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Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 03.05.2012 19:38
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Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2012 18:58

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2012 19:07
Ist bekannt. Bei uns bee'ler ist das genauso. Wurde schon gesagt, dass wir keine Sperrzeit bekommen, da uns die IGM/NSN genötigt hat zu kündigen.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2012 19:33
Anonymous User hat geschrieben:
Ist bekannt. Bei uns bee'ler ist das genauso. Wurde schon gesagt, dass wir keine Sperrzeit bekommen, da uns die IGM/NSN genötigt hat zu kündigen.

Auf der IG Metall Mitgliederversammlung wurde dazu mal gesagt das Michael Leppek in Kontakt mit der Agentur für Arbeit ist damit es eben keine Sperrzeit gibt. Nach meinem Kenntnisstand liegt dieses Dokument noch nicht vor.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2012 19:44
Das Dokument wird dann sicher nur für IGM'ler gelten. Alle nicht IGM'ler werden dann gesperrt. Gaunerladen verdammter.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2012 22:24
weiß eigentlich jemand, ob die beE nun von der AfA gesponsert wird? Habe bis heute noch keine offizielle Stellungnahme von NSN, BR/IGM oder der AfA vernommen.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Mai 2012 22:46
lt interner Aussage vom BR Kollegen wird das AfA ab Mai für 1 Jahr sich daran beteiligen...aber solange wir nicht nichts schriftlich haben müssen wir abwarten

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 07:37
ob gesperrt wird oder nicht liegt an der AFA da sich das Gesetz Anfang letzten Jahres geändert hat müßte eigendlich jeder der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat gesperrt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß verschiedene Dienststellen das verschieden auslegen. Und da die Dienststellen nich vom Sitz der Firma sondern vom Hauptwohnsitz abhängen sollte man das vor Unterschrift mit dem zuständigen Büro klären (hattet Ihr leider nicht die Gelegenheit).Der BR kann Euch viel versprechen hat aber sicher keinen Einfluß auf alle Dienststellen und es kann auch nicht Zentral mit München Vereinbart werden. Der Tip den wir bekommen haben ist, Dispositionsrecht für zwölf Monate in Anspruch nehmen aber das hat andere Auswirkungen und man sollte sich das Ganze gut durchlesen und überlegen. Normalerweise ist im Laufe der BEE eine Infoveranstalltung der AFA.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 09:45
sich über Sperrzeiten zu informieren ist schon OK, aber zuerst sollte sichergestellt sein, dass die beE auch fliegt, d.h. die AfA auch mitspielt. Wer kann uns dazu verbindliche Auskunft geben?

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 11:27
Arbeitsamt war bei BeE Einführungsveranstaltung dabei und hat wegfall der sperrzeit bestätigt.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 11:39
Anonymous User hat geschrieben:
Arbeitsamt war bei BeE Einführungsveranstaltung dabei und hat wegfall der sperrzeit bestätigt.
und was hilft diese Info, wenn die beE nicht zustande kommt? Hängt doch alles von der AfA ab!

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 13:53
(DC) ... Sperrzeit voellig in Ordnung. Ihr könnt von der üppigen Abfindung leben. Und es trifft nur auf die zu, die sich innerhalb der beE Zeit nicht vermitteln liessen. Im Zweifel um DC als Coach bitten, ich vermittel jeden in tolle BPO und Zeit-Jobs. Letzter Renner: Reinigungskraft in Atomaufbereitungsanlagen in Frankfreich, wird gut bezahlt, 80 Euro täglich auf de Kralle ...Bewerbung nicht erforderlich. Einfach Eurolinies zur Victoria Coach Station nehmen, Schlepper sprechen Euch schon automatisch an "do you want a job - I need labour in France ..." (ohne Vertrag, Kohle auf die Kralle täglich, Schutzanzüge werden gestellt, allerdings ohne DC Garantie).

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 13:57
Dir gehören die Finger abgeschlagen du Fatzke du blöder!

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 14:38
Der Forumtroll DC ist doch nur neidisch. Wahrscheinlich wurde er bei Siemens abgemahnt und ist wegen asozialem Verhalten zu Arbeitskollegen fristlos gekündigt worden - ohne Abfindung. Und er hat dabei nichts gelernt.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 14:53
Bald kommt der Sparifankerl und holt sich den DC.

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 16:08
Für wen oder was steht eigenlich DC ? Disgusting Creature ?

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 16:31
Anonymous User hat geschrieben:
Für wen oder was steht eigenlich DC ? Disgusting Creature ?

Damischer Casperl?

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 17:47
Und wieder geht DC einer ab, weil Ihr Euch über seinen Schwachsinn aufregt. Bitte ignoriert den doch einfach, sonst gibt der nie Ruhe!

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 18:13
@11:39 - Dank der Diskussion um diesen Forumstroll ist leider dein Beitrag etwas untergegangen, obwohl er essenziell für alle beE'ler ist. Vielleicht solltest du einen eigenen Thread dafür aufmachen...

Re: Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit

Abgeschickt von Anonymous User am 3.Mai 2012 19:37
In der aktuellen Rechtsprechung wird ein wichtiger Grund für den Abschluß eines Aufhebungsvertrages verlangt, um die Sperre umzugehen (Durchführungsverordnung Sperrzeit der Agentur für Arbeit). Keine Sperre des ALG1, wenn... Ein Aufhebungsvertrag führt unter folgenden Voraussetzungen nicht zur Sperre: (*) Die Höhe der Abfindung liegt in einer Spanne von mindestens 0,25 und höchstens 0,50 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Ausserhalb der Spanne führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre. (*) Der Arbeitgeber hätte im anderen Fall zum selben Zeitpunkt betriebsbedingt gekündigt und hätte dabei die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten. (*) Die ordentliche Kündigungsfrist ist eingehalten worden. (*) Der Arbeitnehmer war nicht unkündbar.
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