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Wie absolut sind Namenslisten?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 13.01.2014 11:28
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Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 15:02
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html - Namensliste gemäß §1 Abs. 5 KSchG („Negativnamensliste“) für die Mitarbeiter, die gehen sollen - 4) Ist in einem Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung nach § 95 des Betriebsverfassungsgesetzes oder in einer entsprechenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen festgelegt, wie die sozialen Gesichtspunkte nach Absatz 3 Satz 1 im Verhältnis zueinander zu bewerten sind, so kann die Bewertung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. (5) Sind bei einer Kündigung auf Grund einer Betriebsänderung nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne des Absatzes 2 bedingt ist. Die soziale Auswahl der Arbeitnehmer kann nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit sich die Sachlage nach Zustandekommen des Interessenausgleichs wesentlich geändert hat. Der Interessenausgleich nach Satz 1 ersetzt die Stellungnahme des Betriebsrates nach § 17 Abs. 3 Satz 2. ---> steht hier etwas davon, dass es hier keine soziale Auswahl der Arbeitnehmer geben darf - wird vor Gericht nur auf grobe Fehler überprüft - damit verbunden halt die Umkehrung der Bweislast. Scheinbar raten deshalb und wohl nach der derzeitigen Rechtspraxis Juristen von einer Klage ab. Hatte hier in München auch keine Angaben von Kollegen bekommen, welche Daten man haben müsste - stelle mir eine Liste von Kollegen samt Familienverhältnis etc. vor. - Da inzwischenzeit nsn diese Variante des Personalabbaus deutschlandweit mit den entsprechenden Erpressungen als Standard anwedet, um die Sozialauswahl auszuhebeln, sollte wohl eine Gesamtüberprüfung des Gesetzes in der Rechtswissenschaft erfolgen - liegt nicht schon in der systematischen Praxis der Anwendung, Erpressung der BRs, Nichtoffenlegung der Auswahlkriterien, Verweigerung von Alternativen im Unternehmen bereits ein grober Fehler vorliegen? Was ist sonst im Gesetz mit groben Fehlern gemeint? Wenn die Sozialauswahl nicht außer Kraft gesetzt ist, wieso waren 60plus (unfreiwillig) in Mch auf der Liste, wieso wurde der Altersdurchschnitt der Restmannschaft signifikant herabgesetzt. Wiso konnten überdurchschnittlich 70% der Behinderten - teilweise älter und behindert - abgebaut werden? Gefühlt wurden auch mehr Frauen als ihr Anteil an der Belegschaft freigesetzt. Nochmals, Was ist bei Juristen eine grobe Fehlerhaftigkeit? Nach der Einführung der Ergänzun 2004 sollte es doch rechtswissenschaftliche Literatur und Gutachten dazu geben.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 15:33
Viel Spaß beim lesen... http://bit.ly/1exa2Ov

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 16:54
wieso waren 60plus (unfreiwillig) in Mch auf der Liste, wieso wurde der Altersdurchschnitt der Restmannschaft signifikant herabgesetzt. Wiso konnten überdurchschnittlich 70% der Behinderten - teilweise älter und behindert - abgebaut werden?
Eine interessante Frage hast du noch vergessen: Wieso hat die IGM den Stimmenanteil bei der folgenden BR Wahl auf über 50% gesteigert?

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 17:03
Oh Gott! Immer wieder! Kappiert ihr das nicht? Bei Siemens gab es nie Kündigungen (auch nicht mit Namenslisten). Alles freiwillig! Die letzten Kündigungen gab es 2003 in H. Und die wurden alle von Gericht abgeschmettert. Eure Gesetzestexte könnt ihr euch wo hinschmieren. Die sind gar nicht relevant, weil es nach 2003 nie Kündigungen gab.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 17:08
Anonymous User hat geschrieben:
Oh Gott! Immer wieder! Kappiert ihr das nicht? Bei Siemens gab es nie Kündigungen (auch nicht mit Namenslisten). Alles freiwillig! Die letzten Kündigungen gab es 2003 in H. Und die wurden alle von Gericht abgeschmettert. Eure Gesetzestexte könnt ihr euch wo hinschmieren. Die sind gar nicht relevant, weil es nach 2003 nie Kündigungen gab.

