Hat jemand in Muenchen von den katholischen Kirchensteuern 50% auf die Abfindung zurueck beantragt und war erfolgreich?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
16.11.2016 11:00
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Anonymous User hat geschrieben:
Richtig, er hilft nicht. In der Kath Kirche ist man Mitglied per Taufe und Geburt, daher die Entscheidung treffen meist weit vorher die Eltern. Es geht hier um die Möglichkeit, etwas Geld für die weitere Existenz zu bekommen. Austrittsratschläge sind dahingehend bezogen auf die Vergangenheit nicht sehr hilfreich. Das hatten wir schon. Danke und halt Dich da zurück,ansonsten neuer Tread Zu dem Thema. Danke
Anonymous User hat geschrieben:Hi Leute bleibt bitte beim Thema, hier geht es um die Möglchkeit, einen teil der Kirchensteuer zurück zu bekommen und wie man das Beispielsweise macht. Hilfreich ist hier ein Mustertext, sowie die Antwort hierauf. Da das Ereignis bereits eingetreten ist, ist ein Austritt unsinnig. Mit dieser Drohung provoziert man eben ein jetzt erst recht nicht. Also bitte zum Thema posten. Und wenn ihr schon austreten wollt oder dergleichen, dann macht doch bitte einen eigenen Post auf, denn könnt ihr dann zumüllen oder zulallen. Danke Also wer oder wem ist ein Musterschreiben bekannt?
Ich kann dich nicht verstehen!!!??? Du wusstest doch, dass du 8% Kirchensteuer zahlen mußt, oder? So überraschend war das doch nicht. Wenn man Clubmitglied ist, ist eben ein solcher Beitrag zu entrichten. Nun zu betteln um Erlass oder Ermäßigung ist absurd. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch. Entweder man ist Mitglieder oder nicht, zahlen oder nicht zahlen, alles ganz simpel. Warum deshalb nun versuchen um Erlass zu betteln??? Du bist Mitglied mit allen Konsequenzen und das bedeutet für dich zahlen. Ich würde als Cluboberer meinen Untertanen keinen Erlass gewähren, warum auch? Du hast dich für eine Sache entschieden nun mußt du die Konsequenzen tragen. um zukünftig von dem Verein seine Ruhe zu haben, rate ich zum Austritt. Bei Kapitalerträgen, egal welcher Art, greifen die Sektenbrüder auch zu, dies nur mal nebenbei bemerkt. Sicher hilft dir mein Beitrag in der momentanen Phase nicht, aber vieleicht regt er dich zum Nachdenken an.
Richtig, er hilft nicht. In der Kath Kirche ist man Mitglied per Taufe und Geburt, daher die Entscheidung treffen meist weit vorher die Eltern. Es geht hier um die Möglichkeit, etwas Geld für die weitere Existenz zu bekommen. Austrittsratschläge sind dahingehend bezogen auf die Vergangenheit nicht sehr hilfreich. Das hatten wir schon. Danke und halt Dich da zurück,ansonsten neuer Tread Zu dem Thema. Danke
hi Di 11:32 Also mal ehrlich gesagt, wenn ich jemanden um Erlass bitte, und dieser mir dann im Rahmnen seiner Prüfung diese Summer erläßt, also zurückgibt, warum sollte sich dann der ursprüngliche Steuerbescheid ändern? Warum sollte sich wie Du das schreibst etwas an der 1/5telregelung ändern. Bitte stell doch substantiziert da, wie und auf welcher Grundlage sich dies ändern sollte? Klar, einzig die Rückzahlung könnte sich im Jahr der zahlung gemäß Zufluß- Abflußprinzip verändern. Danke für Deine weiteren substantizierten Erklärungen im voraus.
