Hoffnungsschimmer trotz IGM und BR
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
24.03.2012 09:06
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Habe auf der Erstberatung gelernt, dass der BR auch bei Namenslisten die Sozialauswahl/Betriebsvereinbarungen zu beachten hat. Die Sozialauswahlkriterien sind Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichen und Schwerbehinderung. Jeder wird eine Änderungskündigung bekommen, die er annehmen oder ablehnen kann oder unter Vorbehalt annehmen kann. Unter Vorbehalt um die Anwendung der Sozialauswahl/Betriebsvereinbarungen überprüfen zu lassen. Sollte die Prüfung ergeben, dass grobe Fehler gemacht wurden, ist die Änderungskündigung unwirksam. D.h. wer nicht in die beE will, sollte dies tun. Er hat damit zumindest Zeit gewonnen für weitere Massnahmen. Man kann den Vorbehalt auch jederzeit wieder zurückziehen und es ist nichts verloren. Es ist weiter zu überprüfen, ob dann der Übergang in die anderen GmbHs möglich (falls sie erfolgreich sind), hier könnte man durchaus der Auffassung sein, sie seien zur Umgehung des Kündigungsschutzes bzw. der Sozialauswahl gegründet wurden. Unsere Geschäftsleitung und die IGM hat ein Riesenproblem, wenn dies viele tun, denn der Ausgang ihres schönen Szenario ist ungewiss. Deshalb auch die Eile, die Leute sollen keine Zeit zum Überlegen haben. Beim geplanten ATOS Übergang(?) gab es schon mal einen Fall wo der Widerspruch geholfen hat. Betroffene sollten umgehend einen Fachanwalt einschalten.
Wolfgang W. hat die ihm angebotene Stelle vorbehaltlich angenommen und in erster Instanz Recht bekommen, daß Siemens ihm ohne weiteres eine besser passende und weniger mit Nachteilen verbundene Stelle in München hätte anbieten können. Statt dies zu tun, ist Siemens in Berufung gegangen.
http://www.netzwerkit.de/projekte/widerspruch/news20120318-001
Das Ergebnis wäre doch echt ok in unserem Fall, Wolfgang W. bekommt Geld aus der beE (er hat der Änderungskundigung zugestimmt) und kämpft um eine Weiterbeschäftigung, einmal aus der beE mit Bewerbungen und parallel um Weiterbeschäftigung bei NSN (mit Vorbehalt) auch durch alle Instanzen, es ändert sich für ihn nichts, er erhält beE, ALG und dann HartzIV oder ein Glückslos mit einem Job.
Man sollte je nach Situation z.B. 55+ wirklich alles nutzen. Nach einem BR liegt dort die Vermittlungsquote unter 3%.
Die wichtige Aussage ist auch die Firma wird ihr Ziel mit Fingerpointing alle unliebsamen los zu werden nicht erreichen wird. Mal sehen nach wie der BR seine Auswahl macht.
Man sollte je nach Situation z.B. 55+ wirklich alles nutzen. Nach einem BR liegt dort die Vermittlungsquote unter 3%.
Die wichtige Aussage ist auch die Firma wird ihr Ziel mit Fingerpointing alle unliebsamen los zu werden nicht erreichen wird. Mal sehen nach wie der BR seine Auswahl macht.
Auf Basis von Ploneboard