Sie sind hier: Startseite Projekte NSN / Siemens Offene Foren Gewerkschaft SBS

SBS

erstellt von jackpeter — zuletzt verändert: 25.08.2008 16:03
Zurück zu Gewerkschaft

SBS

Abgeschickt von jackpeter am 2.August 2005 10:13
also lieber jb, wenn du nicht mal weißt, dass die igm eben gerade NICHT die br-mehrheit bei sbs hat, dann solltest du dich vielleicht mit raffinierten analysen und kommentaren bisschen zurückhalten, nein? ist ja verständlich, dass ihr nach gelegenheiten sucht, auf die igm einzuprügeln, aber sooo ermüdend. schon mal dran gedacht, dass sich die meinungen im einzelfall trotz verschiedener überzeugungen vom richtigen ansatz hin und wieder decken könnten? übrigens kann der br klar laut betrvg einen gewerkschaftsvertreter zu verhandlungen hinzuziehen, aber nur wenn 1.) die br-mehrheit das will (fällt also schon mal weg, siehe oben) und 2.) verhandlungen überhaupt stattfinden (gell?) - soweit ist aber sbs bekanntlich noch nicht. zu guter letzt lässt sich selbstredend ein möglicher persabbau als geschäftsgeheimnis deklarieren, wenn man nämlich argumentiert, dass vorzeitige informationen darüber wettbewerber und/oder kunden inn ihrem verhalten gegenüber dem unternehmen beeinflusst. über so eine feststellung können dann juristen monatelang streiten, aber bis sie fertig sind, gilt die geheimhaltungspflicht. da hilft auch kein 'was wir nicht wollen, kann nicht so sein' dein beitrag auf der nci-seite ist also ein mehrfacher schnellschuss. ihr macht das ja bestimmt mit lobenswertem engagement, aber nehmt euch doch noch ein bisschen mehr zeit, wenn's geht... ;)

Re: SBS

Abgeschickt von jackpeter am 2.August 2005 15:57
1. hat uns selbst Wolfgang Müller in Bezug auf die Geheimhaltungspflicht Recht gegeben, wie man seinem Beitrag im Siemens Dialog entnehmen kann. 2. teilt nicht nur der Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (einer der renommiertesten Kommentare, verfasst von Richtern am Bundesarbeitsgericht und Jura-Professoren), sondern auch das Bundesarbeitsgericht unsere Meinung zur Geheimhaltungspflicht: Laut BAG besteht keine generelle Pflicht, Stillschweigen über den Inhalt von Betriebsratssitzungen zu wahren (vgl. BAG 5. 9. 1967 AP BetrVG § 23 Nr. 8; DKK/Wedde Rn. 13; Richardi/Thüsing Rn. 16; Fitting Rn. 20; GK-BetrVG/Wiese/Raab Rn. 27). Eine Angelegenheit kann nicht willkürlich zum Geschäftsgeheimnis gemacht werden, vielmehr ist ein objektives Geheimhaltungsinteresse erforderlich (Fitting Rn. 3; GK-BetrVG/Oetker Rn. 8; DKK/Buschmann Rn. 6). Das Geheimhaltungsinteresse muss legal und legitim sein (vgl. BAG 26. 2. 1987 AP BetrVG 1972 § 79 Nr. 2: „berechtigtes wirtschaftliches Interesse“). Eine Angelegenheit kann jedoch nicht willkürlich zum Geschäftsgeheimnis gemacht werden, vielmehr ist ein objektives Geheimhaltungsinteresse erforderlich (Fitting Rn. 3; GK-BetrVG/Oetker Rn. 8; DKK/Buschmann Rn. 6). Eine Erweiterung des Geheimhaltungsgebots über § 79 hinaus ist nicht zulässig (vgl. auch BGH 5. 6. 1975 DB 1975, 1308 ) [quote] zu guter letzt lässt sich selbstredend ein möglicher persabbau als geschäftsgeheimnis deklarieren, wenn man nämlich argumentiert, dass vorzeitige informationen darüber wettbewerber und/oder kunden inn ihrem verhalten gegenüber dem unternehmen beeinflusst[/quote]Das ist erstens falsch und zweitens mit der Veröffentlichung des Artikels in der tz sowieso hinfällig. Beispiel: Der Arbeitgeber teilt dem BR mit, dass er die Einführung einer neuen Produktionstechnik plant. Er verbindet die genaue Beschreibung der technischen Einzelheiten mit dem Hinweis, dass diese Informationen gemäß §79 BetrVG geheim zu halten seien. Auf Fragen des BRs welche Auswirkungen sich auf die Arbeitnehmer ergeben würden, teilt der Arbeitgeber mit, dass einige Beschäftigte entlassen, andere versetzt werden sollen. Selbst wenn die Einzelheiten der neuen Produktionstechnik als Betriebsgeheimnis anzusehen sein sollten (was nur dann der Fall ist, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind), dann ist der BR durch § 79 BetrVG keineswegs gehindert, die Beschäftigten über die vom Arbeitgeber geplanten personellen Maßnahmen zu informieren [quote] über so eine feststellung können dann juristen monatelang streiten, aber bis sie fertig sind, gilt die geheimhaltungspflicht[/quote]Falsch: erst unterrichte ich die Belegschaft über den Personalabbau, weil ich mir sicher bin, dass das nicht unter die Geheimhaltungspflicht fällt. Und dann kann mich die Firma verklagen, wenn sie Lust hat. ChrisR
Sofort antworten
URLs werden automatisch verlinkt. Grundlegendes HTML ist erlaubt.
(Erforderlich)
Provide the text in the image. Just to avoid spambots
Auf Basis von Ploneboard