Anonymous User hat geschrieben:
Genau so ist es, da irrt sich "11.32". Der Kirchensteuererlass wirkt sich erst in den Folgejahr(en) aus.
hi Di 11:32 Also mal ehrlich gesagt, wenn ich jemanden um Erlass bitte, und dieser mir dann im Rahmnen seiner Prüfung diese Summer erläßt, also zurückgibt, warum sollte sich dann der ursprüngliche Steuerbescheid ändern? Warum sollte sich wie Du das schreibst etwas an der 1/5telregelung ändern. Bitte stell doch substantiziert da, wie und auf welcher Grundlage sich dies ändern sollte? Klar, einzig die Rückzahlung könnte sich im Jahr der zahlung gemäß Zufluß- Abflußprinzip verändern. Danke für Deine weiteren substantizierten Erklärungen im voraus.
Genau so ist es, da irrt sich "11.32". Der Kirchensteuererlass wirkt sich erst in den Folgejahr(en) aus.
Diskussionen und Kirchenaustrittsmeinungen und deren Sinnhaftigkeit bitte hier posten:
http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/510943170
Danke
Anonymous User hat geschrieben:
Ist fuer mich nicht relevant, da ich die Fuenftelregelung nicht anwenden kann, da die Auszahlung der Abfindung ueber zwei (Fiskal)-Jahre lief. Aber trotzdem Danke fuer den Hinweis. Ich denke das wissen andere auch nicht.
Anonymous User hat geschrieben:Facepalm. Ich fasse mal zusammen. 80% der Antworten befassen sich nicht mit der Frage, sondern mit der Kirche im Allgemeinen und einem möglichen Kirchenaustritt. 20% senden zumindest gutgemeinte Links, die sich mit dem Thema befassen. 0% BEANTWORTEN DIE EINE EINFACHE FRAGE!. Glaubt mir, ich habe mich mit dem Thema eingehend befasst. Ich bin des googeln und bingen mächtig. Ich kenne die Gesetzeslage und glaube, dass ich mehr darueber Bescheid weiss, als die Forentroller die zu den 80% gehören. Wieso kommentiert ihr eigentlich, wenn ihr doch nichts wisst und zu sagen habt? Danke, dass ihr nichts, aber auch gar nichts dazu beigetragen hab mich weiterzubringen. Wenn Ihr genauso arbeitet wird mir klar, warum NSN und Siemens so enden mussten, wie es kam und warum noch mind. 600 Bee Leute auf der Strasse stehen.
Ich hab da mal eine Idee für dich: Nachdem Du ja immerhin schon den erstbesten Link gefunden hast http://www.schwerd.info/steuerrecht/erlass-der-kirchensteuer-bei-abfindung/88/ und der ja in einer Gegend residiert die Du sicherlich kennst, mach doch einfach mal einen individuellen Termin, ob er Dir da was verbindliches zu sagen kann wie das üblicherweise in Bayern gehandhabt wird, schätze mit einer Stunde Beratung zu 300,- EURO sollte das machbar sein ...
Ich bin auf jeden Fall froh über jeden Euro den ich von der Abfindungszahlung absetzen kann, um die FünftelRegelung voll wirksam werden zu lassen, dir ist dann aber schon klar wenn Du die 50% Erlaß tatsächlich durchsetzen würdest auch der Ekst Bescheid im Jahr der Abfindung korrigiert würde, über die Konsequenzen hast Du dich sicherlich genauso umfassend informiert wie zum Thema der Kirchensteuer... viel Spass weiterhin.
Ist fuer mich nicht relevant, da ich die Fuenftelregelung nicht anwenden kann, da die Auszahlung der Abfindung ueber zwei (Fiskal)-Jahre lief. Aber trotzdem Danke fuer den Hinweis. Ich denke das wissen andere auch nicht.
Anonymous User hat geschrieben:
Kannste haben:
- Weil Du die 100% Kirchensteuer im Vorjahr voll abgesetzt hast, und sich nun das auf 50% reduziert hat, da schaut das FA natürlich nicht tatenlos zu
- Wofür meldet das Kirchensteueramt den eventuellen Erlass dem zuständigen Finanzamt ?
