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Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 16.06.2010 00:46
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  • Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN

    Abgeschickt von Anonymous User am 24.Mai 2010 09:14
    Hallo Zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob bei der Früaustrittsprämie aus der SEN BEE die Fünftelregelung der Einkommensteregesetzes zum Ansatz kommt. Da die Frühaustrittsprämie im Aufhebungsvertrag geregelt ist unter "Abfindung" sollte die Fünftelregelung hier doch greifen, oder? Gruß Peter
    • Re: Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN

      Abgeschickt von Anonymous User am 25.Mai 2010 11:00
      Ganz besonders freuen sich alle Pleitekanditaten innerhalb der EU über Eure Abfindungen
    • Re: Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN

      Abgeschickt von Anonymous User am 25.Mai 2010 20:29
      Anonymous hat geschrieben:
      Hallo Zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob bei der Früaustrittsprämie aus der SEN BEE die Fünftelregelung der Einkommensteregesetzes zum Ansatz kommt. Da die Frühaustrittsprämie im Aufhebungsvertrag geregelt ist unter "Abfindung" sollte die Fünftelregelung hier doch greifen, oder? Gruß Peter
      Gibt es nach so langer beE-Laufzeit noch eine Frühaustrittspramie?
      • Re: Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN

        Abgeschickt von Anonymous User am 26.Mai 2010 13:07
        Anonymous User hat geschrieben:
        Anonymous hat geschrieben:
        Hallo Zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob bei der Früaustrittsprämie aus der SEN BEE die Fünftelregelung der Einkommensteregesetzes zum Ansatz kommt. Da die Frühaustrittsprämie im Aufhebungsvertrag geregelt ist unter "Abfindung" sollte die Fünftelregelung hier doch greifen, oder? Gruß Peter
        Gibt es nach so langer beE-Laufzeit noch eine Frühaustrittspramie?
        Die beE wird zum 1.7.2010 nocheinmal geöffnet. Restlaufzeit 12 Monate. HR spricht Einzelne gezielt an. Die Frühaustrittsprämie ist abgeändert und an die Restlaufzeit angepaßt worden.
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