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Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 19.03.2014 16:16
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Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Mai 2013 16:28
Liebe (ehemalige) Kollegen, aktuelle steht die Steuererklärung für 2012 an (bis Ende Mai 2013 einzureichen) und ich kämpfe gerade mit 2 großen Verständnisproblemen: Problem 1 Rentenversicherungsbeiträge: Die Beiträge zur Rentenversicherung sind 2012 nur noch ca. 1/3 so hoch wie im Vorjahr. Ich vermute, die Firma hat die von ihr tatsächlich gezahlten Beiträge gemäß der Lohnsteuerbescheinigung zumindest korrekt ausgewiesen (unabhängig davon, ob diese nun in der Höhe an sich korrekt sind oder auch nicht - ist ja in Klärung vor Gericht beim Thema Brutto/Netto etc.). Meine Frage: Wurden hier eventuell Anteile zur Rentenversicherung von der Agentur für Arbeit übernommen? Falls Ja, sind diese Anteile von mir in der Steuererklärung mit anzugeben? Wie kommt ihr an eine solche Bescheinigung von der Agentur für Arbeit? Problem 2 Fünftelregelung: Meine Abfindung in Höhe der 12 Monatsgehälter wurde in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung von 2012 als normaler "Bruttoarbeitslohn" ausgewiesen und damit auch mit dem Maximalwert (ca. 42%) besteuert. Die Firma konnte keine Fünftelregelung anwenden, da diese nur bei einer bereits zum Auszahlungszeitpunkt eindeutig bekannten "Zusammenballung" der Einkünfte (der Abfindung, also z.B. inklusive der Sprinterprämie) erlaubt ist. Die Sprinterprämie wird aber nun in meinem Falle entweder Ende diesen Jahres / im kommenden Jahr 2014 (Fall 1) ODER gar nicht mehr ausbezahlt (Fall 2, sofern ich in der beE bis zum bitteren Ende verbleiben muss). Der Fall 1 schliesst die Anwendung der Fünftelregelung meinem Verständnis nach völlig aus, Fall 2 jedoch nicht. Ich muss die Steuererklärung für 2012 aber jetzt einreichen und nicht erst Mitte 2014! Meine Frage: Ist es nun (für das Jahr 2012) ausgeschlossen, die Anwendung der Fünftelregelung zu erhoffen oder zu beantragen? Was wäre bei der Steuererklärung zu beachten? Sofern ich die Gesetze und Regeln richtig verstehe, sind nun die Abfindungszahlungen (und das übrige Gehalt) in voller Höhe zu versteuern ohne eine einzige Chance hier steuerlich auf irgendeine Weise profitieren zu können? Vielen Dank.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Mai 2013 19:11
Leiste dir die paar Euro und gehe zum Steuerberater.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Mai 2013 19:31
Meine Steuererklärungen habe ich bisher immer selber gemacht. Kann hier jemand Steuerberater empfehlen, mit denen er gute Erfahrungen gemacht hat?

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 09:13
Meine Empfehlung: Lohi Bayern

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 09:47
Zumal der Preis für den Steuerberater /Lohnsteuerhilfe ja auch von der Steuer absetzbar ist. Ich selbst habe auch in diesem Jahr die Formulare alleine ausgefüllt, nur mit der offiziellen Anleitung und dem Buch vom Konz. Ehrlich gesagt ist es mir völlig wurscht, wieviel Steuern die mir abziehen. Ob ich nun etwas früher oder etwas später Hartz4 beantragen muss, ist doch egal. Warum soll ich mir bei der Steuererklärung die Seele raus knobeln und mehr Zeit als notwendig für den Blödsinn vergeigen?

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 11:30
habe die Abfindung unter Lohnsteuerbescheinigung Zeile 19 ausgewiesen, Elster Tool zieht automatisch diesen Betrag von der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) ab. habe den Mai 2012 Gehaltsauszug und den dreiseitigen Vertrag an das Finanzamt als Beleg zugesandt. letzte Woche bekam ich die EkSt-Erstattung vom Finanzamt ausbezahlt, die Abfindung vom Mai 2012 wurde ohne Probleme anerkannt. man kann die Abfindung nur im Auszahlungsjahr mit Fünftelregelung beantragen! das hat mit der Sprinterprämie nichts zu tun!

