Will SEN die Mitarbeiter mit der VZE über den Tisch ziehen?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
09.06.2010 23:55
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Will SEN die Mitarbeiter mit der VZE über den Tisch ziehen?
Abgeschickt von Anonymous User am 4.Januar 2010 12:16Auf der Homepage des Betriebsrates München steht aktuell ein Beitrag zur VZE und zum Reklamationsrecht. Dieses soll laut Betriebsvereinbarung CP-Rundschreiben Nr. 26/02 nur 2 Wochen nach Erhalt der Endabrechnung betragen. Hier wäre jetzt ein schnelles Handeln erforderlich. Die Endabrechnung wurde an Weihnachten per Post verschickt. Die Reklamationsfrist fällt genau in die Weihnachtsferien. Welch ein Zufall auch.
In der VZE-Endabrechnung taucht der Begriff SEN World operational Profit auf, obwohl in der Zielerreichung das SEN World EBIT vereinbart wurde. Zufälligerweise liegt der SEN World operational Profit unterhalb von Null Prozent. Wurde an der VZE-Endabrechnung manipuliert? Würden Mitarbeiter mit dem SEN World EBIT eine höhere VZE erhalten.
Ist dies bereits ein Versuch den Mitarbeiter Geld aus der Tasche zu ziehen, zur "Schaffung wettbewerbsfähiger Personalkostenstrukturen" nach den Vorstellungen des neuen Arbeitsdirektors?
Wer sich nicht über den Tisch ziehen lassen will, sollte diesen Beitrag schnell lesen.-
Jetzt kann die Geschäftsleitung mit der Information kommen, die Betriebsratswahlen sind vorbei. Die Wähler können jetzt nicht mehr den Einsatz einiger Personen bei der Stimmenabgabe berücksichtigen. Die VZE-Berechnung soll offen gelegt werden.
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In die VZE-Endabrechnung ist Bewegung gekommen. Gestern war in Düsseldorf eine Schlichtung mit dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat. Es soll als Ergebnis eine Lösung, die von beiden beteiligten Parteien getragen werden kann, gegeben haben. Leider ist kein konkretes Ergebnis der Schlichtung genannt worden, da das Ergebnis erst in den Gremien abgestimmt werden muss. Nach der Abstimmung wollen GBR und die Leitung das Ergebnis gemeinsam kommunizieren. Hat sich der Widerstand der Belegschaft gegen die intransparente Endabrechnung gelohnt?
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Anonymous User hat geschrieben:
In die VZE-Endabrechnung ist Bewegung gekommen. Gestern war in Düsseldorf eine Schlichtung mit dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat. Es soll als Ergebnis eine Lösung, die von beiden beteiligten Parteien getragen werden kann, gegeben haben. Leider ist kein konkretes Ergebnis der Schlichtung genannt worden, da das Ergebnis erst in den Gremien abgestimmt werden muss. Nach der Abstimmung wollen GBR und die Leitung das Ergebnis gemeinsam kommunizieren. Hat sich der Widerstand der Belegschaft gegen die intransparente Endabrechnung gelohnt?
Das war die interne Schlichtung ohne externen Schlichter, welche durch den Widerspruch des Betriebsrates ausgelöst wurde. Die persönlichen Widersprüche sind dadurch noch nicht abgehandelt. Wenn das allgemeine Ergebnis einem nicht zusagt, kann es einzeln weiter gehen.-
Anonymous User hat geschrieben:
Das war die interne Schlichtung ohne externen Schlichter, welche durch den Widerspruch des Betriebsrates ausgelöst wurde. Die persönlichen Widersprüche sind dadurch noch nicht abgehandelt. Wenn das allgemeine Ergebnis einem nicht zusagt, kann es einzeln weiter gehen.
Bekommen alle Mitarbeiter eine VZE-Nachzahlung oder nur die, die einen Widerspruch eingelegt haben?-
Bekommen alle Mitarbeiter eine VZE-Nachzahlung oder nur die, die einen Widerspruch eingelegt haben?
Der Betriebsrat hat einen allgemeinen Widerspruch gegen die VZE-Endabrechnung geschrieben. Der Gesamtbetriebsrat handelt kollektiv. Das Ergebnis dieser Schlichtung muss deshalb auch für alle VZE-Berechtige gelten. Es können alle mit einer VZE-Nachzahlung rechnen. Die prozentuale Höhe vom persönlichen Grundbetrag ist derzeit nicht bekannt. Aber im April, spätesten Mai sollte die Zahlung erfolgen.-
Der Betriebsrat hat einen allgemeinen Widerspruch gegen die VZE-Endabrechnung geschrieben. Der Gesamtbetriebsrat handelt kollektiv. Das Ergebnis dieser Schlichtung muss deshalb auch für alle VZE-Berechtige gelten. Es können alle mit einer VZE-Nachzahlung rechnen. Die prozentuale Höhe vom persönlichen Grundbetrag ist derzeit nicht bekannt. Aber im April, spätesten Mai sollte die Zahlung erfolgen.
Es ist um die Nachzahlung der VZE ruhig geworden. Kommt jetzt bald die Nachzahlung? Beim Einbehalten der VZE und der Jahreszahlung ist SEN schnell gewesen.-
Beim Einbehalten der VZE und der Jahreszahlung ist SEN schnell gewesen.
Nicht nur dieses Geld wird von SEN zurückgehalten. Um die Auszahlung des ERA-Anpassungsfonds ist es ruhig geworden. Wurde nicht die baldige Auszahlung auf der letzten Betriebsversammlung angekündigt?
Das Thema ist auch bei NSN aktuell:
http://blog.nci-net.de/2010/04/02/era-anpassungsfond-munchen/-
Beim Einbehalten der VZE und der Jahreszahlung ist SEN schnell gewesen.
Jahresziele für dieses Geschäftsjahr gibt es nach einem halben Jahr nicht. Beste Voraussetzungen, um die Mitarbeiter erneut bei der VZE über den Tisch zu ziehen. Nachdem die Halbjahreszahlen vorliegen, können die unerreichbaren Zielwerte besser definiert werden.-
Anonymous User hat geschrieben:
Beim Einbehalten der VZE und der Jahreszahlung ist SEN schnell gewesen.