- Wofür gibts im Ekst Formular wohl das Feld "erstattete Kirchensteuer" ?
Kannste ja mal in den entsprechenden Steuererklärungssoftwareprodukten mal ein bisschen mit rumspielen, dann siehst du ja die Auswirkungen, warum muss hier immer alles hergebetet werden, vielleicht mal ein bisschen Eigeninitiative entwickeln. Ansonsten vielleicht doch mal zum Steuerberater ....
hi Di 11:32 Also mal ehrlich gesagt, wenn ich jemanden um Erlass bitte, und dieser mir dann im Rahmnen seiner Prüfung diese Summer erläßt, also zurückgibt, warum sollte sich dann der ursprüngliche Steuerbescheid ändern? Warum sollte sich wie Du das schreibst etwas an der 1/5telregelung ändern. Bitte stell doch substantiziert da, wie und auf welcher Grundlage sich dies ändern sollte? Klar, einzig die Rückzahlung könnte sich im Jahr der zahlung gemäß Zufluß- Abflußprinzip verändern. Danke für Deine weiteren substantizierten Erklärungen im voraus.
Kannste haben:
- Weil Du die 100% Kirchensteuer im Vorjahr voll abgesetzt hast, und sich nun das auf 50% reduziert hat, da schaut das FA natürlich nicht tatenlos zu
- Wofür meldet das Kirchensteueramt den eventuellen Erlass dem zuständigen Finanzamt ?
- Wofür gibts im Ekst Formular wohl das Feld "erstattete Kirchensteuer" ?
Kannste ja mal in den entsprechenden Steuererklärungssoftwareprodukten mal ein bisschen mit rumspielen, dann siehst du ja die Auswirkungen, warum muss hier immer alles hergebetet werden, vielleicht mal ein bisschen Eigeninitiative entwickeln. Ansonsten vielleicht doch mal zum Steuerberater ....
@Mi 00:02 Das nennt sich kurz Zufluß- Abflußprinzip und ist doch völli klar. Oder? Also, prüfen, ob man den Antrag kurz vor Weihnachten stellt und die Frist damit noch nicht abgelaufen ist. Man könnte ja auch Beispielsweise darum bitten, den Betrag erst in 2016 zu überweisen. So, wenn man dann in 2016 kein ALG hat, dann ist das eben ein niedrigeres Einkommen. Nur Achtung, wenn Hartz IV beantragt, dann könnte die Erstattung erst aufgebraucht werden oder zum Vermögen zählen. Kann man ja bei der Steuer 2014 nachfragen. Also zurück zum Thema, wer hat einen Beispieltext, Erfahrungen, Welche Ablehnungsgründe, Erlass wo etc. Danke Für Deinen Hinweis. Ja ich kann googeln, ja ich habe einen Steuerberater, ja ich Habe ein Programm... und?
Ein Kollege hatte schon vor Tagen geschrieben, es gibt hier keine Antwort, selbst wenn du mit dem Kopf fest auf den Tisch ´schlägst. Das dreht sich im Kreis. Gut finde ich den Hinweis, hatte es auch nicht gewusst, dass es eine solche Möglichkeit gibt wäre besser schon 2012 oder 2014 gekommen. Soziale Probleme dürften alle haben - bei nsn 2012 gab es viele Behinderte, die Kollegen 2012 hatten in der bee Lohneinbußen mit den entgangenen Tariferhöhungen bereits von 30 bis 40%. Die Kollegen, die mit 50plus noch einen Job gefunden haben. verdienen unter Einbezug der Tariferhöhungen rd. 50% ihres vorherigen Gehalts und das meist nicht in Festanstellungen - eher prekär. dann ALG1 und die ersten gehen Mitte Sep. und Dez. in den Vor-Hartz4-Zustand mit Aufbrauchen der Altersrücklagen über - den Rest trifft es Marz und die Älteren dann Sep. 2016. Die Kollegen von Unify mit 50p werden die gleichen Probleme haben. Noch vor einem Jahr hätte ich eine Petition über die IGM vorgeschlagen, eine generelle Minderung der Kirchensteuern für die Siemensopfer zu erreiche, - wie sinnvoll ist für nsn+Unify eine solche Gemeinschaftsaktion jetzt noch - Marx soll uns eine Steueramnestie geben - dito der evang. Part.