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 11:44
Melde dich bei einem Lohnsteuerhilfeverein an. Dort bekommst du alle Unterstützung zu einem Festbetrag (250-350€) und hast ausserdem Zeit bis Jahresende.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 12:42
@11:30 Uhr: Danke für den Hinweis! 2 Rückfragen: In welche Zeile (der Anlage N) wurde dann vom Elster-Tool die Abfindung (aus Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung) bei dir eingetragen? Zudem: "Fehlen" bei dir auch die Beiträge zur Rentenversicherung zu ca. 2/3? Diese reduzierten bisher immer massiv das zu versteuernde Einkommen. Danke.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 13:24
im Elster Tool ist in Anlage N unter Zeile 3 automatisch der volle Bruttobetrag drin (wird ja elektronisch vom Arbeitgeber so übermittelt), ich habe in Zeile 19 den Abfindungsbetrag von Hand eingetragen, das Tool zieht nun diesen Betrag von der Zeile 3 ab (da musst du nichts selber nachtragen) die Rentenversicherung ist auch bei mir so niedrig (anstelle 13k in 2011 habe ich nur 7k in 2012 da ja das Arbeitsamt die RV-Beiträge fürs KuG überwiesen hat und diese Beiträge keinen AN-Anteil haben, deshalb fehlt dieser Anteil bei der Steuerentlastung) der Gesetzgeber hat ja bei der steigenden RV-Steuerentlastung und späteren steigenden Renten-Steuerbelastung einen Trick zum Nachteil des AN und Rentners eingebaut. AN+AG Anteil werden in 2012 zu 74% (2% Steigerung / Jahr) als Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt, jedoch wird von diesem Betrag 100% des AG-Anteil für die steuerliche Entlastung des AN wieder abgezogen -> bleiben nur 48% des AN-Anteils für die Steuerentlastung übrig (gerecht wären 74% des AN-Anteils) Ebenso bescheisst der Gesetzgeber bei der steuerlichen Rentenentlastung: es wird der Freibetrag und nicht der ermässigte Steuersatz bei Rentenbeginn eingefroren (spätere Rentenanpassungen durch Kopelung an die Durchschnittseinkommen erhöhen die Steuern, da der Freibetrag gleich bleibt und dadurch prozentual abnimmt) 2013 Steuer für Rentner -> Einkommen minus 8.130,- Grundfreibetrag plus Werbekosten/Sonderausgaben (mind. 118,-) -> 8.248,- Freibetrag. Rest wird mit 66% versteuert (Steigerung 2% pro Jahr ab 2020 mit 1% bis 2040 auf 100% steigend) bei 40.000,- Euro Einkommen pro Jahr (gesetzl. Rente plus Betriebsrente plus sonst. Einnahmen)werden 8.248,- abgezogen. ergibt 31.752,- zu verst.Einkommen -> davon 66% ist 20.956,- müssen verteuert werden. (steuerlicher Freibetrag ein Leben lang ist nun 31.752,- minus 20.956,- -> 10.796 Freibetrag dieser steuerl. Freibetrag wird für uns späteren Rentner erheblich kleiner, da der Betrag ja um 2%/Jahr sinkt.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 14:12
@11:30 Uhr: Anonymous User hat geschrieben:
habe die Abfindung unter Lohnsteuerbescheinigung Zeile 19 ausgewiesen, Elster Tool zieht automatisch diesen Betrag von der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) ab.

Was meinst Du mit "habe die Abfindung in Zeile 19 ausgewiesen"? Stand sie in Deiner von NSN erhaltenen Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 19 original drin, d.h. hast Du die beE bereits in 2012 verlassen und deshalb schon die Sprinterprämie kassiert? Oder hast Du nur so getan, als ob es da drin gestanden hätte und die Erklärung entsprechend ausgefüllt?

