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Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 09.04.2012 11:57
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Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag

Abgeschickt von Anonymous User am 8.April 2012 17:18
Nachdem ich angefangen habe mein Vertragsangebot genauer zu studieren sind mir noch einige Punkte aufgefallen die sehr unklar sind. Hier ist die derzeitige unvollständige Liste: A2.1: Abfindung: Die Höhe der Abfindung ist gem §7 Ans 1 des Transfer und Sozialvertrages. In dem Transfervertrag steht unter §7(1) "Beschäftigte die vor dem 1.4.2007 eingetreten sind erhalten ein Jahresgehalt als Abfindung (Basis 12 Monatsgehältern)" Wie ist dieses als AT zu verstehen, hier sind Jahresgehalt und 12 Monatsgehälter sehr unterschiedlich! A2.2: Sprinterprämie Wie wird die Sprinterprämie berechnet? Höhe Transfer Kurzarbeitergeld? A2.3: Kein Anspruch Was bedeutet: Unmittelbarer Anschluss an die NSN TG? Wievielt Zeit muß dazwischen liegen? A3: Rückzahlung: Hier steht “besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zahlungen durch den Arbeitnehmer” Welche Zahlungen sind hier gemeint, Abfindung, Abfindung und Sprinterprämie, oder Abfindung, Sprinterprämie und beE Gehalt? Das klingt sehr vage. B3: Pflichten: "Teilnahme an Workshops, die auch an verschiedenen Orten stattfinden können" Bedeutet das dass man eventuell quer durch Deutschland (oder noch weiter) reisen muß und wer übernimmt die Kosten? B9 Nebentätigkeit: Hier steht „Fortführung bedarf vorherigen Zustimmung durch die NSN TG“, im Transfervertrag steht §5.10: “Dem Arbeitgeber angezeigte Nebentätigkeiten de vor der beE bereits ausgeübt wurden, können auch während des Transferbeschäftigungsverhältnisses weiter ausgeübt werden.“ also keine Zustimmung der NSN TG notwendig. Was gilt jetzt? C4 Erledigungserklärung: In 4.1 steht "Mit Abschluss der der vorliegenden Vereinbarung sind sämtliche Ansprüche und Rechte der Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ... abgegolten" Bedeutet dieses das mit auch die Gehaltszahlungen von April sowie ausstehende Reisekosten und ähnliches abgegolten sind? Vielleicht hat jemand hier eine bereits eine Antwort oder eine Idee wie diese noch vor dem Stichtag geklärt bzw. präzisiert werden können.

Re: Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag

Abgeschickt von Anonymous User am 8.April 2012 17:37
Siehe auch "Was tun, wegen widersprüchlichen, klärenden usw. Vertragsbestandteile ???" Wir sollten "Alle" gleich am Dienstag in der Früh jeder ein eMail mit den Ungereimtheiten und unseren Fragen an die Unterzeichneten schicken und um Klärung und um einen neuen Vertrag bitten, mit Fristsetzung auf Mittwoch 12:00 Uhr. Auf cc den BR und M.L. setzen.

Re: Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag

Abgeschickt von Anonymous User am 8.April 2012 19:55
Ich werde bis zum 13.4 gar nichts unterschreiben. So wie der Vertrag ist, ist er Null und Nichtig. Den zerpfückt jeder Anwalt in 5 Minuten, angefangen mit fehlenden Unterschriften in den Zusagen. Ich machen ein Dokument, wo ich die Abfindungssumme auf 10 Jahresgehälter mit Deckelung auf 1.000.000 Euro festlege. Ist doch genauso gültig, Unterschriften sind ja unwichtig, oder?

Re: Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag

Abgeschickt von Anonymous User am 8.April 2012 23:33
Anonymous User hat geschrieben:
Ich werde bis zum 13.4 gar nichts unterschreiben. So wie der Vertrag ist, ist er Null und Nichtig. Den zerpfückt jeder Anwalt in 5 Minuten, angefangen mit fehlenden Unterschriften in den Zusagen. Ich machen ein Dokument, wo ich die Abfindungssumme auf 10 Jahresgehälter mit Deckelung auf 1.000.000 Euro festlege. Ist doch genauso gültig, Unterschriften sind ja unwichtig, oder?
Bitte präzesiere Deine Nichtigkeiten. ggfl'S an die Kontakte unter: www.nci-br.de www.nci-net.de Thanks

Re: Offene Fragen und Widersprüche aus dem BEE Vertrag

Abgeschickt von Anonymous User am 9.April 2012 11:57
Ein paar Unstimmigkeiten: Ich kann im beE Vertrag keinerlei Hinweis auf das im Tarifvertrag verankerte Rückkehrrecht in die beE finden, wenn es mit dem neuen Job nichts wird und man in der Probezeit wieder rausfliegt. Bei der Erstellung von Zeugnissen fehlt das "wohlwollend" aus dem Tarifvertrag. Es wird irgendwo auf Paragraph 9, Absatz 5 Bezug genommen. Den gibt es aber gar nicht im Tarifvertrag.
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