Arbeitssuchendmeldung bei AfA
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
16.05.2014 18:08
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Wir sollen uns ja 3 Monate vor dem Ende der BEE bei der AfA arbeitssuchend melden.
Hat dies schon Einer von Euch erledigt?
Warum ist dies so? Wir sind doch schon mit dem Eintritt in die BEE als arbeitssuchend gemeldet?
Muss man persönlich zur AfA gehen oder geht dies auch per E-Mail an den Betreuer?
Danke
Stimmt, das gleiche wie 11.41 habe ich auch gemacht - einfach per email an den zuständigen Betreuer bei der Arbeitsagentur nachfragen (wenn Du einen online Zugang bei der Agentur hast, wird im Portal Dein Ansprechpartner genannt, den einfach kontaktieren. Antwort kam relativ schnell.
Wer in der beE in München ist, sollte eigentlich seit 01.05.2012 arbeitssuchend gemeldet sein.
Anonymous User hat geschrieben:
Sehe ich genauso. Die Woche würde ich auch "beitragen". http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html
Ich habe mich nicht gemeldet. Die beE wird sowieso ein paar Monate verlängert schätze ich. Wenn ich richtig informiert bin, kostet mich mein Verhalten im Ernstfall ALG1 für eine Woche. Bezahle ich gerne, wenn ich mehrere Monate keine ALG-1 Sonderbetreuung bekomme.
Sehe ich genauso. Die Woche würde ich auch "beitragen". http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html
bis max ein Jahr kannst du untertauchen - - bitte bei ARGE erkundigen (sowas ändert sich schnell). Hat aber nichts mit der Arbeitssuchend_Meldung zu tun - 3 Monate bevor Arbeitslosigkeit. Was möchtest du denn, einen Job oder .... Wenn du noch einen Job brauchst, dann ist ALG1 und evtl. 1 Jahr später nicht wirklich eine Alternative - aus ALG1 einen Job zu finden ist schwieriger als aus de BeE, aus der BeE schwieriger als aus einem "echtem" Job. Die Verlängerung ist für Leute, die noch etwas bis 58 (2 Jahre ALG1) und die, welche nach ALG1 in Rente gehen ok. - alle anderen brauchen einen Job und das so früh wie möglich - Verlängerung ist dann keine echte Hilfe.
Anonymous User hat geschrieben:
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Arbeit suche ich schon- aber ich bin nicht bereit, mir dabei von den ALG-1 Erfüllungsgehilfen auf den Keks gehen zu lassen. Wenn ich mir anschaue, was das mit sich bringen würde, dann verzichte ich herzlich gerne auf die Auszahlung der Versicherungsleistung ALG-1.
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Anonymous User hat geschrieben:
Na, die Abfindung verprassen und dann direkt Hartz4
Anonymous User hat geschrieben:Arbeit suche ich schon- aber ich bin nicht bereit, mir dabei von den ALG-1 Erfüllungsgehilfen auf den Keks gehen zu lassen. Wenn ich mir anschaue, was das mit sich bringen würde, dann verzichte ich herzlich gerne auf die Auszahlung der Versicherungsleistung ALG-1.
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Na, die Abfindung verprassen und dann direkt Hartz4
Anonymous User hat geschrieben:
Ich war am Freitag 24.01.2014 bei der AfA und habe mich persönlich vor erkundigt: Die Dame sagte ich muss spätestens 1 bzw. 2 Mai 2014 mich arbeitslos melden, vorrausgesetzt die BEE endet zum 30.04.2014.
Wir sollen uns ja 3 Monate vor dem Ende der BEE bei der AfA arbeitssuchend melden. Hat dies schon Einer von Euch erledigt? Warum ist dies so? Wir sind doch schon mit dem Eintritt in die BEE als arbeitssuchend gemeldet? Muss man persönlich zur AfA gehen oder geht dies auch per E-Mail an den Betreuer? Danke
Ich war am Freitag 24.01.2014 bei der AfA und habe mich persönlich vor erkundigt: Die Dame sagte ich muss spätestens 1 bzw. 2 Mai 2014 mich arbeitslos melden, vorrausgesetzt die BEE endet zum 30.04.2014.
Die beE hat das mit der Arbeitssuchendmeldung einfach nicht sauber kommuniziert. Nach §38(1) SGBIII muss man sich, jedenfalls wenn man 1 Woche Sperrfirst vermeiden will (will ich!), 3 Monate vorher arbeitssuchend melden.