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 14:41
Ich muss die Steuererklärung leider manuell machen! Daher die Frage: Gehören nun in die Zeilen 6 (bis 8) der Anlage N die vollen Beträge (aus der Lohnsteuerbescheinigung) oder die um die Abfindung reduzierten Beträge? Ich frage nach, da die Höhe der Abfindung ja separat nochmal irgendwo in Anlage N einzutragen ist. Wo? Wir können gerne voraussetzen, dass die Abfindung in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen worden wäre, was leider nicht der Fall ist. Gibt es nicht bei Elster auch die Möglichkeit, sich die eigene Anlage N "auszudrucken" für den Fall, dass man es manuell machen muss? Besten Dank. Zuletzt natürlich noch die Frage fürs Verständnis, ob ich es richtig verstehe, dass die von der Agentur für Arbeit bezahlten Beiträge zur RV somit mir keine Steuererreduzierung ermöglichen (da mir ja nicht bekannt und damit auch nicht angebbar) - im Vergleich zu den Vorjahren (als Arbeitnehmer "direkt" gezahlt).

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 16:05
ich bin noch in der NSN-TG und habe die Abfindung im Mai 2012 ausbezahlt bekommen, die Jahresteuerbescheinigung von NSN-TG (5-12/2012) hat nur das Gesamtbrutto für diese 8 Monate unter Zeile 3 ausgewiesen, deshalb habe ich bei Elster unter Anlage N die Abfindung unter Zeile 19 selber eingetragen, das Tool reduziert in diesem Fall automatisch den Betrag in Zeile 3 um den Betrag in Zeile 19, wenn du die Steuererklärung mit Papier machst musst du natürlich selbst den Betrag in Zeile 3 um den Abfindungsbetrag in Zeile 19 reduzieren, da ja die Firma das für uns netterweise nicht gemacht hat :) Das Finanzamt anerkennt aber die Abfindung unter Zeile 19 (ermässigter Steuersatz für mehrjährige Tätigkeiten die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt wurden) die RV-Beiträge von der AfA können von uns in der Steuererklärung nicht angegeben werden, da wir für diese Beiträge keine AN-Beiträge geleistet haben (AfA leitstet nur AG-Beiträge, diese Beiträge sind natürlich nicht absetzbar, da wir nichts von unserem Einkommen dazu bezahlt haben. Im Jahr 2011 haben wir 50% (AN-Anteil) und NSN hat 50% (AG-Anteil) in die RV eingezahlt -> davon werden 74% steuerlich anerkannt, jedoch wird von den 74% der AG-Anteil (50%) für die Steuererstattung wieder abgezogen. Damit waren für uns 24% der eingezahlten RV-Beiträge (AG+AN-Beiträge) oder 48% der eigenen Beiträge (AN-Anteil) steuerlich wirksam. z.B.: 5000,- AG-Anteil plus 5000,- AN-Anteil -> 10.000,- RV-Beitrag (74% werden anerkannt -> 7.400,- / jedoch werden die 5.000,- AG-Anteil abgezogen -> ergibt 2.400,- Steuerermässigen für uns.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 19:38
Anonymous User hat geschrieben:
ich bin noch in der NSN-TG und habe die Abfindung im Mai 2012 ausbezahlt bekommen, die Jahresteuerbescheinigung von NSN-TG (5-12/2012) hat nur das Gesamtbrutto für diese 8 Monate unter Zeile 3 ausgewiesen, deshalb habe ich bei Elster unter Anlage N die Abfindung unter Zeile 19 selber eingetragen, das Tool reduziert in diesem Fall automatisch den Betrag in Zeile 3 um den Betrag in Zeile 19, wenn du die Steuererklärung mit Papier machst musst du natürlich selbst den Betrag in Zeile 3 um den Abfindungsbetrag in Zeile 19 reduzieren, da ja die Firma das für uns netterweise nicht gemacht hat :) Das Finanzamt anerkennt aber die Abfindung unter Zeile 19 (ermässigter Steuersatz für mehrjährige Tätigkeiten die vom Arbeitgeber nicht berücksichtigt wurden).....




