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Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit zulässig

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 23.11.2014 00:42
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Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit zulässig

Abgeschickt von Anonymous User am 22.November 2014 12:28
Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber „unter Umständen“ das Recht haben, ihre Mitarbeiter nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu fragen; das schwammige „unter Umständen“ (die nicht näher ausgeführt wurden) entwertet dieses Urteil erheblich, damit lässt sich im konkreten Einzelfall noch wenig anfangen. Die Umstände werden dann wohl demnächst genauer ausgeführt.

Re: Frage nach Gewerkschaftszugehörigkeit zulässig

Abgeschickt von Anonymous User am 23.November 2014 01:42
Jeder darf alles fragen. Die Frage ist, ob der Arbeitnehmer lügen darf. Und er darf nicht nur, sondern er sollte in jedem Fall lügen. So auch bei der Frage nach Kinderwunsch oder Schwangerschaft etc.
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