Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung!
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Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung!
Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2012 18:05Ich denke dieses Forum ist nicht wirklich repräsentativ. Das liegt daran, dass man auch anonym posten kann. Man sieht also nicht, wieviele verschiedene User posten. Da hilft auch kein Posten mit Kennung, weil man hier beliebig viele verschiedene Kennungen anlegen kann unter derselben Email-Adresse.
Wirklich ohne Ausnahme alle, mit denen ich gesprochen habe - und das waren nicht wenige - , egal ob innerhalb oder außerhalb der Firma, egal ob IGMetaller oder nicht, egal ob 40 ohne Kinder oder 50 mit Kindern, haben sinngemäß gesagt:
Wir hätten nie für möglich gehalten, dass so etwas zu erreichen ist. Keine Schließung des Standorts, weniger Entlassene und mehr Geld für sie. Respekt.
Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung!
Abgeschickt von Ling Uaan am 24.März 2012 18:12Ja, das sehe ich genau so. Tolle Leistung! Respekt! Es ist etwas gelungen was noch nie gelungen ist. Das Nokia Werk in Bochum wurde geschlossen, das AEG Werk in Nürnberg auch und das Infineon Werk in Perlach ebenso. Nur bei NSN München konnte die IG Metall mit hilfe der Belegschaft den Spieß umdrehen.
Auch die beE kann sich sehen lassen. Bei Schlecker gibt es gerade mal 6 Monate beE wenn überhaupt. Bei MANRoland auch nur 6 Monate beE und das bei ebenfalls reichen Müttern.
Auch die beE kann sich sehen lassen. Bei Schlecker gibt es gerade mal 6 Monate beE wenn überhaupt. Bei MANRoland auch nur 6 Monate beE und das bei ebenfalls reichen Müttern.
ja Respekt: für 5 Monatsgehälter Abfindung (+ 7 für Kündigungfrist)
Respekt für eine beE die der Steuerzahler zahlt
diese kleinen feinen Details sind halt bei oberflächlicher Betrachtung nicht zu sehen und stehen (noch nicht) in der Zeitung
und ja das Forum ist anonym, Gott sei Dank, dann kriegt man wenigstens ungefilterten Klartext
Wenn die hier im Forum nur einige Querulanten sind, dann traut Euch doch eine (geheime) Abstimmung über das ach so tolle Ergebnis zu machen
Denkt mal darüber nach warum es Wahlgeheimnis gibt!
Na habt ihr den Mut dazu?
Respekt für eine beE die der Steuerzahler zahlt
diese kleinen feinen Details sind halt bei oberflächlicher Betrachtung nicht zu sehen und stehen (noch nicht) in der Zeitung
und ja das Forum ist anonym, Gott sei Dank, dann kriegt man wenigstens ungefilterten Klartext
Wenn die hier im Forum nur einige Querulanten sind, dann traut Euch doch eine (geheime) Abstimmung über das ach so tolle Ergebnis zu machen
Denkt mal darüber nach warum es Wahlgeheimnis gibt!
Na habt ihr den Mut dazu?
Respekt für diese Lösung? Niemals!
Aber warum denken denn möglicher Weise einige, da wäre viel erreicht worden? Weil die IGM die Zustimmung zum Fingerpointing und zum gesetzwidrigen und gesetzlosen Aushebeln mal eben mit keinem Wort erwähnt. Siehe http://nsn-dialog.de/. Im Impressum steht dort übrigens Michael Leppek als Verantwortlicher.
Wer keine Ahnung von dem Tabubruch der IGM hat, könnte in der Tat denken, ein gutes Ergebnis, wenn man es so liest, wie auf nsn-dialog.de oder in der Süddeutschen.
Die Frage ist, warum verliert Herr Leppek kein Wort darüber auf der nsn-dialog.de Seite? Er wird sicher sehr sehr gute Gründe dafür haben!