Wenn du jetzt noch in der BeE bist, bezweifle ich, daß das Finanzamt bei dir die Fünftelregelung akzeptiert. Egal ob du das nun in Zeile 19 einträgst oder nicht...
Denn folgende Bedingung trifft bei dir nicht zu: "Die Anwendung der Fünftelregelung ist jedoch nur dann erlaubt, wenn die Abfindung vollständig innerhalb eines Steuerjahrs gezahlt wird..."
Die Sprinterprämie zählt als „Zusatzleistungen“ aus Sicht des FA ebenfalls zur Abfindung und die hast du ja nicht gleichen Kalenderjahr bekommen, wie die eigentliche Abfindung.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 22:22
du bist anscheinend ein Zweifler, du musst einfach mal glauben was man dir sagt, aber das ist nicht mehr mein Problem, ich habe versucht dir zu helfen, aber man kann anscheinend nur Menchen helfen die auch mal zuhören und nicht nur senden wollen, damit beende ich diese Hilfe, machs gut...:)

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2013 22:37
Ich bin ein Zweifler, da hast du recht. Aber 19:38 Uhr ist nicht derjenige, der das Thema (ich) erstellt hat. Hier sind die meisten User anonym und viele geben ihre Meinung mit ab, so dass eine Zuordnung nicht möglich ist. Zum Thema: Sofern das Finanzamt die Fünftelregelung nicht anerkennen will (gemäß 19:38 Uhr) sollte man ja auch jetzt schon eine Meinung / Antwort parat haben. Insofern sind divergierende Ansichten sinnvoll und lassen deine Hilfe sicher nicht in einem negativen Licht erscheinen. Zumindest bei mir nicht.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Mai 2013 11:09
Anonymous User hat geschrieben:
habe die Abfindung unter Lohnsteuerbescheinigung Zeile 19 ausgewiesen, Elster Tool zieht automatisch diesen Betrag von der Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn) ab. habe den Mai 2012 Gehaltsauszug und den dreiseitigen Vertrag an das Finanzamt als Beleg zugesandt. letzte Woche bekam ich die EkSt-Erstattung vom Finanzamt ausbezahlt, die Abfindung vom Mai 2012 wurde ohne Probleme anerkannt. man kann die Abfindung nur im Auszahlungsjahr mit Fünftelregelung beantragen! das hat mit der Sprinterprämie nichts zu tun!

Danke für den Tipp (einzig brauchbaren bis jetzt). Ich werde es so versuchen (vor dem Finanzamt und auf hoher usw. ;) ). Sollte der Finanzbeamte es nicht anerkennen, kann ich immer noch einen Widerspruch mit einem Steuerberater überlegen.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Mai 2013 22:51
Wer mehr Zeit braucht zum Recherchieren oder Nachdenken als bis Ende Mai: Die Frist kann meist völlig problemlos verlängert werden. Anruf beim oder Brief ans Finanzamt genügt.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 18:10
Habe jetzt den Steuerbescheid vom Finanzamt erhalten und bei mir wurde die Fünftelregelung leider wohl nicht anerkannt. Auffallend ist hierbei, dass nicht einmal ein minimaler Kommentar diesbezüglich in den Erläuterungen vom Beamten aufgeführt wurde (vielleicht in dem Glauben, dass ich das dann nicht merke?). Es fällt mir (wie immer) etwas schwer, den Bescheid richtig zu verstehen. Daher wieder zwei Fragen an die Experten: - wie war in eurem Bescheid überhaupt erkennbar, dass die Fünftelregelung angewendet wurde? - wie habt ihr euch verhalten für den Fall, dass diese nicht angewendet wurde? Besten Dank!

