Der Mythos von unkündbaren Schwerbehinderten wurde bereits im Frühjahr 2012 bei NSN in Mch m widerlegt.
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
07.01.2015 18:28
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Im Staatsgebiet der heutigen BRD ist die Todesstrafe temporär abgeschafft.
Wer also zu Lynchjustiz aufruft, macht sich strafbar nach §§ 25 StGB ff
Also! Wer hat den Arsch in der Hose, persönlich in Mch M zu erscheinen, um den Strick zu zeigen
Keiner ! Maulhelden!
Weicheier und Warmduschr, mehr nicht!
Anonymous User hat geschrieben:
Na mal halblang, das sind mir dann aber mindestens teilweise selber Schuld, wer hat die Kungeltruppe den da solange unkontrolliert ihre schäfchen ins trockene bringen lassen, das waren eben keine BRs mit einem Standing wie in Mch-H.
Nein! Abstimmungen im Gremium erfolgen immer geheim
also bitte: Ross und Reiter beim Namen nennen, alles andere ist Schwachsinn
Na mal halblang, das sind mir dann aber mindestens teilweise selber Schuld, wer hat die Kungeltruppe den da solange unkontrolliert ihre schäfchen ins trockene bringen lassen, das waren eben keine BRs mit einem Standing wie in Mch-H.
Anonymous User hat geschrieben:
------------------ Warst du damals nicht in Mch M dabei - so geheim ist bei der Firma nie etwas geblieben, die Fraktion, die mit nein gestimmt hat kennt man doch - damit ergeben sich auch die Ja-sager - dann nimm dir die List der BRs von damals und benütz deinen Verstand wer wohl da zugestimmt hat.
Nein! Abstimmungen im Gremium erfolgen immer geheim
also bitte: Ross und Reiter beim Namen nennen, alles andere ist Schwachsinn
------------------ Warst du damals nicht in Mch M dabei - so geheim ist bei der Firma nie etwas geblieben, die Fraktion, die mit nein gestimmt hat kennt man doch - damit ergeben sich auch die Ja-sager - dann nimm dir die List der BRs von damals und benütz deinen Verstand wer wohl da zugestimmt hat.
- das Gesetz - selbst wenn ein Verbrecher nicht gefasst und verurteilt wird bleibt er ein Verbrecher.
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Vielleicht hilft doch zu Weihnachten, BR/IGM/BL zu verzeihen. Guckst Du stern Nr. 52, 17.12.2014: Die Kraft der Vergebung Wie gut es unserer Seele tut, wenn wir anderen verzeihen?
Das mit dem Verzeihen ist so eine Sache, zumindest, wenn man katholisch ist. Dort gehört zum Verzeihen, dass der Schuldige ehrlich bereut und tätige Reue übt. Mit beidem ist es bei IGM und BR allerdings nicht weit her. Tätige Reue wäre, dass man sich ernsthaft bemüht etwas für die arbeitslosen Kollegen in Not zu tun. Und, war da was? Es gab z.B. viele Aktionen der Bestager (Zeil-Besuch, Brief des OB Ude an Münchner Firmen, Teilnahme an vbw-Messe, Gespräche mit Siemens usw. und so fort), wo die IGM sich öffentlichkeitswirksam hätte dahinter stellen können. Aber nichts war es damit. Man sieht nur, dass IGM und BR froh sind, wenn endlich Ruhe ist.
Und solchen Menschen und Institutionen soll man verzeihen?
Und solchen Menschen und Institutionen soll man verzeihen?
Anonymous User hat geschrieben:
Nein! Abstimmungen im Gremium erfolgen immer geheim
Da hast Du wohl sind mit ist verwechselt. Abstimmungen in einem BR-Gremium erfolgen meist mit Handheben, weil dies einfacher und schneller ist. Mit dafür (Ja) Dagegen (Nein) Enthaltung wird das Ergebnis dann entsprechend im Protokoll festgehalten. Auf vorherigen Antrag eines Anwesenden müssen diese dann Geheim, also dann schriftlich abgestimmt werden. Da ist dann die Gelegenheit gegeben, sich einem "Fraktionszwang" zu entziehen, oder eben sich unerkannt seinem Gewissen zu stellen. Einen namentlichen Aufruf mit Festhalten des Stimmergebnisses ist normalerweise nicht vorgesehen. Aber vielleicht könnte man das ja in der BR-Geschäftsordnung mit integrieren? Die Ergebnisse, also wer was und warum wie gestimmt haben sind normalerweise geheim. Es sei denn, einzelne Mitglieder geben bekannt wie Sie abgestimmt haben. Oder der BR gibt bekannt der BR hat einstimig beschlossen (das waren dann alle, die an der Sitzung teilgenommen haben inklusive der BR-Nachrücker). Letztlich könnte ja der ein oder andere behaupten, ich habe so gestimmt aber in Wirklichkeit war es dann doch anders. Ein BR ist den Gesetzen, seinem Gewissen und dem Willen seiner Wähler verpflichtet. Mitarbeiter die das Unternehmen verlassen haben, sind nicht bei der nächsten BR-Wahl beteiligt, da Sie zu diesem Zeitpunkt dann keine Mitarbeiter des Unternehmens mehr sind. Die "Zurückgebliebenen" also meist geretteten werden ihre Retter dann naturgemäß wieder wählen... Was würde sich an der Zusammensetzung eines BR's ändern, wenn diese ehemaligen beim nächsten mal noch oder einmalig mitwählen hätten dürfen??
Auf Basis von Ploneboard