Aber warum denken denn möglicher Weise einige, da wäre viel erreicht worden? Weil die IGM die Zustimmung zum Fingerpointing und zum gesetzwidrigen und gesetzlosen Aushebeln mal eben mit keinem Wort erwähnt. Siehe http://nsn-dialog.de/. Im Impressum steht dort übrigens Michael Leppek als Verantwortlicher.
Wer keine Ahnung von dem Tabubruch der IGM hat, könnte in der Tat denken, ein gutes Ergebnis, wenn man es so liest, wie auf nsn-dialog.de oder in der Süddeutschen.
Die Frage ist, warum verliert Herr Leppek kein Wort darüber auf der nsn-dialog.de Seite? Er wird sicher sehr sehr gute Gründe dafür haben!
Soll der Respekt, den wir Ihrer Meinung nach zu zollen hätten, auch der Tatsache gelten, dass die IGM die Datenschutzgesetze umgehen will, in dem sie in einem im Akt positiver Diskriminierung die Gewerkschaftzugehörigkeit der Mitarbeiter dem Arbeitgeber offenbart? Soll der Respekt, den wir Ihrer Meinung nach zu zollen hätten, auch der Tatsache gelten, dass die IGM das Gesetz zur Sozialauswahl umgehen will? Das wären dann schon zwei schwere Rechtsbrüche, denen ich Applaus spenden sollte. Ihnen macht es dann sicher auch nichts aus, wenn ich Ihnen die Geldbörse stehle oder Ihre Kinder verkaufe, denn schließlich würde ich daraus einen Nutzen ziehen.
Was haben IGM und DDR gemein? Es gibt/gab Wahlen und die immerwährende Betonung der Demokratie!
Saubande elendige - verkauft ihre eigenen Mitglieder für eine Profilierung die in Zukunft noch vielen Arbeitnehmern die Jobs kosten wird. An der erreichten Lösung ist auch gar nichts gut und respektabel. Alles nur Betrug an den Mitgliedern. Na Herr Leppek hat es Spaß gemacht die IGM Mitglieder und die Belegschaft zu verschaukeln und zu betrügen? War es das Wert? Man sieht sich immer zweimal im Leben ....
Guter Deal? - Kein guter Deal!
Anfangs sollten 1900 MA gehen, der Rest ausgegliedert werden. Der Standort Mch M sollte geschlossen werden.
Heute sollen 1600 MA gehen, der Rest ausgegliedert werden. Der Standort Mch M wird geschlossen. Diejenigen, die per Namenslisten gehen sollen, sind wegen des Fingerpointings praktisch chancenlos und tun dies mit der schlechtesten Abfindung, die es je gab. Geändert hat sich nichts, außer: So billig wurden Ältere AN noch nie entsorgt. Hinzu kommt, dass die IGM die Belegschaft gespalten hat und ein Spiel mit der Angst treibt. Überzeugende Eintritte in die IGM gab es wohl kaum einen.
Abgesehen davon ist es wahrscheinlich, dass die vereinbarte Differenzierungsklausel im Sozialtarifvertrag, die die IGM Mitglieder erheblich bevorzugt (mehrere tausend Euro etc.), unwirksam ist. Das BAG (Urteil vom 23. März 2011 (4 AZR 366/09)) stellte fest: "Die Entscheidungsgründe deuten vielmehr darauf hin, dass eine einfache Differenzierungsklausel und die in ihr vereinbarten Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Mitgliedern der Gewerkschaft nicht einen nicht mehr hinnehmbaren Druck auf die in seinem Betrieb nicht tariflich gebundenen oder anderweitig organisierten Arbeitnehmer ausüben darf. So weist das BAG deutlich darauf hin, dass in dem zu entscheidenden Fall die Erholungsbeihilfe von jährlich 260,00 Euro "weder ihrer Art noch nach der absoluten Höhe nach geeignet" ist, einen unverhältnismäßigen Zwang auf die nicht oder anders Organisierten auszuüben. Ein verständiger Arbeitnehmer werde allein im Hinblick darauf keinen mit Zwang vergleichbaren Druck verspüren, von seiner Entscheidung gegen eine Gewerkschaftszugehörigkeit Abstand zu nehmen." http://www.vwt.de/vwt/cms_de.nsf/rss.xml/2D62AF18D6B5D42FC125795E0038F932?OpenDocument
Nur, wo kein Kläger, da kein Richter. Es könnte sich lohnen, vor Gericht klären zu lassen, ob die Differenzierungsklausel rechtens ist. Nehmt aber keinen IGM-Anwalt oder gewerkschaftnahen Anwalt, der in seiner Existenz von Gewerkschaftsaufträgen abhängig ist. Diese haben nämlich kein Interesse, dass ihr den Fall gewinnt. Sie würden es sich sonst mit der IGM verderben.