Das sind wir aber bereits seit Eintritt in die beE im Mai 2012. Es kann also nur darum gehen, zu checken, dass wir wirklich noch arbeitssuchend gemeldet sind.
Meine Bearbeiterin beim Arbeitsamt hat sich jedenfalls über die beE gewundert.
Na ja, passt ins Bild ...
Das sind wir aber bereits seit Eintritt in die beE im Mai 2012. Es kann also nur darum gehen, zu checken, dass wir wirklich noch arbeitssuchend gemeldet sind.
Meine Bearbeiterin beim Arbeitsamt hat sich jedenfalls über die beE gewundert.
Na ja, passt ins Bild ...
Anonymous User hat geschrieben:
Bin doch nicht blöd und lasse 12 oder 18 Monate 60%/67% vom letzten Netto sausen, die paar Bewerbungen hau ich doch wie nix raus, haben wir doch Übung drin.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Arbeit suche ich schon- aber ich bin nicht bereit, mir dabei von den ALG-1 Erfüllungsgehilfen auf den Keks gehen zu lassen. Wenn ich mir anschaue, was das mit sich bringen würde, dann verzichte ich herzlich gerne auf die Auszahlung der Versicherungsleistung ALG-1.
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Na, die Abfindung verprassen und dann direkt Hartz4
Bin doch nicht blöd und lasse 12 oder 18 Monate 60%/67% vom letzten Netto sausen, die paar Bewerbungen hau ich doch wie nix raus, haben wir doch Übung drin.
Ich habe nach meiner Arbeitssuchendmeldung per Mail einen Anruf bekommen, dass ich schon arbeitssuchend gemeldet bin und mich spätestens am 2. Mai arbeitslos melden soll. Trotzdem habe ich dann nach ein paar Tagen noch Post von der AfA bekommen: 5 Formblätter ("Arbeitspaket") für beruflichen Background, bisheriges und gewünschtes Gehalt, Mobilität usw. In dem Schreiben stand auch, dass noch ein Termin in der AfA erfolgen wird.
Anscheinend hat die Arbeitsagentur bei mir von der beE Verlängerung bis 15.9.2014 nichts mitbekommen (?). Meine Eingliederungsvereinbarung von 2012 ist am 30.4.2014 ausgelaufen und ich bin nicht mehr Arbeitssuchend gemeldet (?). Jedenfalls habe ich im JobBörse Portal der Arbeitsagentur keinen Betreuer mehr.
Dafür sehe ich unter Startseite/Persönliche Daten den Button „Arbeitssuchend melden“. Und nach "Weiter" diese Meldung: „Ihre Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht Ihre persönliche Vorsprache. Diese ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie können sich frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung.“ D.h. Arbeitslos kann ich mich frühestens am 15.6.2014 melden.
Aber arbeitssuchend muss ich mich spätestens bis 15.6.2014 melden! „§38 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III): Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. …….. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.“
Also wer sich keinen Ärger mit der Arbeitsagentur einhandeln will, sollte: - überprüfen, ob er/sie (noch) arbeitssuchend gemeldet ist - wenn nicht, dann spätestens bis 15.6.2014 arbeitssuchend melden (geht persönlich oder über JobBörse Portal der Arbeitsagentur) - frühestens am 15.6.2014 arbeitslos melden (geht nur persönlich), spätestens am 16.9.2014(s. Anonymous User am 28.Januar 2014 00:45)
Dafür sehe ich unter Startseite/Persönliche Daten den Button „Arbeitssuchend melden“. Und nach "Weiter" diese Meldung: „Ihre Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht Ihre persönliche Vorsprache. Diese ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie können sich frühestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos melden. Sie erhalten Arbeitslosengeld frühestens ab dem Tag Ihrer persönlichen Arbeitslosmeldung.“ D.h. Arbeitslos kann ich mich frühestens am 15.6.2014 melden.
Aber arbeitssuchend muss ich mich spätestens bis 15.6.2014 melden! „§38 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III): Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. …….. Zur Wahrung der Frist nach den Sätzen 1 und 2 reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.“
Also wer sich keinen Ärger mit der Arbeitsagentur einhandeln will, sollte: - überprüfen, ob er/sie (noch) arbeitssuchend gemeldet ist - wenn nicht, dann spätestens bis 15.6.2014 arbeitssuchend melden (geht persönlich oder über JobBörse Portal der Arbeitsagentur) - frühestens am 15.6.2014 arbeitslos melden (geht nur persönlich), spätestens am 16.9.2014(s. Anonymous User am 28.Januar 2014 00:45)
Anonymous User hat geschrieben:
- wenn Du es Dir leisten kannst, schön für Dich. Unsere Kollegen stehen da wohl selbst mit ALG1 vor dem wirtschaftlichen Kollaps und mit Hartz IV dann vor der Katastrophe mit ihren Familien.