Jahresziele für dieses Geschäftsjahr gibt es nach einem halben Jahr nicht. Beste Voraussetzungen, um die Mitarbeiter erneut bei der VZE über den Tisch zu ziehen. Nachdem die Halbjahreszahlen vorliegen, können die unerreichbaren Zielwerte besser definiert werden.
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Anonymous User hat geschrieben:
Beim Einbehalten der VZE und der Jahreszahlung ist SEN schnell gewesen.
Nicht nur dieses Geld wird von SEN zurückgehalten. Um die Auszahlung des ERA-Anpassungsfonds ist es ruhig geworden. Wurde nicht die baldige Auszahlung auf der letzten Betriebsversammlung angekündigt?
Das Thema ist auch bei NSN aktuell:
http://blog.nci-net.de/2010/04/02/era-anpassungsfond-munchen/
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Anonymous User hat geschrieben:
Der Betriebsrat hat einen allgemeinen Widerspruch gegen die VZE-Endabrechnung geschrieben. Der Gesamtbetriebsrat handelt kollektiv. Das Ergebnis dieser Schlichtung muss deshalb auch für alle VZE-Berechtige gelten. Es können alle mit einer VZE-Nachzahlung rechnen. Die prozentuale Höhe vom persönlichen Grundbetrag ist derzeit nicht bekannt. Aber im April, spätesten Mai sollte die Zahlung erfolgen.
Es ist um die Nachzahlung der VZE ruhig geworden. Kommt jetzt bald die Nachzahlung? Beim Einbehalten der VZE und der Jahreszahlung ist SEN schnell gewesen.
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Anonymous User hat geschrieben:
In die VZE-Endabrechnung ist Bewegung gekommen. Gestern war in Düsseldorf eine Schlichtung mit dem Arbeitgeber und dem Gesamtbetriebsrat. Es soll als Ergebnis eine Lösung, die von beiden beteiligten Parteien getragen werden kann, gegeben haben. Leider ist kein konkretes Ergebnis der Schlichtung genannt worden, da das Ergebnis erst in den Gremien abgestimmt werden muss. Nach der Abstimmung wollen GBR und die Leitung das Ergebnis gemeinsam kommunizieren. Hat sich der Widerstand der Belegschaft gegen die intransparente Endabrechnung gelohnt?
Braucht die Geschäftsleitung einen Monat um eine glaubwürdige Geschichte zu erstellen, warum die VZE zu gering ausbezahlt wurde? Wann kommt die Erklärung und vorallem, wann wird das Geld ausbezahlt.-
Braucht die Geschäftsleitung einen Monat um eine glaubwürdige Geschichte zu erstellen, warum die VZE zu gering ausbezahlt wurde? Wann kommt die Erklärung und vorallem, wann wird das Geld ausbezahlt.
Was will uns die Information der Geschäftsführung nur mitteilen?
09.04.2010 Geschäftsleitung, Gesamtbetriebsrat und Sprecherausschuss der leitenden Angestellten geben bekannt, dass auf das Variable (Ziel-) Einkommen für das Headquarter für das Geschäftsjahr 2008/09 eine Nachzahlung angeboten wird.
Aufgrund des Verlustes im Geschäftsjahr 2008/09 wurde im Headquater ein Variable (Ziel-) Einkommen in Höhe von 39,56 % ausgezahlt. Einsprüche gegen dieses Ergebnis haben zu einer nochmaligen Betrachtung des Verfahrens durch die Unternehmensleitung unter der Führung von CEO Hamid Akhavan und dem Gesamtbetriebsrat bzw. dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten geführt.
Beide Seiten haben eine Einigung erzielt, dass allen Mitarbeitern, die ein Variable (Ziel-) Einkommen auf Basis der HQ-Regelung erhielten, zusätzlich zu den bereits bezahlten 39,56 % ein Angebot auf eine weitere Zahlung von 15 % unterbreitet wird.
Hamid Akhavan erklärte „Ich habe mich persönlich für diese Lösung eingesetzt und bin froh, das wir recht schnell einen deutlichen Schritt auf die Kollegen zugehen konnten. Das ist auch eine besondere Anerkennung ihres Einsatzes in einer wirklich schwierigen Zeit.“
Der Gesamtbetriebsrat, der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten und die Geschäftsleitung haben somit auch in dieser schwierigen Zeit eine tragfähige Lösung erarbeitet.
Das Angebot wird den entsprechenden Mitarbeitern in den nächsten Tagen übermittelt.
Soweit der Text der HR-Information.-
Was will uns die Information der Geschäftsführung nur mitteilen?
. . . , dass auf das Variable (Ziel-) Einkommen für das Headquarter für das Geschäftsjahr 2008/09 eine Nachzahlung angeboten wird.
Soweit der Text der HR-Information.
Pauschal, alle mit VZE wurden bei der Auszahlung beschxxxxxx.
Einsprüche gegen dieses Ergebnis haben zu einer nochmaligen Betrachtung des Verfahrens . . . . geführt.
Weil der Druck durch die hohe Anzahl Widerspruche zu groß wurde und für eine gerichtliche Nachprüfung die Zahlen offengelegt werden hätten müssen.
Beide Seiten haben eine Einigung erzielt, dass allen Mitarbeitern, die ein Variable (Ziel-) Einkommen auf Basis der HQ-Regelung erhielten, zusätzlich zu den bereits bezahlten 39,56 % ein Angebot auf eine weitere Zahlung von 15 % unterbreitet wird.
Ist ein Ergebnis einer Schlichtung. Manche bezeichnen derartige Verhandlungsergebnisse als ein Basargespräch. Die offene Frage lautet, um wie viel war der Preis überhöht?
