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Betriebsrat oder Rechtsanwalt - was ist besser?

erstellt von Theorie zuletzt verändert: 25.08.2008 16:04
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Betriebsrat oder Rechtsanwalt - was ist besser?

Abgeschickt von Theorie am 29.Juni 2008 19:33
Die obige Fragestellung ergab sich zuletzt aus Beiträgen zu einem anderen Themenbereich dieses Forums (Gewerkschaft -> Verfilzung zwischen Management und Arbeitnehmervertretung), wobei jedoch die relevanten Abschnitte einführend hier erneut wiedergegeben werden. ---------------------------- Aus dem Beitrag von TheoRie: : Es ist schon paradox, dass von der Mehrheit der Arbeitnehmer einerseits ein ungenügendes Feedback seitens ihrer Vorgesetzten beklagt wird, sie andererseits aber selbst oftmals den Betriebsräten selbige „Rückversorgung“ verweigern. Die vielfach vorhandene Einzelkämpfermentalität konnte erneut bei den im Rahmen von ERA durchgeführten Eingruppierungsgesprächen beobachtet werden, denn manche wollten es wohl einfach nicht wahrhaben, dass der Arbeitgeber dem Einzelnen gegenüber an einem deutlich längeren Hebel sitzt. Ohne Rückmeldungen wären Diskussionsforen wie zum Beispiel dieses ebenfalls nicht denkbar, denn zumindest die Beitragsverfasser würden sich ohne den Erhalt jeglicher Kommentare vermutlich bereits binnen kurzer Zeit wieder von der Informationsplattform frustriert verabschieden, womit auch die rein passiven Konsumenten schließlich ihr Interesse mangels ausreichenden und aktuellen Lesestoffs verlieren dürften. : ---------------------------- Aus dem Beitrag von INTR: : "Ohne Rückmeldungen wären Diskussionsforen wie zum Beispiel dieses ebenfalls nicht denkbar, denn zumindest die Beitragsverfasser würden sich ohne den Erhalt jeglicher Kommentare vermutlich bereits binnen kurzer Zeit wieder von der Informationsplattform frustriert verabschieden... " Das sehe ich auch so und ergänze: Ohne Feedback und Diskussionen schwebt man ganz schnell über den Wolken, ganz zu schweigen von Erfolgserlebnissen wie die Bestätigung oder wenn man was neues gelernt hat. Letztens habe ich auch über das Feedback aus der Belegschaft an den BR nachgedacht. Von einem Anwalt habe ich erfahren, wenn die Mitarbeiter zu ihm kommen, bekommt er echt scharfe Munition gegen den Arbeitgeber geliefert. In den (wenigen) BRs die ich kenne bekommt das Gremium solche Granaten selten oder überhaupt nicht (auch wenn der BR darum des öfteren bittet). Warum gehen die Mitarbeiter also lieber zu einem RA als zum BR? Folgende mögliche Gründe sind mir eingefallen: - man vertraut persönlich einem RA mehr als dem BR (z.B. Schweigepflicht?) - die Kompetenz des RA wird höher eingeschätzt (sowohl fachliche als auch soziale?) - der RA nimmt sich mehr Zeit für einen Mandanten als der BR - der Mandant wir geleitet und betreut (die Vertantwortung wird an den RA delegiert?) Was meinst Du? Wie sind deine Erfahrungen hier? Schöne Grüße INTR PS. Auch andere Forumsteilnehmer dürfen gerne hier zum Thema beitragen! ---------------------------- Beitrag von Friederike: Lieber INTR, Du schreibst: "Warum gehen die Mitarbeiter lieber zu einem RA als zu einem Betriebsrat. Ich denke, das ist eine Besonderheit in Eurem Bereich. In einem Betrieb, der überwiegend produziert, würde kein Kollege auf die Idee kommen, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. a) zu teuer b) fremde Welt er geht davon aus, daß der BR die Materie und den Kampf dabei aus dem FF kennt. In der Regel hat er dabei auch recht. 