Nein danke- nach 2 Jahren Siemens Beschäftigungsgesellschaft beantrage ich kein Arbeitslosengeld mehr- es reicht. Ich habe keine Lust, mich weiterhin mit solchen Leuten ins Benehmen zu setzen. Sollen sie sich das Geld sonst wohin stecken.
- wenn Du es Dir leisten kannst, schön für Dich. Unsere Kollegen stehen da wohl selbst mit ALG1 vor dem wirtschaftlichen Kollaps und mit Hartz IV dann vor der Katastrophe mit ihren Familien.
Jaja die Familien. Die ganzen Jahre durfte Alfred_Alleinstehend durch hohe Steuern die niedrigen Steuern der Familien mit finanzieren, das Kindergeld und sonstige Vergünstigungen. Wer heute zu feige ist seiner Familie klar zu machen, dass die Party vorbei ist, über den wird eine finanzielle Katastrophe herein brechen- das ist klar wie Klopsbrühe.
Wir könnten am 16.9. doch alle gemeinsam zur AfA gehen und uns arbeitslos melden (jedenfalls die, die das in München tun müssen). Vorher informieren wir noch die Presse und dann stellen wir uns mit Transparenten noch fotogen vor das AfA-Logo.
Für die Transparente fallen uns bestimmt nette Texte ein (irgendwas mit Altersdiskriminierung, sozialer Verantwortung von Siemens usw.)
Für die Transparente fallen uns bestimmt nette Texte ein (irgendwas mit Altersdiskriminierung, sozialer Verantwortung von Siemens usw.)
Anonymous User hat geschrieben:
###Wenn ich nicht bei AFA antreten möchte, und auf ALG1 verzichte, kann ich mich dann freiwillig krankenversichern?
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Arbeit suche ich schon- aber ich bin nicht bereit, mir dabei von den ALG-1 Erfüllungsgehilfen auf den Keks gehen zu lassen. Wenn ich mir anschaue, was das mit sich bringen würde, dann verzichte ich herzlich gerne auf die Auszahlung der Versicherungsleistung ALG-1.
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Na, die Abfindung verprassen und dann direkt Hartz4
###Wenn ich nicht bei AFA antreten möchte, und auf ALG1 verzichte, kann ich mich dann freiwillig krankenversichern?
Anonymous User hat geschrieben:
Ja, als sogenannter Selbstzahler, 14,9% auf alle sonstigen Einkünfte, mindestens 160,- EUR
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Arbeit suche ich schon- aber ich bin nicht bereit, mir dabei von den ALG-1 Erfüllungsgehilfen auf den Keks gehen zu lassen. Wenn ich mir anschaue, was das mit sich bringen würde, dann verzichte ich herzlich gerne auf die Auszahlung der Versicherungsleistung ALG-1.
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Na, die Abfindung verprassen und dann direkt Hartz4
###Wenn ich nicht bei AFA antreten möchte, und auf ALG1 verzichte, kann ich mich dann freiwillig krankenversichern?
Ja, als sogenannter Selbstzahler, 14,9% auf alle sonstigen Einkünfte, mindestens 160,- EUR
Anonymous User hat geschrieben:
Es besteht sogar Krankenversicherungspflicht!
http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Arbeit suche ich schon- aber ich bin nicht bereit, mir dabei von den ALG-1 Erfüllungsgehilfen auf den Keks gehen zu lassen. Wenn ich mir anschaue, was das mit sich bringen würde, dann verzichte ich herzlich gerne auf die Auszahlung der Versicherungsleistung ALG-1.
Versteh ich nicht, was soll das den konkret sein ?
Na, die Abfindung verprassen und dann direkt Hartz4
###Wenn ich nicht bei AFA antreten möchte, und auf ALG1 verzichte, kann ich mich dann freiwillig krankenversichern?
Ja, als sogenannter Selbstzahler, 14,9% auf alle sonstigen Einkünfte, mindestens 160,- EUR
Es besteht sogar Krankenversicherungspflicht!
http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht
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