Rechtmäßigkeit des BR-Konstrukts für die 4 GmbHs fraglich
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
24.04.2012 00:03
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Rechtmäßigkeit des BR-Konstrukts für die 4 GmbHs fraglich
Abgeschickt von Anonymous User am 22.April 2012 17:36http://blog.nci-net.de/2012/04/22/betriebsratsstruktur-im-strukturtarifvertrag-nicht-vereinbar-mit-bag-rechtssprechung/
Wer geht das Risiko ein? Sollten alle Mitarbeiter dem Betriebsübergang widersprechen?
Zuerst einmal einen BR gründen je GmbH!
Denn was in dem Artikel beschreiben wurde, dass es keinen Sozialplan etc. bei Personalabbau über alle 4 GmbHs hinweg geben wird, wurde schon von der NSN Leitung bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass dies bei Bedarf jeweils pro GmbH stattfinden wird und es keinen Ausgleich zwischen den GmbHs geben kann.
Und dies wird über kurz oder lang stattfinden - am Schluß wird als Zielorganisation nur noch eine Vertriebseinheit in Deutschland übrig sein - besteht aus dem IGM BR (kleiner Scherz, natürlich auch die BRs von 'Zukunft München' und anderen Gruppierungen ....)
Denn was in dem Artikel beschreiben wurde, dass es keinen Sozialplan etc. bei Personalabbau über alle 4 GmbHs hinweg geben wird, wurde schon von der NSN Leitung bestätigt. Es wurde auch bestätigt, dass dies bei Bedarf jeweils pro GmbH stattfinden wird und es keinen Ausgleich zwischen den GmbHs geben kann.
Und dies wird über kurz oder lang stattfinden - am Schluß wird als Zielorganisation nur noch eine Vertriebseinheit in Deutschland übrig sein - besteht aus dem IGM BR (kleiner Scherz, natürlich auch die BRs von 'Zukunft München' und anderen Gruppierungen ....)
Ursprünglich ging es um 30 Standorte und um rd. 4600 Mitarbeiter, von denen 2900 abgebaut werden sollten. Nun sind 2000 gerettet und aufgeteilt in diversen GmbHs, jede fuer sich alleine. 1600 entsorgt. 1 Standort - aber 4 GmbHs gerettet. 1000 Mitarbeiter in der Regionen sind auf 16 Bundesländer verteilt. Teile und herrsche .... gut gemacht NSN und BR utus.
Anonymous User hat geschrieben:
Andererseits tun mir die Betriebsräte richtig Leid, die jetzt verhandeln müssen. Ich möchte nicht in deren Haut stecken. Leider bekommt von der Wut kaum jemand aus den Chefetagen etwas mit...................... Im Wesentlichen hat wohl nur die IGM verhandelt und ihre Gewerkschafts-Interessen vertreten. Die müssen, wie man jetzt sieht, nicht immer mit denen der Belegschaft übereinstimmen. Der BR hätte sich mehr gegen die IGM durchsetzen müssen. Ob im Endeffekt was Besseres herausgekommen wäre, ist aber fraglich. Namenslisten sind aber auf alle Fälle ein unverzeihlicher Sündenfall für jede Arbeitnehmervertretung.
Sollte es denn Neuwahlen des Betriebsunrates geben, sollten die falschen Fufziger wohl kaum noch Anhänger finden. Wer sollte dann noch Verwendung für das Gesocks haben? Das Beste wäre diese Personen dann ohne einen Cent Abfindung und ohne BEE nach einem Jahr Betriebsübergang zu entlassen. Ganz so wie es das Gesetz vorsieht. Veraten und verkauft haben und diese Figuren, nur um ihren eigenen Kopf zu retten. Jeder ordentliche Japaner hätte in dieser Situation schon lange Seppuku gemacht! Schämt euch NSN-M-Betriebsunrat!
Anonymous hat geschrieben:
http://blog.nci-net.de/2012/04/22/betriebsratsstruktur-im-strukturtarifvertrag-nicht-vereinbar-mit-bag-rechtssprechung/ Wer geht das Risiko ein? Sollten alle Mitarbeiter dem Betriebsübergang widersprechen?--------------------------- Prinzipiell ist der Kündigungsschutz bei einem Gemeinschaftsbetrieb höher als bei vier Einzelbetrieben mit jeweils einem BR. Die Sozialauswahl muss im Falle von Kündigungen über den Gemeinschaftsbetrieb erfolgen. Das bringt natürlich nur etwas, wenn der neue BR seine Beteiligungsrechte auch wahrnimmt. Der neue BR muss ja nicht der alte sein. Bei einer Betriebsschließung (und das ist hier der Fall) muss auf alle Fälle eine Betriebsratswahl erfolgen.
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