Anfangs sollten 1900 MA gehen, der Rest ausgegliedert werden. Der Standort Mch M sollte geschlossen werden.
Heute sollen 1600 MA gehen, der Rest ausgegliedert werden. Der Standort Mch M wird geschlossen. Diejenigen, die per Namenslisten gehen sollen, sind wegen des Fingerpointings praktisch chancenlos und tun dies mit der schlechtesten Abfindung, die es je gab. Geändert hat sich nichts, außer: So billig wurden Ältere AN noch nie entsorgt. Hinzu kommt, dass die IGM die Belegschaft gespalten hat und ein Spiel mit der Angst treibt. Überzeugende Eintritte in die IGM gab es wohl kaum einen.
Abgesehen davon ist es wahrscheinlich, dass die vereinbarte Differenzierungsklausel im Sozialtarifvertrag, die die IGM Mitglieder erheblich bevorzugt (mehrere tausend Euro etc.), unwirksam ist. Das BAG (Urteil vom 23. März 2011 (4 AZR 366/09)) stellte fest: "Die Entscheidungsgründe deuten vielmehr darauf hin, dass eine einfache Differenzierungsklausel und die in ihr vereinbarten Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den Mitgliedern der Gewerkschaft nicht einen nicht mehr hinnehmbaren Druck auf die in seinem Betrieb nicht tariflich gebundenen oder anderweitig organisierten Arbeitnehmer ausüben darf. So weist das BAG deutlich darauf hin, dass in dem zu entscheidenden Fall die Erholungsbeihilfe von jährlich 260,00 Euro "weder ihrer Art noch nach der absoluten Höhe nach geeignet" ist, einen unverhältnismäßigen Zwang auf die nicht oder anders Organisierten auszuüben. Ein verständiger Arbeitnehmer werde allein im Hinblick darauf keinen mit Zwang vergleichbaren Druck verspüren, von seiner Entscheidung gegen eine Gewerkschaftszugehörigkeit Abstand zu nehmen." http://www.vwt.de/vwt/cms_de.nsf/rss.xml/2D62AF18D6B5D42FC125795E0038F932?OpenDocument
Nur, wo kein Kläger, da kein Richter. Es könnte sich lohnen, vor Gericht klären zu lassen, ob die Differenzierungsklausel rechtens ist. Nehmt aber keinen IGM-Anwalt oder gewerkschaftnahen Anwalt, der in seiner Existenz von Gewerkschaftsaufträgen abhängig ist. Diese haben nämlich kein Interesse, dass ihr den Fall gewinnt. Sie würden es sich sonst mit der IGM verderben.
...: So billig wurden Ältere AN noch nie entsorgt... Diese Aussage ist etwas unpräzise. Ich denke du meinst "So billig wurden Ältere AN beiNSN noch nie entsorgt". Schau dich mal ein bisschen um, wie billig ältere Arbeitnehmer ausserhalb NSN entsorgt werden. Musst gar nicht so weit schauen. Vielleicht kennst da ja jemanden bei SEN. Das lass dir mal die Konditionen der letzten SEN bee mitteilen. Dann siehts du mal den Unterschied wenn ein amerikansicher Finanzinvestor das sagen hat.
