Abfindung führt nicht immer zu Sperrzeit
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
03.05.2012 19:38
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Anonymous User hat geschrieben:
Auf der IG Metall Mitgliederversammlung wurde dazu mal gesagt das Michael Leppek in Kontakt mit der Agentur für Arbeit ist damit es eben keine Sperrzeit gibt. Nach meinem Kenntnisstand liegt dieses Dokument noch nicht vor.
Ist bekannt. Bei uns bee'ler ist das genauso. Wurde schon gesagt, dass wir keine Sperrzeit bekommen, da uns die IGM/NSN genötigt hat zu kündigen.
Auf der IG Metall Mitgliederversammlung wurde dazu mal gesagt das Michael Leppek in Kontakt mit der Agentur für Arbeit ist damit es eben keine Sperrzeit gibt. Nach meinem Kenntnisstand liegt dieses Dokument noch nicht vor.
ob gesperrt wird oder nicht liegt an der AFA da sich das Gesetz Anfang letzten Jahres geändert hat müßte eigendlich jeder der einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat gesperrt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß verschiedene Dienststellen das verschieden auslegen. Und da die Dienststellen nich vom Sitz der Firma sondern vom Hauptwohnsitz abhängen sollte man das vor Unterschrift mit dem zuständigen Büro klären (hattet Ihr leider nicht die Gelegenheit).Der BR kann Euch viel versprechen hat aber sicher keinen Einfluß auf alle Dienststellen und es kann auch nicht Zentral mit München Vereinbart werden. Der Tip den wir bekommen haben ist, Dispositionsrecht für zwölf Monate in Anspruch nehmen aber das hat andere Auswirkungen und man sollte sich das Ganze gut durchlesen und überlegen. Normalerweise ist im Laufe der BEE eine Infoveranstalltung der AFA.
(DC) ... Sperrzeit voellig in Ordnung. Ihr könnt von der üppigen Abfindung leben. Und es trifft nur auf die zu, die sich innerhalb der beE Zeit nicht vermitteln liessen. Im Zweifel um DC als Coach bitten, ich vermittel jeden in tolle BPO und Zeit-Jobs. Letzter Renner: Reinigungskraft in Atomaufbereitungsanlagen in Frankfreich, wird gut bezahlt, 80 Euro täglich auf de Kralle ...Bewerbung nicht erforderlich. Einfach Eurolinies zur Victoria Coach Station nehmen, Schlepper sprechen Euch schon automatisch an "do you want a job - I need labour in France ..." (ohne Vertrag, Kohle auf die Kralle täglich, Schutzanzüge werden gestellt, allerdings ohne DC Garantie).
In der aktuellen Rechtsprechung wird ein wichtiger Grund für den Abschluß eines Aufhebungsvertrages verlangt, um die Sperre umzugehen (Durchführungsverordnung Sperrzeit der Agentur für Arbeit).
Keine Sperre des ALG1, wenn...
Ein Aufhebungsvertrag führt unter folgenden Voraussetzungen nicht zur Sperre:
(*) Die Höhe der Abfindung liegt in einer Spanne von mindestens 0,25 und höchstens 0,50 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Ausserhalb der Spanne führt ein Aufhebungsvertrag zu einer Sperre.
(*) Der Arbeitgeber hätte im anderen Fall zum selben Zeitpunkt betriebsbedingt gekündigt und hätte dabei die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten.
(*) Die ordentliche Kündigungsfrist ist eingehalten worden.
(*) Der Arbeitnehmer war nicht unkündbar.
Auf Basis von Ploneboard