Hamid Akhavan erklärte „Ich habe mich persönlich für diese Lösung eingesetzt und bin froh, das wir recht schnell einen deutlichen Schritt auf die Kollegen zugehen konnten. Das ist auch eine besondere Anerkennung ihres Einsatzes in einer wirklich schwierigen Zeit.“
Der CEO war bei der Berechnung der VZE noch nicht im Amt. Ein netter Erklärungsversuch, das Ganze als Wohltat darzustellen. Es ist ein Schritt auf das, was den Kollegen real zugestanden wäre. Ob der deutliche Schritt die Kollegen jemals erreicht hat. Fehlt der nächste entscheidende Schritt, um die Kollegen zu erreichen.
Der Gesamtbetriebsrat, der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten und die Geschäftsleitung haben somit auch in dieser schwierigen Zeit eine tragfähige Lösung erarbeitet.
Der Betriebsrat hat die Widerspruchsaktion durch die gezielte Information der Mitarbeiter über die Betriebsvereinbarung und den dortigen Regelungen zur Reklamation ermöglicht. Die genannten Gruppen haben ihre zugedachten Rollen ausgeführt.
Das Angebot wird den entsprechenden Mitarbeitern in den nächsten Tagen übermittelt.
Jetzt liegt es an denen, die Widersprüche geschrieben haben, das Angebot von 15 % anzunehmen. Die angebotene Summe kann als Spekulationsgeld angesehen werden, um mehr über einen gerichtlichen Weg zu bekommen.-
Anonymous User hat geschrieben:
Was will uns die Information der Geschäftsführung nur mitteilen?
. . . , dass auf das Variable (Ziel-) Einkommen für das Headquarter für das Geschäftsjahr 2008/09 eine Nachzahlung angeboten wird.
Soweit der Text der HR-Information.
Pauschal, alle mit VZE wurden bei der Auszahlung beschxxxxxx.
Einsprüche gegen dieses Ergebnis haben zu einer nochmaligen Betrachtung des Verfahrens . . . . geführt.
Weil der Druck durch die hohe Anzahl Widerspruche zu groß wurde und für eine gerichtliche Nachprüfung die Zahlen offengelegt werden hätten müssen.
Beide Seiten haben eine Einigung erzielt, dass allen Mitarbeitern, die ein Variable (Ziel-) Einkommen auf Basis der HQ-Regelung erhielten, zusätzlich zu den bereits bezahlten 39,56 % ein Angebot auf eine weitere Zahlung von 15 % unterbreitet wird.
Ist ein Ergebnis einer Schlichtung. Manche bezeichnen derartige Verhandlungsergebnisse als ein Basargespräch. Die offene Frage lautet, um wie viel war der Preis überhöht?
Hamid Akhavan erklärte „Ich habe mich persönlich für diese Lösung eingesetzt und bin froh, das wir recht schnell einen deutlichen Schritt auf die Kollegen zugehen konnten. Das ist auch eine besondere Anerkennung ihres Einsatzes in einer wirklich schwierigen Zeit.“
Der CEO war bei der Berechnung der VZE noch nicht im Amt. Ein netter Erklärungsversuch, das Ganze als Wohltat darzustellen. Es ist ein Schritt auf das, was den Kollegen real zugestanden wäre. Ob der deutliche Schritt die Kollegen jemals erreicht hat. Fehlt der nächste entscheidende Schritt, um die Kollegen zu erreichen.
Der Gesamtbetriebsrat, der Sprecherausschuss der leitenden Angestellten und die Geschäftsleitung haben somit auch in dieser schwierigen Zeit eine tragfähige Lösung erarbeitet.
Der Betriebsrat hat die Widerspruchsaktion durch die gezielte Information der Mitarbeiter über die Betriebsvereinbarung und den dortigen Regelungen zur Reklamation ermöglicht. Die genannten Gruppen haben ihre zugedachten Rollen ausgeführt.
Das Angebot wird den entsprechenden Mitarbeitern in den nächsten Tagen übermittelt.
Jetzt liegt es an denen, die Widersprüche geschrieben haben, das Angebot von 15 % anzunehmen. Die angebotene Summe kann als Spekulationsgeld angesehen werden, um mehr über einen gerichtlichen Weg zu bekommen.-
Anonymous User hat geschrieben:
Einen 15 % Nachschlag zur VZE ist besser als Null für die Kollegen, die sich nicht trauen wollten, trauen durften oder trauen konnten einen Widerspruch zu schreiben. Die 200 Widersprüchler haben den notwendigen Druck für den 15 % Nachschlag erzeugt. Wieviel mehr Druck wäre bei 400 Widersprüche entstanden?
Ein netter Brief zur VZE ist gekommen. Wollen die Geschäftsleitung weiter die Mitarbeiter über den Tisch ziehen?
Warum sollen die VZE-Bezieher eine Verzichtserklärung unterschreiben? Wenn es nur um die Nachzahlung für das Variable Zieleinkommen geht. Warum steht in der Erklärung "Variables Einkommen"? Soll ein Vorgehen wegen dem Unternehmensfaktor unmöglich gemacht werden. Vor der Unterschrift sollte das Wort "Ziel" eingefügt werden, damit die Erklärung nur für die VZE gültig ist. Eine einfache Klarstellung, wenn die Geschäftsleitung keine Hintergedanken hat.-
Eine einfache Klarstellung, wenn die Geschäftsleitung keine Hintergedanken hat.
Die 200 Widersprüchler sollen keine Gelegenheit haben weiter Druck aufbauen zu können. Die könnten das Angebot von 15% ausschlagen und weiter den Weg nach der Betriebsvereinbarung gehen. Das Schlichtungsergebnis muss nicht akzeptiert werden.-
Anonymous User hat geschrieben:
Die 200 Widersprüchler sollen keine Gelegenheit haben weiter Druck aufbauen zu können. Die könnten das Angebot von 15% ausschlagen und weiter den Weg nach der Betriebsvereinbarung gehen. Das Schlichtungsergebnis muss nicht akzeptiert werden.