Na prima, jetzt kommen wieder die Hobby-Jurisen. Da hilft doch ein kurzes Google-Jura-Studium, dass in dem zitierten Fall das BAG gesagt hat: Ja, man darf Sonderleistungen für die Mitglieder vereinbaren, aber man darf darin nicht verbieten, dass ein Arbeitgeber für die Nicht-Mitglieder dieselbe Sonderleistung erbringt. Dann ruf doch mal den Schröter an, dass er alle gleich behandeln soll. Der wird die Millionen gerne locker machen.
Es braucht keine Hobby-Juristen, die meisten haben im Vorgriff einen Rechtsschutz abgeschlossen. Den sollte man auch nutzen, man hat ihn ja auch bezahlt. Und Verträge durch Juristen überprüfen lassen, ist Standard auch bei NSN.
.....dass in dem zitierten Fall das BAG gesagt hat: Ja, man darf Sonderleistungen für die Mitglieder vereinbaren, aber man darf darin nicht verbieten, dass ein Arbeitgeber für die Nicht-Mitglieder dieselbe Sonderleistung erbringt...
Wenn du das richtig gelesen hast, ist die Höhe relevant 260€/Jahr ja bei > 10.000€ dürfte das einer erneuten Prüfung vorgelegt werden und muß neu entschieden werden. Also auf jeden Fall durch Juristen / Gericht zu überprüfen.
.....dass in dem zitierten Fall das BAG gesagt hat: Ja, man darf Sonderleistungen für die Mitglieder vereinbaren, aber man darf darin nicht verbieten, dass ein Arbeitgeber für die Nicht-Mitglieder dieselbe Sonderleistung erbringt...
Wenn du das richtig gelesen hast, ist die Höhe relevant 260€/Jahr ja bei > 10.000€ dürfte das einer erneuten Prüfung vorgelegt werden und muß neu entschieden werden. Also auf jeden Fall durch Juristen / Gericht zu überprüfen.
Sorry, die Höhe war überhaupt nicht relevant. Der beklagte Tarifvertrag hatte eine Regel enthalten, die dafür sorgen sollte, dass immer 260 Euro Differenz bestehen sollte zwischen Gewerkschaftlern und Nicht-Gewerkschaflern. Wenn also die Firma den Nicht-Mitgliedern x Euro zahlen wollte, hätten die Mitglieder x+260 bekommen sollen. Gleich viel für Mitglieder und Nicht-Mitglieder wäre also nicht gegangen. Und diesen Zwang zum Unterschied hat das BAG nicht akzeptiert.
Anonymous User hat geschrieben:
Na prima, jetzt kommen wieder die Hobby-Jurisen. Ui, das schlägt wieder jemand genau den Ton an, den ich so wenig mag. Auch wenn es sich noch nicht bis zum BR und dem Vorstand durchgesprochen hat: Bei NSN arbeiten sehr viele gebildete Menschen, denen es nicht an Textverständnis mangelt. Wir verstehen, was Ihr uns sagt.
aus nci-net zum Thema Namenslisten:
Zusammenfassend kann man sagen:
Hat sich der BR an Namenslisten oder Auswahlrichtlinien beteiligt, dann
gibt es in der Regel keinen BR-Widerspruch nach §102 BetrVG. Damit entfällt die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während des Kündigungschutzprozesses. Gewinnt man die erste Instanz, dann erhält man die Weiterbeschäftigung und bekommt das entgangene Gehalt nachgezahlt. Das Arbeitlosengeld wird dagegen verrechnet. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt voll erhalten.
das Gericht kann bei der Sozialauswahl nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit prüfen
voll geprüft werden die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz
voll geprüft wird die Frage, warum genau der Arbeitsplatz des Gekündigten weggefallen ist
voll geprüft werden besondere Kündigungsschutzrechte, wie Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz etc.
Die Beteiligung des BRs an Auswahlrichtlinien und Namenslisten nimmt dem Gekündigten Rechte. Damit sinken die Chancen, einen Kündigungschutzprozess zu gewinnen. Sie sind aber keineswegs aussichtslos.