2. Viele Kollegen kennen den Unterschied zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft nicht. Sie setzen das gleich, weil ihre Erfahrung lautet: Wenns brennt, tritt der Betriebsrat auf - und das ist in der Regel ein Gewerkschafter. Welcher "normale" Kollege beschäftigt sich denn mit dem BVG und den Unterschieden, die die Rechte eines BR ausmachen und die die Rechte einer Gewerkschaft ausmachen. Gruß Friederike ---------------------------- Beitrag von anonym: friederike wrote: 2. Viele Kollegen kennen den Unterschied zwischen Betriebsrat und Gewerkschaft nicht. Sie setzen das gleich, weil ihre Erfahrung lautet: Wenns brennt, tritt der Betriebsrat auf - und das ist in der Regel ein Gewerkschafter. Welcher "normale" Kollege beschäftigt sich denn mit dem BVG und den Unterschieden, die die Rechte eines BR ausmachen und die die Rechte einer Gewerkschaft ausmachen. Die Rechtslage und das de-facto-Verhalten sind zweierlei. Zumindest im Standort Karlsruhe kann man Betriebsrat und IGM gleichsetzen, trotz der auch vorhandenen AUBler. Und für die IGM(-Betriebsräte) ist man nach meiner Erfahrung in Karlsruhe als Angestellter ein Mensch zweiter Klasse, weil es einem ja besser geht, als einem Arbeiter. Da ist dann doch der Rechtsanwalt die bessere Wahl.

Re: Betriebsrat oder Rechtsanwalt - was ist besser?

Abgeschickt von Theorie am 29.Juni 2008 19:42
Vielen Betriebsräten wird aufgrund von fehlenden Rückmeldungen aus der Belegschaft sowie unerwarteten Alleingängen von Arbeitnehmern eine erfolgreiche Tätigkeit mitunter beträchtlich erschwert. Von INTR wurde die weithin bekannte Problematik zunächst auf die Frage „Warum gehen die Mitarbeiter also lieber zu einem RA als zum BR?“ eingegrenzt. Für eine einfachere Bezugnahme habe ich die bisher eingebrachten Argumente mit einem Kürzel (RA: pro RA BR: pro BR) und einer Nummer versehen. RA.1) – man vertraut persönlich einem RA mehr als dem BR (z.B. Schweigepflicht?) Welche Möglichkeiten bleiben einem denn normalerweise, um zu entscheiden, welchen Rechtsanwalt oder welches Betriebsratsmitglied man in sein Vertrauen zieht? Während man sich einen bis zum ersten Besuch oftmals unbekannten Anwalt entweder selbst aus dem Branchenbuch herausfischt oder empfohlen bekommt, so hat man bei den Betriebsratsmitgliedern zumindest die Möglichkeit auf bisherige Eindrücke zurückgreifen zu können oder eines zusätzlichen „Beschnupperns“ und eines anschließenden Vergleichens, wobei durchaus auch Ersatzmitglieder im Hinblick auf eine erste Kontaktaufnahme Berücksichtigung finden sollten. In beiden Fällen haben wir es mit Menschen zu tun, deren Verhalten besonders bei Interessenskonflikten sehr schwer abzuschätzen ist. Zudem ist in der Regel eine Verletzung der Schweigepflicht kaum nachweisbar, weshalb die Betrachtung der für einen „Plauderer“ möglichen negativen Konsequenzen eher eine untergeordnete Rolle spielen sollte. Vielmehr sollte man sich die Frage stellen, welche eventuellen Vorteile sich meine Vertrauensperson durch Ausnutzung des von mir unter dem ausdrücklichen Siegel der