Es geht nicht um die 200. Nur die Wenigsten von ihnen werden den Weg zum Gericht gehen und bis zum Schluß durchziehen. Es geht um alle mit einer Jahreszahlung. Wenn die Ziele zu 55% (39,56 + 15) nach der VZE erreicht worden sind, kann angenommen werden, daß die Ziele auch zu 70%, 80% oder mehr erreicht worden sind. Damit wäre der Unternehmensfaktor 0 angreifbar. Das soll mit der Formulierung verhindert werden.-
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
In diesem Jahr kann es keinen Unternehmensfaktor NULL geben. Der Betriebsrat hat in Verhandlungen einen Mindestfaktor von 5 erreicht. Auch die VZE wird mit mindestens 33 % ausbezahlt. Der Betriebsrat schreibt, dass die VZE-Endabrechnung auf Basis des operationalen EBIT SEN World mit ca. 70 % erreicht wurde. Damit ist der Unternehmensfaktor NULL endgültig als eine Ver*#*#* der Mitarbeiter entlarvt.Die 200 Widersprüchler sollen keine Gelegenheit haben weiter Druck aufbauen zu können. Die könnten das Angebot von 15% ausschlagen und weiter den Weg nach der Betriebsvereinbarung gehen. Das Schlichtungsergebnis muss nicht akzeptiert werden.
Es geht nicht um die 200. Nur die Wenigsten von ihnen werden den Weg zum Gericht gehen und bis zum Schluß durchziehen. Es geht um alle mit einer Jahreszahlung. Wenn die Ziele zu 55% (39,56 + 15) nach der VZE erreicht worden sind, kann angenommen werden, daß die Ziele auch zu 70%, 80% oder mehr erreicht worden sind. Damit wäre der Unternehmensfaktor 0 angreifbar. Das soll mit der Formulierung verhindert werden.
Zusätzlich wird bestätigt, dass die Jahreszahlung nicht Teil des Schlichtungsverfahrens war. Die Geschäftsführung hat mit der Formulierung "variable Vergütung" für das Geschäftsjahr 2008/2009 auch die nicht erfolgte Jahreszahlung einseitig verbunden.
Keine Jahreszahlung als Gehaltsbestandteil fordert die Motivation unheimlich.
Hoffentlich gehen derartige Sparansätze nach hinten los.
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. Warum steht in der Erklärung "Variables Einkommen"? Soll ein Vorgehen wegen dem Unternehmensfaktor unmöglich gemacht werden. Vor der Unterschrift sollte das Wort "Ziel" eingefügt werden, damit die Erklärung nur für die VZE gültig ist.
Viele haben die Erklärung ohne Nachzudenken unterschrieben und zurückgesendet. Das Datum 14.04., um das Geld im April zu bekommen, hat gelockt. Wenn Dollars in den Augen leuchten, tritt das Nachdenken in den Hintergrund. Wer was unterschreibt, sollte wissen was seine Unterschrift für Auswirkungen hat.-
Viele haben die Erklärung ohne Nachzudenken unterschrieben und zurückgesendet. Das Datum 14.04., um das Geld im April zu bekommen, hat gelockt. Wenn Dollars in den Augen leuchten, tritt das Nachdenken in den Hintergrund. Wer was unterschreibt, sollte wissen was seine Unterschrift für Auswirkungen hat.
Mein Anwalt sagt, es hat keine Eile mit dem Unterschreiben, das Angebot ist zeitlich nicht befristet. Die Ungenauigkeit mit dem Variablen (Ziel-)Einkommen kann in Ruhe geklärt werden. Bei meinem Kollegen wurde die Erweiterung abgelehnt. Ist da doch was im Busch?-
Bei meinem Kollegen wurde die Erweiterung abgelehnt. Ist da doch was im Busch?
Es geht hier um Vertrauen, was SEN gerne von den Mitarbeitern hätte. Mit solchen Aktionen kann kein Vertrauen erlangt werden.
http://www.netzwerkit.de/Members/valter/gewerkschaft/tarif/news20100423-001-
Anonymous User hat geschrieben:
Vertrauen kann man in diese Firma nicht haben. Erst werden die Mitarbeiter bei der Jahreszahlung und dem variablen Zieleinkommen nach aller Kunst offensichtlich betrogen und um einen Teil ihres Jahreseinkommen gebracht. Nachdem dieses Aufgeflogen ist, wird ein kleiner Teilbetrag nachgezahlt. Aber nur unter der Bedingung, daß alle weiteren Ansprüche damit erledigt sind. Die Manager wollen damit weiter die Mitarbeiter für dumm verkaufen. Auch der Letzte merkt, daß hier was faul ist. Mit dieser Handlungsweise wird der letzte Rest an Vertrauen missbraucht.Bei meinem Kollegen wurde die Erweiterung abgelehnt. Ist da doch was im Busch?
Es geht hier um Vertrauen, was SEN gerne von den Mitarbeitern hätte. Mit solchen Aktionen kann kein Vertrauen erlangt werden.
http://www.netzwerkit.de/Members/valter/gewerkschaft/tarif/news20100423-001
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Anonymous User hat geschrieben:
Ist da doch was im Busch?
Sicher ist da was im Busch. Das variable Einkommen ist mit Bedacht geschrieben worden. Auch wenn es eine VZE-Nachzahlung ist, sollen damit alle variablen Ansprüche abgegolten werden. Kein blindes Vertrauen in die Firma. Freiwillig bezahlt die keine 15% Nachzahlung.
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Anonymous User hat geschrieben:
Ein netter Brief zur VZE ist gekommen. Wollen die Geschäftsleitung weiter die Mitarbeiter über den Tisch ziehen?
Tarifmitarbeiter und langjährige Mitarbeiter wurden durch die Firma um ihr variables Einkommen gebracht. Es gibt keinen Ausgleich für den Unternehmensfaktor null. Neueingestellte Kollegen haben nur eine VZE und kennen keinen Unternehmensfaktor, der sich auf ihr Grundeinkommen auswirkt. Die mit Abhängigkeit vom Unternehmensfaktor wurden für das Geschäftsjahr 2008/2009 über den Tisch gezogen.