@9:40: so einfach ist das mit: "es gibt keine Antwort" nicht. Erstens wird das in anderen Bistuemern relativ einfach gehandhabt. Insbesondere wenn diese nicht in Bayern sind. Da wird das mit einem Dreizeiler ausreichend geregelt und zurueckerstattet. Yweitens wollt ich wissen, wie es in Muenchen gehandhabt wird. Da gibt es im Internat nur eine Story dayu und die war negativ. Deshalb hatte ich in diesem Forum gehofft, mehr darueber zu erfahren, aber die Antworten waren ja mehrheitlich am Thema verfehlt. Eine gute Aussage, war ja von dem einen Steuerberater Rechtsanwalt, diese Steuermöglichkeit IM VORFELD auszuhandeln. Dann kann jeder im entscheiden, was er VOR der Auszahlung der Abfindung tun kann / muss.
@12:18 - keine Antwort meint "Es hat wohl eher bisher keiner gemacht" - war bis jetzt auch nie als Frage hier oder in unseren Veranstaltungen aufgetaucht. Denke ich an meine gutverdienenden Kollegen, so haben sie bereits sehr frühzeitig das große Steuersparmodell gewählt - ich war noch einer der wenigen Zahler. Bayern hat nach dem Saarland den zweithöchsten Anteil an frommen Beitragszahlern, da ist der Druck die Schäflein zu halten noch nicht so groß - dürfte für die Stadt München so nicht zutreffen. Mit etwas Druck und Unterstützung der Betriebsräte/IGM - denke an die Neuen von UNIFY - werden sie mildtätiger - wir sind immer so schnell in der Presse. P.S. irgendwie ist deine Tastatur noch auf englisch eingestellt z/y vertauscht.
Anonymous User hat geschrieben:
###Kirche erläßt nur bei Bedürftigkeit.Ist man nur bei H4 arm? guckst Du https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Erlass.html
Eine Pedition ist absolut sinnlos, da die Kirche getreu dem christlichen Grundsatz: "Nehmen ist seliger denn geben" arbeitet.
###Kirche erläßt nur bei Bedürftigkeit.Ist man nur bei H4 arm? guckst Du https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Erlass.html
Anonymous User hat geschrieben:
------Dank Club-Beitrag an Caritas:Applaus für die Ankommenden http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fluechtlinge-willkommen-in-muenchen-1.2635848
Anonymous User hat geschrieben:Ist doch besser für die Club-Statistik, Mitglied zu behalten und die kleine BEE-Steuer zurückzuzahlen.
----------------------------------------- Nein, das machen die nicht. kenne einen ähnlichen Fall aus meinem Bekanntenkreis, trotz Drohung des Austritts aus dem Club, wurde der Club-Beitrag nicht reduziert. Es endete dann letztlich mit Austritt, aber der geforderte Beitrag mußte bezahlt werden. Die Sekte ist da Gnadenlos, da kann man nur kündigen, alles andere macht keinen Sinn.
------Dank Club-Beitrag an Caritas:Applaus für die Ankommenden http://www.sueddeutsche.de/muenchen/fluechtlinge-willkommen-in-muenchen-1.2635848
Anonymous User hat geschrieben:
bekommen Ich habe mir den Spaß gemacht und einen entsprechenden Antrag gestellt. Nach einem halben Jahr habe ich jetzt eine Stellungnahme, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Kirchensteuer nur erlassen würde, wenn meine wirtschaftliche Existenz durch die Kirchensteuer vernichtet oder ernsthaft gefährdet wäre. Anbei ein 2-seitiges Formular, zur Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Wohnung, Grundbesitz etc.)zwischen 2013-2016. Das Formular für einen Hartz IV Antrag dürfte kaum ausführlicher sein.