Verschwiegenheit Mitgeteilten verschaffen könnte, denn wenn’s doch passiert ist, dann nützt einem die Diskussion um die moralische Verwerflichkeit einer Indiskretion auch nicht mehr viel. An dieser Stelle sei angemerkt, dass ich selbst ziemlich überrascht war, als ich nachträglich erfahren habe, dass ein für mich in einer privaten Angelegenheit tätiger Anwalt ebenfalls des Öfteren meine Arbeitgeberin vertritt. Im Hinblick auf eine Risikoreduzierung würde ich bei einem arbeitsrechtlichen Problem - ungeachtet der Schweigepflicht - diesen Anwalt bestimmt von vornherein nicht in einen möglichen Interessenkonflikt bringen wollen. RA.2) – die Kompetenz des RA wird höher eingeschätzt (sowohl fachliche als auch soziale?) Was nichts kostet, kann auch nicht viel taugen – fiel mir dazu sofort dazu ein. Eine derartige Annahme wird bestimmt häufig bei den Überlegungen eine größere Berücksichtigung finden. Aufgrund der Vielfalt möglicher Ursachen, die im Arbeitsleben den Einsatz eines Anwalts eventuell oder sogar zwingend (also wo der BR definitiv nicht zuständig ist) erfordern, erscheint mir eine Diskussion dieses Punkts ohne eine weitere fallbezogene Eingrenzung allerdings etwas problematisch. Gerade bei einem für den Klienten bis dahin unbekannten Rechtsanwalt wird es der Normalfall sein, dass man erst rückblickend die Kompetenz ausreichend beurteilen kann, wobei einem der Standardspruch „Hoffentlich hast du einen guten Rechtsanwalt.“ einem vorher mächtig auf die Nerven gehen kann. Die Kompetenz eines Betriebsratsgremiums insgesamt oder eines seiner Mitglieder lässt sich da vielfach deutlich besser im Voraus beurteilen, wobei im Bedarfsfall immer noch ein Anwalt als Ratgeber hinzugezogen werden kann, was vom Betriebsrat vielfach ohnehin schon quasi automatisch erfolgt. Ein Betriebsrat, der die Belegschaft hinter sich weiß, verfügt jedenfalls über ein ganz anderes Potential, als ein einzelner Anwalt, der sich zudem noch außerhalb des Betriebs befindet. Ein Vergleich der sozialen Kompetenz ist mir nicht möglich, da ich diese bislang eigentlich nur beim Betriebsrat erkennen kann. Eine kleine Hilfestellung von INTR, was er mit der sozialen Kompetenz andeuten wollte, wäre da bestimmt hilfreich. Bis auf die ganz wenigen Ausnahmen, die unter anderem auch auf eine fehlende Zuständigkeit des Betriebsrats beruhen können, würde ich persönlich bei Angelegenheiten, die eine anwaltliche Vertretung erfordern (könnten), frühzeitig den Betriebsrat einbeziehen. RA.3) – der RA nimmt sich mehr Zeit für einen Mandanten als der BR Es mag zwar sein, dass vielfach die Reaktionszeit des Rechtsanwalts bedeutend größer als die des Betriebsrats ist und daraus obiger Eindruck entstehen könnte, aber bei einem halbwegs vernünftigen Einkommen und durchschnittlichen Gebühren, dürfte ein Anwalt für den einzelnen Mandanten vergleichsweise wenig Zeit erübrigen können. Ich denke, dass ähnlich wie bei einem praktischen Arzt bereits die Gesprächszeiten einen beträchtlichen Teil des gesamten Zeitaufwands ausmachen. Zumindest prinzipiell könnte der Betriebsrat da bedeutend umfangreicher handeln, wobei der zusätzliche Vorteil der fallweisen Aufgabenverteilung auf mehrere Betriebsratsmitglieder nicht unterschätzt werden sollte.

Re: Betriebsrat oder Rechtsanwalt - was ist besser?

