Wahlvorstand vs. BR-Mitglied
erstellt von manoman
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zuletzt verändert:
22.08.2008 09:25
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Hallo, mangels Interessenten habe ich unseren BR informiert, daß ich für den Wahlvorstand zur Verfügung stehe. Gleichzeitig beabsichtige ich aber auch, mich zur BR-Wahl aufstellen zu lassen. Meine Frage: Ist das ein Widerspruch? Schließt das BetrVG meinen Handlungswunsch aus? Für eine kompetente Antwort bin ich dankbar. Freundliche Grüße M8waechter8)
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Nein - kein Problem BR-Mitglieder bilden den Wahlvorstand und können gleichzeitig auf einer Liste zur Wahl stehen. Es sollen Listen im Wahlvorstand vertreten sein.
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können Mitglieder eines Wahlvorstandes für Ihre Vorschlagsliste Wahlwerbung betreiben und Materialien herausgeben oder sind diese Mitglieder nicht neutral ?
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Sie müssen in ihrer Eigenschaft als Wahlvorstandsmitglieder alle Listen nach den gesetzlichen Vorgaben behandeln. Als Kandidatinnen und Kandidaten stehen ihnen aber die gleichen Rechte zu wie allen anderen. Grüsse von der Galeere
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