Warum sollen die VZE-Bezieher eine Verzichtserklärung unterschreiben? Wenn es nur um die Nachzahlung für das Variable Zieleinkommen geht. Warum steht in der Erklärung "Variables Einkommen"? Soll ein Vorgehen wegen dem Unternehmensfaktor unmöglich gemacht werden. Vor der Unterschrift sollte das Wort "Ziel" eingefügt werden, damit die Erklärung nur für die VZE gültig ist. Eine einfache Klarstellung, wenn die Geschäftsleitung keine Hintergedanken hat.-
Anonymous User hat geschrieben:
Tarifmitarbeiter und langjährige Mitarbeiter wurden durch die Firma um ihr variables Einkommen gebracht. Es gibt keinen Ausgleich für den Unternehmensfaktor null. Neueingestellte Kollegen haben nur eine VZE und kennen keinen Unternehmensfaktor, der sich auf ihr Grundeinkommen auswirkt. Die mit Abhängigkeit vom Unternehmensfaktor wurden für das Geschäftsjahr 2008/2009 über den Tisch gezogen.
Alle Mitarbeiter sind mit dem Unternehmensfaktor 0 um einen Teil ihres Variables Einkommens gebracht wurden. Auch ich habe dafür keine Zahlung erhalten. Bisher geht es aber um die VZE mit nachprüfbaren Vorgaben und erreichten Ergebnissen. Die Zahlen sind nicht transparent. Vielleicht ergibt sich aus diesen Zahlen bei einer gerichtlichen Nachprüfung auch was wegen dem Unternehmensfaktor. Ich denke genau diese Möglichkeit soll mit der Zustimmungserklärung zu der Nachzahlung verhindert werden. Diese Lücke soll geschlossen werden, damit nicht weitere Forderung kommen.
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Braucht die Geschäftsleitung einen Monat um eine glaubwürdige Geschichte zu erstellen, warum die VZE zu gering ausbezahlt wurde? Wann kommt die Erklärung und vorallem, wann wird das Geld ausbezahlt.
Die Erklärung ist durch den neuen CEO gekommen. Eine Nachbezahlung von 15% pauschal für jeden, der eine reduzierte VZE ausbezahlt bekommen hat.
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Anonymous hat geschrieben:
Diese soll laut Betriebsvereinbarung CP-Rundschreiben Nr. 26/02 nur 2 Wochen nach Erhalt der Endabrechnung betragen.
Die Frist von 14 Tagen ist um und habe keine Antwort von meinem Vorgesetzten bekommen. Wie ist das mit dem zweiten Schreiben?-
Die Frist von 14 Tagen ist um und habe keine Antwort von meinem Vorgesetzten bekommen. Wie ist das mit dem zweiten Schreiben?
Heute schreibt der Betriebsrat aus München im Intranet über den zweiten Schritt.
"Dieser erneute Antrag des Mitarbeiters auf Überprüfung muss von der Führungskraft akzeptiert werden, oder er verpflichtet im Falle einer erneuten Ablehnung den Arbeitgeber zu einer schriftlichen Begründung. Erst dann könnte der Mitarbeiter ein Schlichtungsverfahren veranlassen." Auf der Homepage des Betriebsrates ist ein Musterschreiben abrufbar. Dieses nimmt Bezug auf ein Schreiben des Betriebsrates vom 12.1.10 mit zusätzlichen Argumentationen.-
Anonymous User hat geschrieben:
Heute schreibt der Betriebsrat aus München im Intranet über den zweiten Schritt.
Die zweite Welle der Einsprüche gegen die VZE-Endabrechnung ist angelaufen. Viele haben ihre Einsprüche bereits erneuert. Jetzt kann eine schriftliche Antwort der Führungskraft erwartet werden. HR wird entsprechende Schreiben in der Zwischenzeit vorbereitet haben. Hoffentlich nicht eine 08/15 Antwort.
"Dieser erneute Antrag des Mitarbeiters auf Überprüfung muss von der Führungskraft akzeptiert werden, oder er verpflichtet im Falle einer erneuten Ablehnung den Arbeitgeber zu einer schriftlichen Begründung. Erst dann könnte der Mitarbeiter ein Schlichtungsverfahren veranlassen." Auf der Homepage des Betriebsrates ist ein Musterschreiben abrufbar. Dieses nimmt Bezug auf ein Schreiben des Betriebsrates vom 12.1.10 mit zusätzlichen Argumentationen.
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Die Frist von 14 Tagen ist um und habe keine Antwort von meinem Vorgesetzten bekommen. Wie ist das mit dem zweiten Schreiben?
Einfach das machen, was in der Betriebsvereinbarung CP – Rundschreiben Nr. 26/02 steht. Der erste Schritt war ein Schreiben an die direkte Führungskraft nach dem Punkt:
"10.2.1 Reklamationsrecht des Mitarbeiters bei seiner Führungskraft
Der Mitarbeiter hat das Recht, binnen zwei Wochen, nachdem er die Endabrechnung erhalten hat, bei seiner Führungskraft gegen die Endabrechnung Einwände zu erheben. Diese sind schriftlich zu begründen (bei Bedarf kann der Mitarbeiter sich hierbei firmenintern unterstützen lassen)."
Nachdem keine Antwort gekommen ist, kommt der zweite Schritt nach der Betriebsvereinbarung zum Tragen:
"10.2.2 Schlichtungsverfahren
Soweit dem Einwand gemäß Ziffer 10.2.1 innerhalb von zwei Wochen nicht abgeholfen wird, kann der Mitarbeiter binnen weiterer zwei Wochen ab Kenntnis der Entscheidung erneut bei seiner Führungskraft oder seiner nächsthöheren Führungskraft eine Überprüfung beantragen. Der Antrag auf erneute Überprüfung ist ebenfalls schriftlich zu begründen.
Er ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen zu behandeln. Im Falle einer Ablehnung des Einwandes ist diese dem Mitarbeiter schriftlich zu begründen. . . . ." Fortsetzung des Textes beschreibt den dritten Schritt.
Der zweite Schritt ist das erste Widerspruchsschreiben mit der Ergänzung, dass keine Antwort in den letzten zwei Wochen erfolgt ist, an die nächsthöhere Führungskraft zu senden. Dabei an den Nachweis des Zugangs denken. Jetzt muss die Ablehnung schriftlich begründet werden.-
Anonymous User hat geschrieben:
Die Frist von 14 Tagen ist um und habe keine Antwort von meinem Vorgesetzten bekommen. Wie ist das mit dem zweiten Schreiben?
