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Berechnungsgrundlage für ALG nach beE

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 01.04.2012 16:07
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Berechnungsgrundlage für ALG nach beE

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 13:23
Hallo, weiß jemand, auf welcher Grundlage das ALG nach der beE berechnet wird ? Zählen da nur noch die 70 % als Berechnungsgrundlage ? Danke für alle Hinweise !

Re: Berechnungsgrundlage für ALG nach beE

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 13:29
Ja, da dies das "letzte" Gehalt ist, also 66% von 70% (oder 80%)

Re: Berechnungsgrundlage für ALG nach beE

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 15:04
Nicht zu vergessen: das maximale ALG ist 66% der Beitragsbemessungsgrenze. AT-Gehälter liegen über dieser. Bei Anwendung eines beE-Faktors eventuell nicht mehr.

Re: Berechnungsgrundlage für ALG nach beE

Abgeschickt von Anonymous User am 1.April 2012 16:07
Kann sich jeder selbst ausrechnen, siehe hier : http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2012
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