Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
16.06.2010 00:46
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Steuerliche Behandlung der Frühaustrittsprämie/SEN
Abgeschickt von Anonymous User am 24.Mai 2010 09:14Hallo Zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob bei der Früaustrittsprämie aus der SEN BEE die Fünftelregelung der Einkommensteregesetzes zum Ansatz kommt. Da die Frühaustrittsprämie im Aufhebungsvertrag geregelt ist unter "Abfindung" sollte die Fünftelregelung hier doch greifen, oder? Gruß Peter-
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Anonymous hat geschrieben:
Hallo Zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob bei der Früaustrittsprämie aus der SEN BEE die Fünftelregelung der Einkommensteregesetzes zum Ansatz kommt. Da die Frühaustrittsprämie im Aufhebungsvertrag geregelt ist unter "Abfindung" sollte die Fünftelregelung hier doch greifen, oder? Gruß Peter
Gibt es nach so langer beE-Laufzeit noch eine Frühaustrittspramie?-
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous hat geschrieben:
Die beE wird zum 1.7.2010 nocheinmal geöffnet. Restlaufzeit 12 Monate. HR spricht Einzelne gezielt an. Die Frühaustrittsprämie ist abgeändert und an die Restlaufzeit angepaßt worden.Hallo Zusammen, ich beschäftige mich derzeit mit der Frage, ob bei der Früaustrittsprämie aus der SEN BEE die Fünftelregelung der Einkommensteregesetzes zum Ansatz kommt. Da die Frühaustrittsprämie im Aufhebungsvertrag geregelt ist unter "Abfindung" sollte die Fünftelregelung hier doch greifen, oder? Gruß Peter
Gibt es nach so langer beE-Laufzeit noch eine Frühaustrittspramie?
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