Anonymous User hat geschrieben:Eine Pedition ist absolut sinnlos, da die Kirche getreu dem christlichen Grundsatz: "Nehmen ist seliger denn geben" arbeitet.
###Kirche erläßt nur bei Bedürftigkeit.Ist man nur bei H4 arm? guckst Du https://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/E/Erlass.html
bekommen Ich habe mir den Spaß gemacht und einen entsprechenden Antrag gestellt. Nach einem halben Jahr habe ich jetzt eine Stellungnahme, in dem darauf hingewiesen wird, dass die Kirchensteuer nur erlassen würde, wenn meine wirtschaftliche Existenz durch die Kirchensteuer vernichtet oder ernsthaft gefährdet wäre. Anbei ein 2-seitiges Formular, zur Offenlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Wohnung, Grundbesitz etc.)zwischen 2013-2016. Das Formular für einen Hartz IV Antrag dürfte kaum ausführlicher sein.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Hi Leute bleibt bitte beim Thema, hier geht es um die Möglchkeit, einen teil der Kirchensteuer zurück zu bekommen und wie man das Beispielsweise macht. Hilfreich ist hier ein Mustertext, sowie die Antwort hierauf. Da das Ereignis bereits eingetreten ist, ist ein Austritt unsinnig. Mit dieser Drohung provoziert man eben ein jetzt erst recht nicht. Also bitte zum Thema posten. Und wenn ihr schon austreten wollt oder dergleichen, dann macht doch bitte einen eigenen Post auf, denn könnt ihr dann zumüllen oder zulallen. Danke Also wer oder wem ist ein Musterschreiben bekannt?
Tja oder rechtzeitig umziehen.
Zitat Bistum Essen
Das Bistum Essen gewährt Angehörigen der röm.-kath. Kirche mit Wohnsitz im Ruhrbistum einen Erlass von 50 % der auf eine Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Der Erlass wird nach Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich zu richten an: Bistum Essen, Finanzdezernat, Zwölfling 16, 45127 Essen.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich hatte in meinem Antrag unter anderem auf die Praxis im Bistum Essen mit einem Link verwiesen. Vergebens ... Da ist die katholische Kirche Bayerns taub.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Hi Leute bleibt bitte beim Thema, hier geht es um die Möglchkeit, einen teil der Kirchensteuer zurück zu bekommen und wie man das Beispielsweise macht. Hilfreich ist hier ein Mustertext, sowie die Antwort hierauf. Da das Ereignis bereits eingetreten ist, ist ein Austritt unsinnig. Mit dieser Drohung provoziert man eben ein jetzt erst recht nicht. Also bitte zum Thema posten. Und wenn ihr schon austreten wollt oder dergleichen, dann macht doch bitte einen eigenen Post auf, denn könnt ihr dann zumüllen oder zulallen. Danke Also wer oder wem ist ein Musterschreiben bekannt?
Tja oder rechtzeitig umziehen.
Zitat Bistum Essen
Das Bistum Essen gewährt Angehörigen der röm.-kath. Kirche mit Wohnsitz im Ruhrbistum einen Erlass von 50 % der auf eine Abfindung entfallenden Kirchensteuer. Der Erlass wird nach Vorlage des bestandskräftigen Steuerbescheides gewährt. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe des Steuerbescheides schriftlich zu richten an: Bistum Essen, Finanzdezernat, Zwölfling 16, 45127 Essen.
Ich hatte in meinem Antrag unter anderem auf die Praxis im Bistum Essen mit einem Link verwiesen. Vergebens ... Da ist die katholische Kirche Bayerns taub.
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