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Das MitArbeiterNetwerk informiert! 01/2004

erstellt von dave — zuletzt verändert: 29.06.2011 08:58

Liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Salzgittergebiet,

darum ging das Personalkonzept der MAN Nutzfahrzeuge AG und der NEOMAN Bus GmbH vom Frühjahr 2003 aus Sicht der Belegschaft nicht auf:

  1. Das Konzept für den Personalabbau wurde ohne Belegschaftsbeteiligung aufgelegt.
  2. Das Vertrauen der Belegschaftsmehrheit in die Geschäftsleitung, den Betriebsrat und den Betriebsbetreuer und Arbeitsnehmervertreter im Aufsichtsrat H. Ludewig ist massiv gestört.
  3. Die Belegschaft wurde lange Zeit von den Verantwortlichen unzureichend informiert, beschwichtigt und Personen verunglimpft. Kritische Fragestellungen blockiert, Informationen vorenthalten und eine vorgeschriebene Betriebsversammlung nicht durchgeführt.
  4. Die Mitarbeiter auf der sogenannten "Transferliste" sind bereits im Vorfeld nach betrieblichen Belangen ohne erkennbare Sozialauswahl ausgewählt worden.
  5. Es gibt keine verbindliche Wiedereinstellungsgarantie für Kollegen, die für nur ein halbes Jahr in die externe kommerzorientierte Transfergesellschaft wechseln sollten, wenn sie im Dezember 2005 noch immer arbeitslos sein würden. Die geringe Dauer und die offene Verbindlichkeit sind u.a. der Hauptgrund für die geringe Wechselakzeptanz.
  6. Wahrscheinlich nur geringe Aussicht auf qualifizierte Schulung oder Weiterbildung im aktuellen Beruf in der Transfergesellschaft zum Zweck des Kompetenzaufbau und Förderung.
  7. Möglicherweise auch nur geringe Vermittlungsaussichten in gleichwertigen Beruf bei kurzer Laufzeit und großen finanziellen Einbußen. Die Transfergesellschaft ist möglicherweise leider bei vielen Kolleginnen und Kollegen nur eine zeitliche Verzögerung der Arbeitslosigkeit.
  8. Wiederholte sich für die Belegschaft verschlechternde Betriebsvereinbarungen mit geänderten Sozialauswahlkriterien und weitläufigen Ausnahmeregelungen.

Wir brauchen konfliktfähige, kompetente Betriebsräte, die Arbeitnehmerinteressen vertreten, die qualifizierte Widersprüche schreiben und nicht freiwillig die Auswahlrichten, der durch den Arbeitgeber gekündigten Menschen übermäßig weit auslegen.

Wir brauchen mutige Betriebsräte und einen anderen IGM Betriebsbetreuer, welche bei Gegenwind auch kämpfen können. Nach den Änderungen im Kündigungsschutzgesetz, ab Januar 2004, ist es für Betroffene schwieriger geworden, Fehlentscheidungen durch das Arbeitsgericht korrigieren zu lassen, die ein Betriebsrat durch eine zu enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, mitgetragen hatte. Wir sehen mit Sorge, die Auswirkungen der Änderungen der Auswahlrichtlinien im Interessenausgleiches, sowie die Änderungen im Kündigungsschutzgesetz, auf die Interessen der Belegschaft des Busbaues am Standort Salzgitter.

M A N -Infos auch im Netz: www.netzwerkit.de

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