fehlerhafter Entgeltnachweis Mai 2012
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
06.06.2012 06:38
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Zur 1/5-Regelung: Warum informiert NSN HR Germany (NSN - DE/Muenchen) am 12.04.2012 die Mitarbeiter mit folgenden Zeilen: "Bei den in Abschnitt A, Ziffer 2.1. und 2.2 des Dreiseitigen Vertrages geregelten Ansprüchen handelt es sich um Abfindungsleistungen. Die Zahlungen sind in der Gehaltsabrechnung entsprechend ausgewiesen. Die Anwendbarkeit der 1/5 Regelung wird Seitens Payroll grundsätzlich immer geprüft. Die 1/5 Regelung ist nicht anwendbar, wenn die Abfindungsleistungen in zwei verschiedenen Kalenderjahren ausgezahlt werden (unschädlich wäre es nur, einen Betrag in Höhe von maximal 5 % in einem anderen Kalenderjahr auszuzahlen)." --> Die Abfindungsleistung wird nicht in zwei Kalenderjahren augezahlt, also müsste die 1/5-Regelung greifen.
Danke für Eure Erklärungen. Ich gebe aber zu, dass mir das alles eine Nummer zu kompliziert ist. Deswegen war ich die Tage beim Steuerberater. Der hat mir erklärt, dass die Besteuerung mit der Fünftelregelung soweit im Grunde OK ist, wir aber nachträglich nach dem Jahresende damit rechnen müssen, dass noch eine weitere Steuernachzahlung dann fällig wird, wenn wir noch weitere Einkünfte (ALG,Transfergesellschaft usw.) haben.
Wenn ich meine Steuer im Groben so ausrechne, wie das hier schon jemand erklärt hat - PLUS ungefähr das Geld, was ich noch bis zum Jahresende bekommen werde und dann darauf die Steuer, dann lege ich mir noch einiges zurück für die Steuernachzahlung.
Ich hatte dazu diesen Abfindungsrechner gefunden http://www.abfindungsrechner-online.de/
dabei war das auch erklärt worden in dem Video.
Auf Basis von Ploneboard