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 21:01
Bei allen, die ich persönlich kenne und geprochen habe, wurde die 1/5 Regelung nicht anerkannt, wenn sie dieses Jahr noch in der BeE sind/waren. Ich kenne keinen persönlich, bei dem es Anerkannt wurde...

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 21:36
Mit welcher Begründung? Erfolgte ein Hinweis im Bescheid? Da beim Verbleib bis zum Ende in der beE keine weitere Abfindung (Sprinterprämie) anfällt, erfolgte doch die Zahlung (der Abfindung) einmalig in einem Jahr.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 21:39
Anonymous User hat geschrieben:
Mit welcher Begründung? Erfolgte ein Hinweis im Bescheid? Da beim Verbleib bis zum Ende in der beE keine weitere Abfindung (Sprinterprämie) anfällt, erfolgte doch die Zahlung (der Abfindung) einmalig in einem Jahr.

Die Aufstockung zum TKUG zählt auch dazu...

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 21:47
Verstehe es immer noch nicht ganz: Regelmäßige Gehaltszahlungen als "Angestellter" einer Transfergesellschaft von Januar bis April diesen Jahres ("das vertragliche vereinbarte reduzierte Brutto") zählen nun (anteilig) als Abfindung?

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 21:54
Die Transfergesellschaft hat den selben Zweck, wie die Abfindung... Die Abmilderung der sozialen Härte nach dem Arbeitsplatzverlust.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 22:00
Dann wäre aber die 1/5-Regel bei Zahlungsoption am Ende der beE auch nicht anwendbar, da ja dann die Abfindung/TKUG auch in mehreren Jahren ausbezahlt wurde. Zumal selbst die damalige Personalabteilung nichts davon gesagt hat, dass plötzlich Aufstockungsanteile zum KUG als Abfindungszahlung zählen. Also wer kennt sich aus?

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 22:11
Mein Gott, ist wirklich so schwer zu verstehen? Wer die BeE bereits 2012 wieder verlassen hat, bei dem kommt die 1/5 Regelung zur Anwendung.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 30.August 2013 22:17
Ich würde ja nicht fragen wenn es (mir) klar ist! Ist es aber immer noch nicht. Also: Seit wann zählen Aufstockungsanteile zum KUG (beim regelmäßigen Gehalt) als Abfindungszahlung, wenn die beE am Ende und ohne weitere Abfindung (Sprinterprämie oder eigentliche Abfindung) verlassen wird?

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 31.August 2013 11:10
Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co; KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht!

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 31.August 2013 11:26
Anonymous User hat geschrieben:
Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co; KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht!

Der Firmenname auf der Abrechnung mit der Abfindung lautet: Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft mbH Das habe ich schwarz auf weiß vor mir liegen, also lieber IGM'ler - hört auf, so einen Sscheiß zu verbreiten.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 31.August 2013 11:27
Anonymous User hat geschrieben:
Gab auf der letzten IGM die Auffassung, Abfindung war von NSN GmbH&Co; KG, Sprinterprämie von der NSN TG GmbH -damit von zwei unterschiedlichen Arbeitgebern und haben damit nichts mit einander zu tun - Aufstockung in der NSN TG GmbH ist damit Arbeitsentgeld und keine Abfindung. Sreuerberater fragen - dann gibt es noch Rechtsanwälte für Steuerrecht!

Der Firmenname auf der Abrechnung mit der Abfindung lautet: Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft mbH Das habe ich schwarz auf weiß vor mir liegen, also lieber IGM'ler - hört auf, so einen Sscheiß zu verbreiten.

Re: Steuererklärung 2012 (Frist: Mai 2013), zwei bzw. drei Fragen

Abgeschickt von Anonymous User am 31.August 2013 11:54
Anonymous User hat geschrieben:
Die Transfergesellschaft hat den selben Zweck, wie die Abfindung... Die Abmilderung der sozialen Härte nach dem Arbeitsplatzverlust.

Genau, auch durch den Umstand belegt, daß die Zahlungen der Abfindung und der Aufstockung des TKuG durch den selben Sozialplan geregelt worden ist.
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