Urlaub in der beE
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
20.09.2012 13:04
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Hallo,
habe mal eine Frage zum Urlaub in der beE. Über Sinn und Zweck brauchen wir hier nicht diskutieren, aber da ich demnächst auch in die beE gehen und man mir gesagt hat das ich meinen Urlaub, den ich schon in der NSN genehmigt bekommen habe, noch einmal genehmigen lassen muß, Frage ich ob es damit Probleme gibt. Hat jemand damit Erfahrung?
Anonymous User hat geschrieben:
Hallo, habe mal eine Frage zum Urlaub in der beE. Über Sinn und Zweck brauchen wir hier nicht diskutieren, aber da ich demnächst auch in die beE gehen und man mir gesagt hat das ich meinen Urlaub, den ich schon in der NSN genehmigt bekommen habe, noch einmal genehmigen lassen muß, Frage ich ob es damit Probleme gibt. Hat jemand damit Erfahrung?Genehmigt ist genehmigt. Allerdings bist Du da in einer neuen eigensdtändigen Firma. Weise bei deinem Antrag darauf hin, Das Du da bereits genehmigten urlaub hattest. Du kannst JA statt an cef1 an cef 3 (Mailadresse siehe Lohnzettel) schon mal vor ab Deine bereit genehmigte MAil weiterleiten und erneut um Genehmigung bitten.
Auch in der BEE hat man einen Arbeitsvertrag mit einer Transfergesellschaft. In Urlaub zu gehen ohne den Urlaub beantragt zu haben und genehmigt bekommen zu haben, verstösst gegen den Arbeitsvertrag und kann Abmahnung und ggf. Kündigung zur Folge haben.Natürlich wird keiner überprüfen ob man zu Hause ist oder nicht. Mit Handy ist man so ziemlich überall erreichbar aber es könnte ja auch mal was ganz Blödes wie ein Unfall passieren. Wenn mir sowas zu Hause oder in Deutschland passiert ist das natürlich kein Problem. Wenn ich aber in Mallorca im Krankenhaus liege, kann das schon auffallen. Besser ist es Urlaub zu beantragen wenn man ins Ausland will.
Ich bin in der Mch BEE.
Ich würde nicht sagen, das beE gleichbedeutend mit Urlaub ist, zumindest dann nicht, wenn man einen neuen Job braucht. Nehmt Euch die erste Zeit in der beE, schreibt einen knackigen Lebenslauf zusammen und bevor Ihr mit der knüppelharten Jobsuche anfangt, macht ruhig ein paar Tage Urlaub- da könnt Ihr sicher sein, dass Euch keiner auf den Keks geht, schnauft einmal richtig durch und dann ran an die Buletten. Ihr werdet es sehen: Jobsuche ist ein knallhartes Geschäft.
BLABLABLA...
Antwort auf die Frage:
Ja, du musst deinen Urlaub noch mal genehmigen lassen. Entsprechend viel Resturlaub brauchst du noch. Und der Urlaub in der BeE ist nur 24 Tage! Also genau berechrechnen wieviel du brauchst und noch hast.
Probleme mit der Genehmigung gibt es normalerweise nicht! Aber den Hinweis, dass die Genehmigung vorbehaltlich irgendwelcher wichtiger Kurse etc. mit Anwesenheit ist. Aber die Personaler schaun da auch drauf und sind idR. auch keine Unmenschen. Alles klar?
Urlaub und Gleitzeit in der beE haben interessanter Weise auch noch einen anderen Aspekt lt. Auskunft der HR in Mch:
Wenn man eine Brutto-Entgelt Wandlung machen möchte (z.B. Einzahlung in eine Eichel-Rente (nicht Riester!!) oder in eine Direkt Lebensversicherung), muss im entsprechendem Monat eine GEHALTszahlung erfolgen. Diese erfolgt aber nur, wenn für einige Tage des betreffenden Monats kein Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Kurzarbeitergeld wird nur dann NICHT gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Das ist an Feiertagen (z.B. 3.10.) und eben auch an Urlaubs- und Gleitzeittagen der Fall.
Somit muss man Urlaubs-/Gleitzeittage genau in den Monaten nehmen, in denen man Brutto-Entgelt in Eichel oder Direkt-LV wandeln will, damit eine Gehltszahlung vorhanden ist. So lautet die Auskunft von HR in München.
Ich muss aber auch ergänzen, dass diese HR-Erläuterung für mich unverständlich bleibt. Der beE-Entgeltnachweis enthält nämlich dann, wenn KuG gezahlt wird (und das frühere Gehalt ausreichend hoch war), auch eine Zeile "KuG Zuschuss (Netto)". Dieser Zuschuss wird aber (obwohl er als "Netto" markiert ist!) vollständig in das laufende Steuerbrutto mit hineingerechnet und versteuert. Damit ist dieses "Netto" in Wirklichkeit und von der Behandlung her eine Bruttozahlung. Aus dieser Bruttozahlung müsste genauso eine Brutto-Entgeltwandlung vorgenommen werden können. Aber HR in Mch sagt "nein" und eine (verständliche) Erklärung wird nicht gegeben (wie schon bei der Brutto-Netto-Angelegenheit).
Also nimmt man seine Urlaubs-/Gleitzeittag am besten in den Monaten, wo man Brutto-Entgelt wandeln will und ist damit zumindesten in dem Punkt auf der sicheren Seite.
Wenn man eine Brutto-Entgelt Wandlung machen möchte (z.B. Einzahlung in eine Eichel-Rente (nicht Riester!!) oder in eine Direkt Lebensversicherung), muss im entsprechendem Monat eine GEHALTszahlung erfolgen. Diese erfolgt aber nur, wenn für einige Tage des betreffenden Monats kein Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Kurzarbeitergeld wird nur dann NICHT gezahlt, wenn man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Das ist an Feiertagen (z.B. 3.10.) und eben auch an Urlaubs- und Gleitzeittagen der Fall.
Somit muss man Urlaubs-/Gleitzeittage genau in den Monaten nehmen, in denen man Brutto-Entgelt in Eichel oder Direkt-LV wandeln will, damit eine Gehltszahlung vorhanden ist. So lautet die Auskunft von HR in München.
Ich muss aber auch ergänzen, dass diese HR-Erläuterung für mich unverständlich bleibt. Der beE-Entgeltnachweis enthält nämlich dann, wenn KuG gezahlt wird (und das frühere Gehalt ausreichend hoch war), auch eine Zeile "KuG Zuschuss (Netto)". Dieser Zuschuss wird aber (obwohl er als "Netto" markiert ist!) vollständig in das laufende Steuerbrutto mit hineingerechnet und versteuert. Damit ist dieses "Netto" in Wirklichkeit und von der Behandlung her eine Bruttozahlung. Aus dieser Bruttozahlung müsste genauso eine Brutto-Entgeltwandlung vorgenommen werden können. Aber HR in Mch sagt "nein" und eine (verständliche) Erklärung wird nicht gegeben (wie schon bei der Brutto-Netto-Angelegenheit).
Also nimmt man seine Urlaubs-/Gleitzeittag am besten in den Monaten, wo man Brutto-Entgelt wandeln will und ist damit zumindesten in dem Punkt auf der sicheren Seite.
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