Wieviele Minus- und Plus-Stunden darf man in MchM haben?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
17.04.2012 18:32
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Wieviele Minus- und Plus-Stunden darf man in MchM haben?
Abgeschickt von Anonymous User am 13.April 2012 21:56Hat jemand die Arbeitszeitvereinbarung zur Hand?
Anonymous hat geschrieben:
Hat jemand die Arbeitszeitvereinbarung zur Hand?....Aus der GAZ-Vereinbarung:.......8. Zeitsaldo / Zeitausgleich Überschreiten der Sollarbeitszeit innerhalb des Zeitrahmens führt zum Aufbau von Zeitguthaben bzw. zum Abbau einer Zeitschuld. Unterschreiten der Sollarbeitszeit führt zum Abbau von Zeitguthaben bzw. zum Aufbau einer Zeitschuld. Ganztägige Zeitentnahmen sind hinsichtlich Zeitpunkt und Dauer mit der zuständigen Führungskraft abzustimmen (ähnlich Urlaubsnahme). Eine Kumulierung von freien Tagen im Rahmen der Saldogrenzen ist möglich. Die Saldoobergrenze beträgt plus 80 Stunden. Die Saldountergrenze beträgt minus 30 Stunden. Der Mitarbeiter hat seine Führungskraft zu informieren, wenn plus 50 Stunden im Saldo überschritten sind. MA und Führungskraft haben dann über Maßnahmen zur Reduzierung des Saldos zu beraten. Überschreitet der Zeitsaldo 80 Stunden, vereinbaren MA und Führungskraft einen Saldoabbau mindestens bis zur Grenze von 40 Stunden. Die vereinbarten Maßnahmen sind auf Wunsch der Führungskraft oder des MA im Zeiterfassungsbogen festzuhalten und von beiden abzuzeichnen. Ist mit einem Anstieg des Zeitguthabens über die Saldogrenzen hinaus zu rechnen, ist grundsätzlich Mehrarbeit zu beantragen oder eine Regelung mit dem BR – unter Einschaltung der PA - zu treffen. Vorrangig ist der Saldo durch Freizeitnahme abzubauen. Ist ein Saldoabbau durch Freizeitnahme nicht möglich gewesen, kann bei Überschreiten der Saldoobergrenze ein Saldoabbau durch finanzielle Abgeltung (im Tarifkreis mit Mehrarbeitszuschlägen) erfolgen. Im Zeitraum von 6 Monaten können einmalig maximal 50 Stunden abgegolten werden. Um das Volumen der abzugeltenden Stunden in einem vertretbaren Umfang zu halten, werden auf Veranlassung des BR mit der BL geeignete Maßnahmen vereinbart. Der BR erhält unverzüglich von der PA eine Kopie der namentlichen Auszahlungsmeldung der abgegoltenen Gleitzeitstunden. Die bezahlten Gleitzeitstunden sind vom Gleitzeitsaldo abzuziehen. Ein 30 Stunden übersteigender negativer Zeitsaldo (= Zeitschuld) kann zur Einkommenskürzung führen. Vor dem Eintreten einer Einkommenskürzung ist der BR einzuschalten. Bei mehreren zusammenhängenden Betriebsschließungstagen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Bei Ausscheiden aus dem Betrieb oder aus der Gleitzeitregelung hat der MA rechtzeitig für einen Ausgleich des Zeitsaldos zu sorgen. Besteht trotzdem beim Ausscheiden ein Zeitguthaben, so wird dieses abgegolten. Eine Zeitschuld führt zu entsprechender Kürzung der Bezüge.
@Anonymous User am Samstag 01:24 "weil man z.B. bis zur letzten Minute noch seine Aufgaben an andere Kollegen übergeben muss"
Du hast unterschrieben, dass dir bekannt ist, dass dein Arbeitsplatz bei NSN entfallen ist und daher dein Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet werden muss. Das ist Voraussetzung für den Bezug von TransferKUG.
Es kann folglich keine "Restarbeiten" oder "Übergabe von Aufgaben" mehr geben. Ansonsten wäre das Betrug, denn du würdest staatliche Förderungen beziehen, obwohl die Voraussetzungen nicht vorliegen.
... Interssiert sowieso niemanden mehr. ...
Da bin ich aber andere Meinung. Was passiert den mit der BeE wenn die Firma pleite geht? Gibt es dann noch eine Turboprämie? Werden bei einer echten Pleite die Leute in der passiven Altersteilzeit noch bezahlt?
Es sind ja auch nicht die Bosse die das Chaos ausbaden müssen, dass sie mit unüberlegten Kündigungen angerichtet haben. Es sind die Kollegen die in in einer eh schon schwierigen Umgebung auf einmal ohne Know-how Träger übrig bleiben und bei den Standorten selber noch nicht wissen ob sie in ein paar Wochen selber in die BeE wechseln.
@12:03 - wenn das dein wichtigstes Problem ist.....
mich interessiert viel mehr, was aus meinem Zeitguthaben wird (ca 200h+).
Laut Betriebsvereinbarung: "Bei Ausscheiden aus dem Betrieb oder aus der Gleitzeitregelung hat der MA rechtzeitig für einen Ausgleich des Zeitsaldos zu sorgen. Besteht trotzdem beim Ausscheiden ein Zeitguthaben, so wird dieses abgegolten. Eine Zeitschuld führt zu entsprechender Kürzung der Bezüge."
Wie soll das vonstattengehen?
Vorschläge?
Auf Basis von Ploneboard