Abgeschickt von Theorie am 29.Juni 2008 19:43
RA.4) – der Mandant wird geleitet und betreut (die Verantwortung wird an den RA delegiert?) Eine derartige Leitung und Betreuung sowie Verantwortungsübernahme durch einen Rechtsanwalt hätte ich mir zwar auch gewünscht, aber sie ist nie der Fall gewesen. Geht was schief, dann muss doch der Mandant sowohl allein die Suppe auslöffeln als auch trotzdem noch dem Anwalt sein volles Honorar überweisen – oder etwa nicht? Also ich habe bislang eher das Gefühl gehabt, vorwiegend den Anwalt leiten und betreuen beziehungsweise mit Informationen versorgen zu müssen, wobei die Androhung eines Anwaltswechsels bei Misserfolg auch nichts an diesen Gegebenheiten geändert hätte. Bei einem Betriebsrat, der sich meistens in der Nähe des Arbeitsplatzes befindet, ist eine Kontinuität des Kontakts leichter herzustellen, sofern das denn auch vom Arbeitnehmer gewünscht wird. Also zumindest prinzipiell könnte eher eine Art Leitung und Betreuung erfolgen. Bei manchen Themen muss der Betriebsrat unter anderem auch infolge seiner Pflichten definitiv Verantwortung übernehmen. In der Mehrzahl der Fälle werden sich auch nach einer Zusammenarbeit eines Mitarbeiters mit dem Betriebsrat beide ungeachtet des Ergebnisses weiterhin begegnen, während für den Rechtsanwalt bei Unzufriedenheit seines Mandanten, dieser zusammen mit seiner Verärgerung in weite Ferne gerückt ist. Innerhalb eines Unternehmens können Erfolge und Misserfolge auch außerhalb von Betriebsversammlungen einfach kommuniziert werden, womit natürlich ein Erfolgsdruck auf das Betriebsratsgremium und dessen einzelnen Mitglieder lastet, während von einem derartigen nachwirkenden Druck ein Rechtsanwalt doch weitestgehend verschont bleibt. RA.5) – für den RA sind alle Mandanten gleich „Für den Betriebsrat ist man aufgrund dessen Zusammensetzung entweder als Angestellter oder als Arbeiter ein Mensch zweiter Klasse.“ Es würde den Rahmen sprengen, diese Behauptung, die vielfach bei der Entstehung und Durchführung von Listenwahlen im Hintergrund steht, weiter untersuchen zu wollen. Es ergibt sich aber zwangsläufig, dass Informationsdefizite des Betriebsrats hinsichtlich der verschiedenen Tätigkeitsbereiche der Belegschaft auch zu einer unterschiedlichen Einsatzbereitschaft führen. Während meiner Tätigkeit in einem „gut gemischten“ Betriebsrat wurden stets nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne eine zusätzliche Differenzierung in Arbeiter und Angestellte sowie einer eventuellen Gewerkschaftszugehörigkeit vertreten. Eine derartige Mischung wird hingegen von einer Einzelperson nicht zu erreichen sein und es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die erwartete Gleichbehandlung automatisch bei einem Rechtsanwalt gewährleistet ist. Wenn die Chemie zwischen Mandant und Rechtsanwalt nicht stimmt, dann sollte man nicht dessen ungeachtet ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft erwarten. BR.1) – der Rechtsanwalt ist zu teuer Teuerer als der Betriebsrat ist er sicherlich, wobei es natürlich auch auf eine gewisse Verhältnismäßigkeit zwischen Kosten und möglichem Ergebnis ankommt. Sollte jedoch ein Arbeitsrechtschutz bestehen, wie er auch vielfach bereits in den Beiträgen von Gewerkschaftsmitgliedern eingeschlossen ist, dann dürfte zumindest die finanzielle Hürde nicht mehr allzu hoch sein, die einen von der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts abhält. BR.2) – der Rechtsanwalt ist kommt aus einer fremden (Arbeits-)Welt Zweifellos kann dieser Sachverhalt eine gravierende Erschwernis für den Rechtsanwalt darstellen. Deshalb wird man einen Rechtsanwalt hauptsächlich dann beauftragen, wenn die aus mangelnder Ortskenntnis möglicherweise resultierenden Nachteile höchstens nur eine geringe Rolle spielen und eher die genaue Kenntnis von Gesetzestexten gefragt ist, wie es oft bei Kündigungsschutzprozessen der Fall ist. Bezüglich der im Betrag von INTR erwähnten scharfen Munition gegen den Arbeitgeber möchte ich aus eigener Erfahrung ergänzend hinzufügen: Ein Mitarbeiter wollte unbedingt selbst eine Granate in Richtung Geschäftsleitung abschießen, obwohl der Betriebsrat ihm eindringlich empfohlen hat, dass es ratsam sei, wenn der Betriebsrat dieses für ihn übernehmen würde. Die Granate hat ihr Ziel nicht verfehlt, was mit relativ kurzer Verzögerung auch zu bedeutenden positiven Veränderungen im Bereich der Geschäftsleitung führte, welche allerdings bereits umgehend nach Explosion der Granate noch die Versetzung des Mitarbeiters in eine andere Abteilung veranlasst hat, wodurch er somit bis zu seinem Ausscheiden aus der Firma von seinen ehemaligen Arbeitsaufgaben entbunden gewesen ist. Während auch ein Anwalt ihn vor dieser Gegenreaktion vermutlich nicht hätte schützen können, so wäre hingegen die Granate mit dem Betriebsrat als Absender mit sehr großer Wahrscheinlichkeit folgenlos für den Mitarbeiter geblieben. Bei Verwendung sehr starker Munition gegen den Arbeitgeber muss auch mit Begleitschäden gerechnet werden, womit zumindest ernsthafte Auswirkungen auch auf größere Teile der Belegschaft nicht ausgeschlossen werden können. Ob in einem derartigen Fall ein Betriebsrat dennoch scharf auf seine Einbindung und Mitwirkung ist, wage ich zu bezweifeln. TheoRie

Warum gehen die Mitarbeiter also lieber zu einem RA als zum BR?

