Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit zulässig
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
23.11.2014 00:42
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Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit zulässig
Abgeschickt von Anonymous User am 22.November 2014 12:28Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber „unter Umständen“ das Recht haben, ihre Mitarbeiter nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen; das schwammige „unter Umständen“ (die nicht näher ausgeführt wurden) entwertet dieses Urteil erheblich, damit lässt sich im konkreten Einzelfall noch wenig anfangen.
Die Umstände werden dann wohl demnächst genauer ausgeführt.
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