Genau, den Aufhebungsvertrag habt ihr 2012 selber unterschrieben und statt die Verantwortung dafür zu übernehmen wird nach knapp 2 Jahren immer nur lammentiert. Ihr werdet auch niemals in der breiten Öffentlich Unterstützung für euren Protest bekommen, weil ihr alle jahrelang ÜBERDURCHSCHNITTLICH viel Geld verdient habt.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 17:09
@14:33 - ja aber - es sind alles Einzelfälle - das der Einzelne es schwer hat ist hinreichend klar, da weder AG noch BR gewillt sind die Kriterien, soweit sie überhaupt existieren - offenzulegen - es sind auch keine generellen Überprüfungen beschrieben. Mch --> Absenkung des Durchschnittsalters, überdurchschnittlich viele Behinderte, Frauenanteil - hier liegt eine generelle Diskriminierung vor. Sicherlich kennt jeder genügend Beispiele, in denen die Funktion eines Freigesetzten durch einen Kollegen erfolgte (geringeres Alter, weniger Betriebsjahre etc. - wie gerechnet immer weniger Punkte) - bei der Menge der negativen Sozialauswahl war klar, dass nsn Rechtssicherheit wollte - wußten was sie gemacht haben. Düsseldorf ist eine andere Situation - wie wehrt sich eine Belegschaft gegen Namenslisten - wer weiß schon bei der Wahl, wen man dort im BR hat.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 17:30
Einige haben die freiwilligen bee-verträge nie unterschrieben und arbeiten immer noch bei NSN.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 18:06
@16:08 - erzählst Unsinn - nicht mal die AfA sieht es als freiwillig an, die Unterschrift unter den BeE Vertrag war die wirtschaftliche Abmilderung der Kündigung, dies nach den Aussagen des BRs und IGM Kündigungsandrohung(BeE-Liste war Kündigungsliste) . Die überdurchschnittliche Bezahlung ist auch relativ zu sehen. Siemens hat nie die TOP-Gehälter bezahlt - man ist niedrig eingestiegen und dann langsam gestiegen. Vergleicht man Siemensgehälter nach Ausbildung, Funktion und Betriebszugehörigkeit mit vergleichbaren Großfirmen wie BMW, BASF etc. liegt Siemens eher am unteren Ende. Das Problem stellt sich bei Wechsel - hier ist man Seiteneinsteiger und konkurriert mit jüngeren und billigeren - bei dem Siemens Endgehalt AT/obere TV-Gruppen würde jedes Personalentwicklungssystem in der neue Firma zusammenbrechen. Gerade deshalb hätte es einer abgestuften Abfindung zum Ausgleich bedurft.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 18:32
Aber in den Konzernzentralen von BASF und BMW sitzen schon genug Wasserköpfe, die brauchen euch nicht... Wenn man den Anspruch auf sein hohes Gehalt nur mit der Betriebszugehörigkeit rechtfertigt und nicht mit seiner fachlichen Kompetenz, dann befindet man sich in einer Einbahnstrasse.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 19:14
@17:32 du vestehst weder den Unterschied von sein und haben als auch von Schein und Wirklichkeit - jede halbwegs vernünftige Firma entwickelt ihr Personal über Kompetenz, Funktion und Gehalt --> da passt du auch mit Kompetenz vom Gehalt in die Struktur bei einer neuen Firma nur im Ausnahmefall hinein.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 19:19
Manchmal könnte ich heulen wenn ich das Forum hier lese

Natürlich ist lange Firmenzugehörigkeit kein Wert an sich.
Was aber ein Wert für die Firma darstellt ist wenn der Mitarbeiter sich mit der Firma identifiziert. Die Extra-Meile geht damit es richtig gut wird. Über den Tellerrand schaut und Nachbarabteilungen mal steckt wenn er mit seiner langen Erfahrung merkt dass was klemmt.