Einfach das machen, was in der Betriebsvereinbarung CP – Rundschreiben Nr. 26/02 steht. Der erste Schritt war ein Schreiben an die direkte Führungskraft nach dem Punkt:
"10.2.1 Reklamationsrecht des Mitarbeiters bei seiner Führungskraft
Der Mitarbeiter hat das Recht, binnen zwei Wochen, nachdem er die Endabrechnung erhalten hat, bei seiner Führungskraft gegen die Endabrechnung Einwände zu erheben. Diese sind schriftlich zu begründen (bei Bedarf kann der Mitarbeiter sich hierbei firmenintern unterstützen lassen)."
Nachdem keine Antwort gekommen ist, kommt der zweite Schritt nach der Betriebsvereinbarung zum Tragen:
"10.2.2 Schlichtungsverfahren
Soweit dem Einwand gemäß Ziffer 10.2.1 innerhalb von zwei Wochen nicht abgeholfen wird, kann der Mitarbeiter binnen weiterer zwei Wochen ab Kenntnis der Entscheidung erneut bei seiner Führungskraft oder seiner nächsthöheren Führungskraft eine Überprüfung beantragen. Der Antrag auf erneute Überprüfung ist ebenfalls schriftlich zu begründen.
Er ist grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen zu behandeln. Im Falle einer Ablehnung des Einwandes ist diese dem Mitarbeiter schriftlich zu begründen. . . . ." Fortsetzung des Textes beschreibt den dritten Schritt.
Der zweite Schritt ist das erste Widerspruchsschreiben mit der Ergänzung, dass keine Antwort in den letzten zwei Wochen erfolgt ist, an die nächsthöhere Führungskraft zu senden. Dabei an den Nachweis des Zugangs denken. Jetzt muss die Ablehnung schriftlich begründet werden.
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Anonymous hat geschrieben:
Auf der Homepage des Betriebsrates München steht aktuell ein Beitrag zur VZE und zum Reklamationsrecht. Dieses soll laut Betriebsvereinbarung CP-Rundschreiben Nr. 26/02 nur 2 Wochen nach Erhalt der Endabrechnung betragen. Hier wäre jetzt ein schnelles Handeln erforderlich. Die Endabrechnung wurde an Weihnachten per Post verschickt. Die Reklamationsfrist fällt genau in die Weihnachtsferien. Welch ein Zufall auch.
Ich halte das Gamze für einen Versuchsballon der Geschäftsleitung, um den Widerstandswille der Belegschaft zu testen. Wieviele Widersprechen diese VZE-Abrechnung. Dies ist ein erster Schritt in Richtung der Anpassung der Personalkostenstrukturen. Der nächste Schritt ist die (Nicht-) Auszahlung der Jahreszahlung durch den Unternehmensfaktor null. Mit jedem Schritt ohne Widerstand werden die Begehrlichkeiten der Gesellschafter größer. Wehret den Anfängen durch Geschlossenheit. Einzelne können es nur Verzögern, aber Aufhalten kann es nur die Masse.
In der VZE-Endabrechnung taucht der Begriff SEN World operational Profit auf, obwohl in der Zielerreichung das SEN World EBIT vereinbart wurde. Zufälligerweise liegt der SEN World operational Profit unterhalb von Null Prozent. Wurde an der VZE-Endabrechnung manipuliert? Würden Mitarbeiter mit dem SEN World EBIT eine höhere VZE erhalten.
Ist dies bereits ein Versuch den Mitarbeiter Geld aus der Tasche zu ziehen, zur "Schaffung wettbewerbsfähiger Personalkostenstrukturen" nach den Vorstellungen des neuen Arbeitsdirektors?
Wer sich nicht über den Tisch ziehen lassen will, sollte diesen Beitrag schnell lesen. -
Der Text für die ohne RLA-Zugang als Extraservice. und nicht
VZE im Stammhaus: Ungereimtheiten bei der Endabrechnung für GJ 2008/2009
Lange Gesichter bekamen die Mitarbeiter mit VZE im Stammhaus, als ihnen die Endabrechnung über die Zielerreichung für das zurückliegende Geschäftsjahr am Heiligen Abend - oder kurz danach - zugestellt wurde. Es waren bestimmt keine Weihnachtsgeschenke, die uns unsere Geschäftsführer auf den Gabentisch legten.
Seit dem 15.12.2009 waren die Mitarbeiter mit VZE im Stammhaus durch eine E-Mail von Markus Steinle vorgewarnt.
Nach der willkürlichen Festsetzung von Unternehmensfaktor und Orientierungswert auf Nullkommanull durch unsere Geschäftsleitung im September kam jetzt beim 50%-Ziel "SEN World EBIT" eine dritte Null hinzu.
Viele Mitarbeiter fragen sich besorgt, ob es bei den Zielvorgaben und bei der Endabrechnung mit rechten Dingen zuging.
Um es gleich vorweg zu sagen: Der gesamte VZE - Prozess im Stammhaus für das GJ 2008/2009 war undurchsichtig, voller Ungereimtheiten und Widersprüche. Die Kernfrage ist, welcher Ist-Wert für das EBIT-Ziel heranzuziehen ist.
Anfang April 2009 erhielten die Mitarbeiter mit VZE Stammhauszielen ihre VZE-Zielmitteilung für das Geschäftsjahr 2008/2009. 2 Hauptziele wurden festgelegt, mit einem jeweiligen Anteil von 50%:
SEN World Business Volume
SEN World EBIT
Zusätzlich wurden Zielvorgaben für die Erreichung von 0%, 50%, 100%, 150% und 200% vorgegeben.