Hat sich der BR sich nicht an Namenslisten und Auswahlkriterien beteiligt, dann
kann der BR einen Widerspruch nach §102 BetrVG schreiben. Damit erhält der Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit während des Kündigungschutzprozesses, d.h. er bekommt Gehalt.
voll geprüft auf korrekte Sozialauswahl
voll geprüft werden die Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf einen freien Arbeitsplatz
voll geprüft wird die Frage, warum genau der Arbeitsplatz des Gekündigten weggefallen ist
voll geprüft werden besondere Kündigungsschutzrechte, wie Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz etc.
Die Nicht-Beteiligung des Betriebsrats an Namenslisten und Auswahlrichtlinien sichert dem Arbeitnehmer seine Rechte und trägt entscheidend zu seiner Existenzsicherung bei.
Also glücklich der Standort, der einen Betriebsrat hat, der sich nicht an Namenslisten und Auswahlrichtlinien beteiligt.
Oh Gott, jetzt wollen schon Leute von der IGM Regelung profitieren, die
zuvor die IGM in allen Forem verteufelt haben. Hallo ?
Noch nie was von Solidarität gehört ? Könntest Du Dich bitte auch noch erkundigung,
wie lange Du Mitglied bleiben musst, um den Vorteil zu erhalten ?
Damit Du es Dir für Dein Portemonnaie ausrechnen kannst !
Solche Leute brauchen wir in der IGM wirklich nicht.
Inzwischen hat sich ja rumgesprochen, dass Du ein unakzeptables Ergebnis schön reden willst. Aber hier wurde mehr als ausreichend oft begründet, warum es kein gutes Ergebnis ist. Und zwar sowohl von Metallern als auch von Nicht-Metallern. Du solltest langsam anfangen, die genannten Gründe ernst zu nehmen und mal darüber nachdenken.
Re: Alle außerhalb dieses Forums sagen: Respekt für diese Lösung!
Abgeschickt von Ling Uaan am 25.März 2012 07:35Anonymous User hat geschrieben:
Ja, das habe ich auch mal gelernt, aber:
1) Schlecker und MANRoland sind nicht die schlechtesten. Bei den schlechtesten gibt es gar nichts, da wirst Du einfach gekündigt - ist meinem Nachbarn letztes Jahr passiert mit 52 Jahren nach Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit! Und in etwa so wurde bis vor kurzem auch noch in diesem Forum spekuliert - das es vielleicht 0,3 Monatsgehälter pro Dienstjahr geben könnte.
2) NSN gehört nicht zu den besten! Und man kann nicht einen der schlechtesten mit den besten messen. Sieh den Tatsachen ins Auge, NSN wäre schon längst zahlungsunfähig (pleite) wenn nicht die Mütter schon mehrmals Milliarden zugeschossen hätten. NSN ist was die Bonität anbetrifft nicht besser als Griechenland.
Ling Uaan hat geschrieben:...Ich habe mal gelernt, man soll sich an den Besten messen und nicht an den schlechten.
Auch die beE kann sich sehen lassen. Bei Schlecker gibt es gerade mal 6 Monate beE wenn überhaupt. Bei MANRoland auch nur 6 Monate beE und das bei ebenfalls reichen Müttern.
Ja, das habe ich auch mal gelernt, aber:
1) Schlecker und MANRoland sind nicht die schlechtesten. Bei den schlechtesten gibt es gar nichts, da wirst Du einfach gekündigt - ist meinem Nachbarn letztes Jahr passiert mit 52 Jahren nach Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit! Und in etwa so wurde bis vor kurzem auch noch in diesem Forum spekuliert - das es vielleicht 0,3 Monatsgehälter pro Dienstjahr geben könnte.
2) NSN gehört nicht zu den besten! Und man kann nicht einen der schlechtesten mit den besten messen. Sieh den Tatsachen ins Auge, NSN wäre schon längst zahlungsunfähig (pleite) wenn nicht die Mütter schon mehrmals Milliarden zugeschossen hätten. NSN ist was die Bonität anbetrifft nicht besser als Griechenland.