Firmen wie NSN die sagen "Wir wollen nicht (belohnen) das die Menschen lang bei der Firma bleiben" pissen auf die Motivation der Mitarbeiter.
Das ist schade.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Januar 2014 20:47
Ich finde den Link nicht mehr, aber ich habe mal gelesen, dass bei einer "normalen" betriebsbedingten Kündigung die Chance die Klage zu gewinnen, für Arbeitnehmer bei etwa 60% liegt. Siemens (München H) dürfte dafür gesorgt haben, dass der Wert positiv für die Arbeitnehmer ist. Bei einer Namensliste hat der Arbeitgeber eine 95% Sicherheit dass er die Klage gewinnt.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 00:35
Anonymous User hat geschrieben:
Ich finde den Link nicht mehr, aber ich habe mal gelesen, dass bei einer "normalen" betriebsbedingten Kündigung die Chance die Klage zu gewinnen, für Arbeitnehmer bei etwa 60% liegt. Siemens (München H) dürfte dafür gesorgt haben, dass der Wert positiv für die Arbeitnehmer ist. Bei einer Namensliste hat der Arbeitgeber eine 95% Sicherheit dass er die Klage gewinnt.


Dann kann ich mal mit folgendem Link dienen: http://www.boeckler.de/wsimit_2008_06_kremer.pdf wonach ohne Namensliste 95% der Kündigungsschutzklagen Erfolg haben, mit Namensliste jedoch nur noch 79%.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 10:17
Wenn das stimmt was 23:35 schreibt bzw. was sein Link aussagt, dann würden wir ohne BR und seine Namnesliste besser da stehen.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 10:37
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn das stimmt was 23:35 schreibt bzw. was sein Link aussagt, dann würden wir ohne BR und seine Namnesliste besser da stehen.



JA stimmt, die 61 schon, die anderen weiss man nicht. Aber das ist jetzt nichts neues.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 10:52
Ist schon schlimm. Aber stell Dir vor, man würde Dich von der Straße wegfangen und jahrelang in der Psychiatrie wegsperren. Da kräht kein Hahn mehr nach Dir.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 12:28
Dann kann ich mal mit folgendem Link dienen: http://www.boeckler.de/wsimit_2008_06_kremer.pdf wonach ohne Namensliste 95% der Kündigungsschutzklagen Erfolg haben, mit Namensliste jedoch nur noch 79%.
Wenn schon der Gesetzgeber die quasi Abschaffung des Kündigungsschutzes durch die 2004 eingeführte Namensliste nicht wieder zurücknimmt, so könnten doch die BRs selbst Konsequenzen ziehen. In einer Art von rechtlich verbindlicher Selbsverpflichtung könnten sie jetzt - jedenfalls bevor der AG wieder Namenslisten erstellt - die Regeln festlegen, wie die BRs/GBR dann im Ernstfall handeln MÜSSEN. Dafür könnten die BRs und auch der GBR (evtl. unter Mitwirkung der Gewerkschaften) die Schlussfolgerung des Artikels zu eingen machen und zwingend eine Einigungsstelle für Namenslisten schon im Vorfeld vorschreiben. Zitat: "Alternativ denkbar wäre allenfalls, ähnlich der Regelung beim Interessenausgleich, die zwingende Beteiligung einer Einigungsstelle gesetzlich vorzusehen. Auf diese Weise würde eine unabhängige und rechtsberatende Stelle den Prozess um den Abschluss einer Namensliste begleiten können." Wenn der BR nicht endlich damit aufhört, seine eigene Aufgabe darin sieht, den gesetzlichen Kündigungsschutz seiner Wähler auszuhebeln, dann hat der BR als Institution ausgedient und sollte von keinem Mitarbeiter mehr gewählt werden. So etwas brauchen wir nicht mehr.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 12:37
Ich schätze mal so 2/3 der Betroffenen sind nicht traurig, dass die Abfindung höher ist, als in Phase 1 und nehmen einfach die Beine in die Hand... Die Handvoll Nörgler, die hier rumjammern gehören halt auch dazu, bilden aber nicht die Mehrheit.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 12:42
Nein, 11:37 du hast wirklich Recht! Ich bin froh, endlich arbeitslos zu sein. Es macht Spaß, sich in einer Zeit von Hartz IV und fast Vollbeschäftigung (mit 1 EUR Kräften) einen neuen Job zu suchen. Ich will hoffen, dass ich möglichst weit von zu Hause was neues finde, damit ich noch mein Haus verkaufen kann, denn das gefällt mir auch nicht. Wenn dazu noch eine Scheidung käme, wäre mein Glück perfekt. Danke für dein Mitgefühl und deine kollegiale Unterstützung!