Diese Ziele (sog. "Bemessungsgrundlagen") und deren Gewichtung wurden zuvor zwischen Geschäftsführung und Gesamtbetriebsrat gemäß CP-Rundschreiben 26/02 der Siemens AG in einer eigenen Gesamtbetriebsvereinbarung festgehalten. Bei den Verhandlungen zwischen dem zuständigen GBR-Ausschuss mit dem Arbeitgeber war in Bezug auf "SEN World EBIT" immer nur vom "operativen EBIT" die Rede.
Die zugehörigen Zielwerte wurden vom Arbeitgeber allein festgelegt.
15 % - Aufschlag für SEN World Business Volume Ziel
Für das Teilziel SEN Business Volume wurde zwischen Geschäftsführung und GBR noch im April 2009 ein 15%iger Aufschlag vereinbart. Siehe Protokollnotiz.
Nicht abgestimmter Nachtrag zur Zielmitteilung
Im Mai 2009 erhielten die Betroffenen eine E-Mail mit dem Titel:
"Information für VZE- und JB - Beteiligte mit SEN Welt Vorgaben"
"bei Erarbeitung der jetzt veröffentlichten VZE-Richtlinie GJ 08/09 wurde bei der Darstellung der Ergebniskomponente noch vom Begriff EBIT ausgegangen. Inzwischen wird dieser Wert als operational Profit ausgewiesen. Daher möchten wir darauf hinweisen, dass die in Ihrer Zielmitteilung bezeichnete Bemessungsgrundlage SEN World EBIT als operational Profit zu lesen ist. Die ausgewiesene Zielvorgabe entspricht bereits dem Wert SEN operational Profit Welt."
Der Inhalt dieser E-Mail war weder mit dem GBR vereinbart noch abgestimmt. Anlass zu ernsthafter Sorge schien auch nicht gegeben, da die Formulierung in der E-Mail ja aussagt, es habe keine Änderung der Ziele und Zielwerte gegeben, sondern lediglich eine Umbenennung des Begriffs "EBIT" in "operational Profit". Ohnehin bestand in den Verhandlungen zwischen GBR-Ausschuss und Arbeitgeber immer Klarheit darüber, dass es sich um das operative EBIT handelt. Insofern konnte man die nachgeschobene E-Mail vom Mai als Klarstellung betrachten, dass sich das EBIT-Ziel selbstverständlich auf das operative EBIT bezieht.
Mitteilung über Zielerfüllungsgrad vom 15.12.2009
In einer Email mit dem Betreff SEN Senior Management Incentive and Global HQ Incentive von SEN Corporate Communications teilte Markus Steinle den Betroffenen mit, die Zielerfüllung der Stammhaus VZE-Ziele für das GJ 2008/2009 liege bei 39,6 %.
Markus Steinle erklärt in seiner E-Mail, das EBIT von SEN betrage minus xxx Mio. Euro, der operative Verlust minus xxx Mio. Euro.
In der kurz vor Weihnachten versendeten offiziellen VZE-Endabrechnung wird als Bemessungsgrundlage "SEN World operational Profit" mit einem Absolutwert von minus xxx Mio. Euro angegeben. Dieser Absolutwert liegt unter dem Zielwert für 0% Zielerreichung.
Widersprüchliche Aussagen im Nachtrag zur Zielmitteilung und in Markus Steinles E-Mail
Im Mai 2009 heißt es, "EBIT" werde als "operational Profit" ausgewiesen, bzw. "EBIT" sei als "operational Profit" zu lesen. Also: minus xxx Mio. Euro = minus xxx Mio Euro?
Die Geschäftsführung versuchte im Wirtschaftsausschuss des GBR, diesen Widerspruch als belanglos abzutun: Schließlich lägen beide Werte unter dem Zielwert für 0% Zielerreichung, und dann sei es eigentlich egal, ob man "EBIT" oder "operational Profit" zur Bemessungsgrundlage mache.
Aber so einfach geht das nicht. Die Ungereimtheiten bleiben.
Was sich hinter dem Begriff "SEN World operational Profit" verbirgt, bleibt schleierhaft.
Schauen wir uns doch einmal die "Ergebnisrechnung Welt SEN Group" an.
Ergebnisrechnung SEN World Group
Dem Gesamtbetriebsrat wurde in der Wirtschaftsausschusssitzung am 14.12.09 die Ergebnisrechnung Welt SEN Group (Bilanzierung nach IFRS) vorgestellt.
Da die Werte zum großen Teil nicht veröffentlicht sind, können hier nur die Kenngrößen angegeben werden.
Die Ergebnisrechnung ist folgendermaßen gegliedert:
Auftragseingang
Umsatzerlöse
Operatives Ergebnis (EBIT)
Operativer Profit (nur SEN) Ist-Wert: minus xxx Mio.
Ergebnis vor Steuern
Das "Operative Ergebnis (EBIT)" wurde nicht veröffentlicht. Nur soviel darf gesagt werden: der Wert liegt in einem Bereich, der einen nennenswerten Beitrag zur Erreichung des EBIT-Ziels aus der VZE-Zielmitteilung leistet. Und dieser fehlende Beitrag des EBIT-Ziels zur Zielerfüllung ist für den dürftig ausgefallenen gesamten Zielerfüllungsgrad verantwortlich.
Was bedeutet eigentlich "operational Profit"?
Eine Annahme drängt sich sehr stark auf: Die bis dato nicht verwendete und ihrem Wesen nach intransparente Kenngröße "SEN World operational Profit" ist im Mai 2009 vom Arbeitgeber nachträglich eingeführt worden, um einen bilanztechnischen Wert neben dem "SEN World operational EBIT" gestalten zu können, um damit die VZE-Zielerreichung in seinem Sinne zu beeinflussen.
Für diese Annahme sprechen:
Der im Detail nicht definierte Begriff "operational Profit"
Die Umgehung des GBR bei der Änderung der Bemessungsgrundlage
Das Fehlen eines Zielvorgabewertes ("forecast"-Wertes) im Rechnungswesen für "operational Profit"
Der Widerspruch im Nachtrag zur Zielvorgabe zu den später vorgelegten Zahlen
Alles in allem verfestigt sich der Eindruck, dass es bei der VZE für 2008/09 zahlreiche Verstöße gegen das CP-Rundschreiben 26/02 gegeben hat.