Anonymous User hat geschrieben:
Wirklich ALLE ausserhalb dieses Forums???? Nein, kritische Kommentare auf FB Perspektive NSN München (IGM) werden einfach gelöscht. ==> IGM manipuliert und zensiert, nie hätte ich das gedachtNatürlich finden alle Menschen außerhalb dieses Forums die „Lösung“ perfekt. Die kommunistische Partei der Sowjetunion konnte schließlich auch auf 100prozentige Zustimmung der Bürger zählen, was sich der Prawda fast täglich entnehmen ließ. Facebook war damals halt noch nicht erfunden. Die Jubelorgien auf Facebook sind peinlich und erreichen ihren Höhepunkt durch Danksagungen von so hündischer Ergebenheit, dass man im Boden versinken mag. Dass dort keine halbwegs kritische Stimme veröffentlich wird, lässt auf die Vorgänge schließen, die uns am Montag in der Olympia-Halle erwarten. Schnitzen die Jubelperser schon ihren an Dachlatten, um die notorischen Störer zur Räson zu bringen?
Leute wenn Ihr alle schlau seid, geht keiner von Euch in die Olympiahalle. Das ist Streik und wir sehen was passiert ... Informationen werden wir da eh nicht bekommen - für mich zählt was schriftlich feststeht und das kann ich in Ruhe nachlesen und mit meinem Anwalt besprechen. Ausserdem wird die IGM mit ihrer unnachahmlichen Art dafür sorgen, dass es keine kritischen Nachfragen geben wird, oder noch schlimmer sie lullen die Leute ein, damit eine ähnliche Stimmung wie bei der Metall-Versammlung entstanden ist. Eine 100%ige Zustimmung bei einer Abstimmung? In einer Demokratie? Mir gibt das sehr zu denken in die eine und in die andere Richtung...
Einmal sachlich gesehen, gibt es Gewinner und Verlierer.
Gewinner sind Leute bis 50 und Leute ab 57+, bis 50 findet man noch einen Job und denen ab 57 dürfte es ausreichen bis zur Rente.
Verlierer sind die Leute dazwischen, die werden direkt in HartzIV geschickt und das darf nicht sein.
Ich hoffe der BR, die IGM und NSN präsentieren auch dort noch eine sozialverträgliche Lösung. Ideen dazu gibt es genügend:
- z.B. von unserem bt,die Übernahme von Siemens,
- beE Verlängerung für diesen Personenkreis im Gegenzug Verkürzung bei den Gewinnern,
- reine Abfindungsregelung ergibt mehr Geld für die zu überbrückenden Monate
und weitere
Ich verstehe nicht warum hier der BR und die IGM so eine menschenverachtende und unsolidarische Regelung zuläßt, die geäußerte Kritik hier ist meiner Meinung voll angebracht. Selbst unsere Gesetzgebung ist auf solidarische Regelungen ausgelegt, warum auch hier nicht?
Warum äußert sich unser BR und die IGM nicht mehr? Wir warten auf eine Antwort.
Gewinner sind Leute bis 50 und Leute ab 57+, bis 50 findet man noch einen Job und denen ab 57 dürfte es ausreichen bis zur Rente.
Verlierer sind die Leute dazwischen, die werden direkt in HartzIV geschickt und das darf nicht sein.
Ich hoffe der BR, die IGM und NSN präsentieren auch dort noch eine sozialverträgliche Lösung. Ideen dazu gibt es genügend:
- z.B. von unserem bt,die Übernahme von Siemens,
- beE Verlängerung für diesen Personenkreis im Gegenzug Verkürzung bei den Gewinnern,
- reine Abfindungsregelung ergibt mehr Geld für die zu überbrückenden Monate
und weitere
Ich verstehe nicht warum hier der BR und die IGM so eine menschenverachtende und unsolidarische Regelung zuläßt, die geäußerte Kritik hier ist meiner Meinung voll angebracht. Selbst unsere Gesetzgebung ist auf solidarische Regelungen ausgelegt, warum auch hier nicht?
Warum äußert sich unser BR und die IGM nicht mehr? Wir warten auf eine Antwort.
Auf Basis von Ploneboard