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 13:03
Anonymous User hat geschrieben:
Ich schätze mal so 2/3 der Betroffenen sind nicht traurig, dass die Abfindung höher ist, als in Phase 1 und nehmen einfach die Beine in die Hand... Die Handvoll Nörgler, die hier rumjammern gehören halt auch dazu, bilden aber nicht die Mehrheit.


Dass z. B. in DüDo keine Schwerbehinderten und keine langjährigen 50+ Mitarbeiter, die ja gesetzlich einen besonderen Kündigungsschutz haben, auf der Namensliste waren, ist reines Glück. Der BR hat aber die Möglichkeit (oder wird dazu erpresst), sogar diese Kollegen rauszukicken. Beim nächsten Mal geht er dann vielleicht diese Schritt weiter .... Pfui Teu... kann ich da bloß noch sagen.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 13:07
Im ersten Jahr lohnt sich das Arbeiten wegen der Steuer sowieso nicht. (Und die 3 Nettojahresgehälter helfen erstmal ...)
2015 kann man sich dann arbeitslos melden und 2016 wieder arbeiten.
Man sollte die Zeit natürlich nicht nur zuhause rumsitzen, sondern etwas sinnvolles machen (Aufbaustudium/Zertifikate etc.)
Für die Rentenpflichtjahre kann man einen 450€-Job machen.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Januar 2014 14:41
@12:07 - wenn ich eure Diskussionen verfolge, bleibt mein Rat, setzt euch zusammen und klärt wenigstens die technischen Fragen: - die Geschichte mit Arbeitslos bei Abfindung ist etwas komplexerer Natur, bei euch wird scheinbar die Kündigungsfrist abgekauft, schaut es euch auf der Homepage der Afa an - besser klärt es mit der AfA in.Dlf/Nürnberg - sonst wird das Jahr ALG1 sehr kurz. die 5tel-Regelung sollte der HR vorher gemeldet werden. Macht ihr Deffered Compensation mit einem Teil der Abfindung etc. - klärt es mit der HR. Klärt dir Prozedur mit der AfA bei in Anspruchnahme des Delegationsrechts/ Fristen bis ALG1 inanspruchnahme ´... Geht vorher zum Steuerberater und Rentenberater, geht zur Krankenkasse ist auch etwas verschieden je nach PVK, GVK, Freiwillig in GVK, Familienmitversicherung etc. - bei KUG werdet ihr (soweit noch möglich ) in der GVK weiterversichert. Die Mitteilung keine Sperrfrist nach BeE Mch bekamen wir endgültig kurz vor Weihnachten (wurde in Nbg geklärt und gilt dann auch im Umland) und so weiter - mir hatte damals die Gespräche mit den Kollegen und dem ATZ-Berater des BRs bei meiner Entscheidung geholfen.

Re: Wie absolut sind Namenslisten?

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Januar 2014 12:28
Nur ein kleiner Hinweis am Rande: Es stimmt nicht dass die letzten Kündigungen 2003 waren. Ich kenne weitere Kündigungen bei NSN, bei denen die Gekündigten ebenfalls vor Gericht gesiegt haben. Zuletzt im Kontext mit der MchH-Schließung 2009.
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