MAN Turbo Belegschaft soll für Opfer weichgekocht werden
Für den Vorstand der MAN Turbo ist der Boden unter den Füßen heiß. Es ist dem Vorstand noch nicht gelungen, die Belegschaft zu Opfern für die Konzernprofite weich zu klopfen. Im Gegenteil, die Vorstellung, dass bald Neueinstellungen mit 350-450 Euro weniger dieselbe Arbeit machen sollen, stößt bei vielen Kollegen auf Ablehnung.“Neue” sollen im Leistungslohn weniger verdienen können.
Allerdings stimmten bei den Abtelingsversammlungen in TPO nur vereinzelt Kollegen dagegen, viele waren verunsichert.
Im neuesten Entwurf (23.10.06) der „Betriebsvereinbarung zur Absicherung der Leistungsentgeltzulage“ steht, dass beim Entgelt der Neueinstellungen im Leistungslohn nicht der ERA-Faktor (0,9483) zu Grunde gelegt werden soll. Das bedeutet, dass die Kollegen in der EG 8 mit 2552,50 Euro eingestellt würden (bei 125 Prozent), anstatt wie bisher vorgesehen 2420,54 Euro. Das sind 132 Euro mehr als bisher.
Ein jetzt bei MAN Turbo Beschäftigter erhält in EG 8 bei 150 Prozent Akkord 2904,64 Euro. Der neue Kollege soll also dennoch rund 352 Euro weniger als die bisher Beschäftigten erhalten!
Der Betriebsrat musste auf den Versammlungen eingestehen, dass es der Firma nicht um die Einsparung von Lohnkosten geht, denn diese Summe läge bei den Neueinstellungen unter 400.000 Euro. Es soll ein Umdenken in der Belegschaft erreicht werden.
Der „entscheidende Durchbruch“ soll aber angeblich darin bestehen, dass es in Punkt 5 der vorgeschlagenen Betriebsvereinbarung heißt: „Grundsatzerklärung: Eine Neuregelung dieser Betriebsvereinbarung kann nur mit der Zustimmung des Betriebsrates erfolgen“ Betriebsvereinbarungen bedürfen immer der Zustimmung des Betriebsrates. Und wenn man sich nicht einigt, geht es vor die Einigungsstelle, die eine Zustimmung des Betriebsrates ersetzen kann.
Vorsorglich erwähnte der Betriebsrat,dass man natürlich über die Absicherung nachdenken müsse, wenn Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen würden.Nun, Siemens und BenQ lassen grüßen.
Nach dem Lohnverzicht kommt dann die Beschäftigungsgesellschaft und danach HartzIV.
Über die Lohnhöhe entscheidet nicht in erster Linie eine Vereinbarung oder das Verhandlungsgeschick des Betriebsrates, sondern die Kampfkraft der Belegschaft.
Der Vorstand macht Zugeständnisse, weil er mit den Lieferterminen völlig unter Druck ist und keine Unruhe unter den Beschäftigten brauchen kann.