Übergangsgeld 6 Monate / Mercer / NSN
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
20.12.2019 18:31
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Wenn Du unmittelbar am 16.09.2014 in Rente gehst, dann hast Du einen Anspruch (Mitarbbeiter vor 1.10.1983 warst !?. Ansonsten gibt es noch ein Urteil das besagt, das das Übergangsgeld zur Firmenrente gehört. Urteilsnummer weis ich leider nicht...
Warum sollte das Übergangsgeld mit der Rente verrechnet werden? Wo steht das geschrieben?
Anonymous User hat geschrieben:
Weil beides zusammen genau das letzte Gehalt ergeben ....
Wenn Du unmittelbar am 16.09.2014 in Rente gehst, dann hast Du einen Anspruch (Mitarbbeiter vor 1.10.1983 warst !?. Ansonsten gibt es noch ein Urteil das besagt, das das Übergangsgeld zur Firmenrente gehört. Urteilsnummer weis ich leider nicht... Warum sollte das Übergangsgeld mit der Rente verrechnet werden? Wo steht das geschrieben?
Weil beides zusammen genau das letzte Gehalt ergeben ....
Warum sollte das Übergangsgeld mit der Rente verrechnet werden? Wo steht das geschrieben?
Ich kann dir nur sagen wie es bei mir gehandhabt wurde, bin seit Juli 2014 Rentner und bekomme seit diesem Zeitpunkt Firmenrente und Übergangsgeld. Die Firmenrente wird mit dem Übergangsgeld bis zum letzten Gehalt das man bezogen hat aufgestockt. Die in den 6 Übergangsgeldmonaten ausbezahlte Firmenrente wird von Besitzstandskapital abgezogen das verbleibende Kapital ist das Endgültige Besitzstandskapital das man sich in monatlicher Rentenzahlung oder als Einmalzahlung (Kapitalzahlung) oder in 5 Jahresscheiben auszahlen lassen kann. Der Antrag auf Auszahlung in 6 bis 12 Jahresraten ist zu begründen und bedarf der Genehmigung durch NSN.
@16:28 In welcher GBV steht, das das Übergangsgeld mit dem BEsitzstandskapital verrechnet wird. DAs Übergangsgeld ist meiner Meinung nach ein Zusatz. HAbe bezüglich der Verrechnung nichts entdeckt. Das etwas entsprechend gehandhabt wird ist noch lange nicht sicher, das es als BV niedergeschrieben wurde...
Danke
@16:28 Nur der Rentenanteil des Übergangsgeldes wird mit dem Besitzstandskapital verrechnet nicht das komplette Übergangsgeld, Beispiel 500 € Firmenrente plus 4000 € Übergangsgeld ergibt das letzte Gehalt dann werden nur die 500 € in 6 Monaten 3000 € von dem Besitzstandskapital abgezogen. Wenn man die Rentenvariante nimmt hat es keine Auswirkungen auf die Rente nur bei Kapitalzahlung als Einmalzahlung oder in bis zu 12 Jahreszahlungen würde sich das negativ auswirken.
Anonymous User hat geschrieben:
Für das Übergangsgeld wird Deine BeE-Zeit genau so gewertet, wie wenn Du mit Deinem letzten vor-BeE-Gehalt weiter gearbeitet hättest. Notwendige Voraussetzung ist insbesondere, dass sich die Rente nahtlos anschließt.
@19:59 Und wenn man die Firma über Bee vor dem Direkteinstieg in die Rente verlassen hat, dann hat man das Übergangsgeld auch verloren... Richtig?
Für das Übergangsgeld wird Deine BeE-Zeit genau so gewertet, wie wenn Du mit Deinem letzten vor-BeE-Gehalt weiter gearbeitet hättest. Notwendige Voraussetzung ist insbesondere, dass sich die Rente nahtlos anschließt.
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