Abfindung vs. Siemens
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
21.06.2012 22:32
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Anonymous User hat geschrieben:
Laut BR Seite in München endet das Abkommen zw. NSN und SAG im Herbst. Danach gibt es keine Anerkennung der Dienstzeiten mehr. Das bedeutet, wenn ich erst danach bei Siemens anfangen würde, kann ich meine Abfindung doch behalten. Richtig?Ich glaube nicht, dass du dann deine Abfindung behalten kannst. Nach Abschnitt A Punkt 3 des "dreiseitigen Vertrags" ist die Rückzahlungsverpflichtung bei einer Beschäftigung bei der SAG unabhängig von der Dienstanrechnung. Die Koppelung Rückzahlungsverpflichtung und Dienstzeitanrechnung besteht nur in einigen entfernteren gesellschaftsrechtlichen Verbandelungen. SAG und NSN achten schon darauf, dass du keine finanziellen Vorteile ziehst. Da wird dir keine Stressentschädigung zugestanden
Sehr richtig!
Finde die Regelung eh' fragwürdig, dass man bei Siemens (Tochter-) Konzern die mickrige Abfindung zurückzahlen muss.
Die Abfindung gilt doch als Entschädigung für das große Leid bei NSN.
Und wenn die bei Siemens uns wirklich haben wollen, sollten die uns das bisschen Geld lassen.
Schließlich klotzen wir ja dann wieder ran...
hab die Abfindung gar nicht erst angenommen und bin froh, wieder bei Siemens arbeiten zu können. Gutes Gehalt, nette Kollegen..eine Firma der es gut geht und in der die Prozesse stimmen. Dienstreisen - wenn erforderlich - kein Problem. Hardware Telefon, Notebook....) kein Problem. Ich kann jedem nur empfehlen, sich zu bewerben. Hab inzwischen 6 ehemalige NSN-Kollegen wiedergetroffen. Alle sind sehr zufrieden!
Auf Basis von Ploneboard