Abgeschickt von Theorie am 1.Juli 2008 22:55
Hallo, es ist hier im Siemens-Forum schon sehr viel über den BR an sich geschrieben worden, dass es sich lohnen würde einen eigenen Bereich dafür zu öffnen (neben Gewerkschaft und Gesellschaft). Weis jemand wie es geht? Zurück zum Thema. Meine Ursprüngliche Frage war: "Warum gehen die Mitarbeiter also lieber zu einem RA als zum BR?". Ich hoffe, dass die neue Überschrift "Betriebsrat oder Rechtsanwalt - was ist besser?" nicht auf die falsche Fährte lockt. BR und RA sind zwei verschiedene Institutionen, welche sich im wesentlichen ergänzen (sollten). Ihre Aufgaben überschneiden sich, wie ich das sehe, nur in einem Bereich, der personellen Einzelmaßnahmen. Oder kennt jemand den Fall, dass ein Mitarbeiter gegen eine Kollektivmaßnahme (z.B. Betriebsvereinbarung, BV) geklagt hat? (Bei so mancher schlechten BV hätte ich selbst Lust dazu!) Im Bereich der personellen Einzelmaßnahmen kann es also eine Konkurrenz zwischen BR und RA geben. Einerseits bei der Beratung und anderseits bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Wie TheoRie richtig ausgeführt hat, kann man hier nicht generell sagen, wer hier besser ist (oder als besser angesehen wird). Tatsache ist, dass es (seit Jahrzehnten) sehr viele RA für das Arbeitsrecht gibt und sie nicht nur von den Aufträgen der Gewerkschaften/BRs und der Arbeitgeber leben. Das ist insofern erstaunlich, weil man sich vor dem Arbeitsgericht auch von den Gewerkschaftsfunktionäre bzw. Angestellten (Rechtspflegern) vertreten lassen kann. Für mich heißt es, dass es sehr viele Fälle gibt, wo die Mitarbeiter sich (aus unterschiedlichen Motiven, s. Beiträge oben) für einen RA und gegen einen BR entscheiden. Ein neuer Grund ist mir noch eingefallen, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen geht. Der Mitarbeiter muss praktisch die Mehrheit der Gremiums überzeugen (zumindest den Personalausschuss), für ihn tätig zu werden. Beim RA braucht er diese "Überzeugungsarbeit" kaum. In der BR-Praxis gibt man gerne den Rat: da müssen Sie sich einen RA nehmen. Manchmal aus ganz eigensüchtigen Motiven, weil der BR den Konflikt mit dem Arbeitgeber scheut, die Kompetenz fehlt, oder schlicht arbeitsscheu ist (hier wären wir wieder bei der Frage was ist ein guter BR, s. hier in Forum http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/Gewerkschaft/376106429212 oder meine 3 Beiträge auf http://www.nci-br.de/ ). Um zum Schluss zu kommen, nach dem jetzige Stand der Diskussion glaube ich, dass je enger RA und BR zusammenarbeiten, desto besser für den Einzelnen und die Belegschaft. Schöne Grüße INTR
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