008 6,50% 01.04.2011 5,96% D.h. am 1.4.2014 ist eine erneute Anpassung fällig, meine Schätzung nach den Lohnerhöhungen liegt bei 6%-8%. Für die BSAV (oberer Teil) gilt eine jährliche Mindestverzinsung (aktuell z.Zt. mit 2,75% p.a.) + Anlageergebnis + etc. Also nicht eindeutig, aber wenn Du den Mindestzins nimmst, bist Du immer auf der sicheren Seite. Solange Du in der beE bist muß aber auch noch der Mindestbeitrag eingezahlt werden, individual von 6%-11%.

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Dezember 2012 18:50
Kann jemand die Erhöhung seines RGA (= Ruhegehaltsabkommen) zum 01.04.2011 um 5,96% bestätigen? Am 25. August 2011 bekam ich von NSN HR eine Email mir dem Betreff "BAP - Ihr RGA-Besitzstand" und folgendem Textabschnitt: "Zum 01. April 2011 hat sich der Tabellenbetrag aus dem RGA-Besitzstand um den Faktor 0,0376293508936971 erhöht." Das würde eine Anpassung zum 01.04.2011 von lediglich 3,76% bedeuten ???

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Dezember 2012 21:38
Ich bekomme seit 2008 meine Pension von "NSN" und kann definiv bestätigen,dass die Erhöhung zum 1.4.2011 5,96% war

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Dezember 2012 21:39
Ich bekomme seit 2008 meine Pension von "NSN" und kann definiv bestätigen,dass die Erhöhung zum 1.4.2011 5,96% war

Re: Auskunft Betriebsrente

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Dezember 2012 00:49
Als NSN-Pensionsanwärter kann ich den zuerst geposteten Faktor 3,76.. % zum 1.4.2011 bestätigen. Hier wird anscheinend neuerdings mit zweierlei Mass gemessen, während die Erhöhungen zum 1.4.2008 (6,5%) und 1.4.2005 (2,9%) noch die gleichen waren wie bei dem Poster, der zum 1.4.2011 5,96% erhält.
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