Welche Handlungsoptionen haben die Betroffenen?
Reklamationsrecht des Mitarbeiters bei seiner Führungskraft
Gemäß Ziffer 10.2.1 des CP-Rundschreibens 26/02 hat der Mitarbeiter das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Endabrechnung bei seiner Führungskraft Einwände gegen die Endabrechnung zu erheben. Diese Einwände müssen schriftlich begründet werden. Damit wird ein Schlichtungsverfahren nach den Regeln von Ziffer 10.2.2 in Gang gesetzt.
Warum eigentlich sollte man von diesem Recht nicht einmal Gebrauch machen?
Die Endabrechnung ist in der vorliegenden Form nicht akzeptabel. Es bleiben zu viele Fragen offen. Nur über eine Reklamation kann eine Klärung dieser Fragen herbeigeführt werden.
Je nachdem zu welchen Ergebnissen diese Schlichtung führt, hält sich der Mitarbeiter die Option offen, im Anschluss den Rechtsweg zu beschreiten. Ohne vorherige Reklamation ist der Rechtsweg aussichtslos.
Aber Achtung: Die Reklamationsfrist ist kurz und fällt - vermutlich nicht von ungefähr - genau in die Zeit der Weihnachtsferien.
Musterreklamationsschreiben - Wird hier in Kürze zur Verfügung gestellt.
Falls Sie von Ihrem Reklamationsrecht Gebrauch machen wollen, reichen Sie die schriftliche Reklamation bitte schnellstmöglich bei Ihrer Führungskraft ein. Das kann notfalls auch noch Anfang der 2. Kalenderwoche sein, falls Sie oder Ihre Führungskraft zuvor noch im Urlaub sind. Bitte schicken Sie eine Kopie des Reklamationsschreibens an den Betriebsrat.
Auch falls Sie Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an den Betriebsrat.
Reklamation von Betriebs- und Gesamtbetriebsrat
Gemäß Ziffer 10.3 haben auch die örtlichen Betriebsräte ein Reklamationsrecht. Der Betriebsrat Mch H/P wird auf seiner nächsten Sitzung im Januar darüber beraten.-
Anonymous User hat geschrieben:
VZE im Stammhaus: Ungereimtheiten bei der Endabrechnung für GJ 2008/2009
Nachdem der Betriebsrat in München gegen die VZE-Endabrechnung reklamiert hat und einen ausführlichen Einspruch beim zuständigen Ausschuss beim GBR eingelegt hat, ist auch unser BR in die Gänge gekommen. Danke für die gute Vorarbeit in München. Hoffe unser BR wird genauso gegen die VZE-Abrechnung vorgehen.-
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Über einhundert Widersprüche sind schon eingegangen. Es sind alle zehn Betriebe von SEN betroffen. Es gibt auch Widersprüche aus der Region. Je mehr um so besser, dann kann dies nicht unter den Teppich gekehrt werden.VZE im Stammhaus: Ungereimtheiten bei der Endabrechnung für GJ 2008/2009
Nachdem der Betriebsrat in München gegen die VZE-Endabrechnung reklamiert hat und einen ausführlichen Einspruch beim zuständigen Ausschuss beim GBR eingelegt hat, ist auch unser BR in die Gänge gekommen. Danke für die gute Vorarbeit in München. Hoffe unser BR wird genauso gegen die VZE-Abrechnung vorgehen.-
Über einhundert Widersprüche sind schon eingegangen. Es sind alle zehn Betriebe von SEN betroffen. Es gibt auch Widersprüche aus der Region. Je mehr um so besser, dann kann dies nicht unter den Teppich gekehrt werden.
Bin gespannt, ob diese Erfahrung sich auf die neuen VZE-Vereinbarungen auswirken. Hier sind die Betriebsräte im Gesamtbetriebsrat gefördert. Ziele die nicht erreichbar sind, sind abzulehnen. -
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Wie viele Mitarbeiter bekommen eine VZE? 1000, 2000 oder mehr. Viele sind mit der VZE-Endabrechnung nicht einverstanden. Aber nur Wenige trauen sich gegen diese Abrechnung aufzulehnen. Wollen die vielen Mitarbeiter mit VZE dies den Anderen überlassen? Sich hinter den Anderen zu verstecken, bringt keine Verhandlungsnotwendigkeit für die Geschäftsführung. Sollen sich doch Einzelne für allgemeine Interessen einsetzen. Hier können aber individuelle Lösungen herauskommen. Wenn der Widerspruch zum Erfolg führt, wollen auch die, die sich nicht trauten, ihren Anteil bekommen. Diese Denke kann in die Hose gehen.Anonymous User hat geschrieben:
Über einhundert Widersprüche sind schon eingegangen. Es sind alle zehn Betriebe von SEN betroffen. Es gibt auch Widersprüche aus der Region. Je mehr um so besser, dann kann dies nicht unter den Teppich gekehrt werden.VZE im Stammhaus: Ungereimtheiten bei der Endabrechnung für GJ 2008/2009
Nachdem der Betriebsrat in München gegen die VZE-Endabrechnung reklamiert hat und einen ausführlichen Einspruch beim zuständigen Ausschuss beim GBR eingelegt hat, ist auch unser BR in die Gänge gekommen. Danke für die gute Vorarbeit in München. Hoffe unser BR wird genauso gegen die VZE-Abrechnung vorgehen.
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Die VZE-Ziele für dieses Geschäftsjahr sind jetzt mitgeteilt worden. Ein großes Geheimnis ist der einzige Zielwert. Das Schreiben ist im Siemensmitarbeiterportal hinterlegt. Wurde die Verbindung zu Siemens nicht gekappt?
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Anonymous User hat geschrieben:
Die VZE-Ziele für dieses Geschäftsjahr sind jetzt mitgeteilt worden. Ein großes Geheimnis ist der einzige Zielwert. Das Schreiben ist im Siemensmitarbeiterportal hinterlegt. Wurde die Verbindung zu Siemens nicht gekappt?
Bei diesem Traumwert ist das garantierte Drittel der Zahlung ein Traum.
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