Wahl des BR-Vorsitzenden
erstellt von manoman
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zuletzt verändert:
22.08.2008 09:25
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Hallo, ich habe eine wichtige Frage. Bei uns wurde ein neuer Betriebsrat gewählt. Am kommenden Dienstag soll aus den neun gewählten Mitgliedern der Vorsitzende gewählt werden. Nun steht fest, dass ein gewähltes Mitglied krank ist. Mir stellt sich nun die Frage, darf das kranke Mitglied an dieser Wahl teilnehmen oder nimmt automatisch das erste Ersatzmitglied ( also die gewählte Nummer 10 ) an dieser Wahl mit teil oder wird unter den verbliebenen 8 Mitgliedern der Vorsitzende gewählt Gruß Peter_Hoffmann
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Hier gilt § 29 BetrVG Einberufung von Sitzungen. Im Fitting steht unter § 29 RN 13: Zur Sitzung einzuladen sind die nach dem bekanntgegebenen Wahlergebnis gewählten Mitgl. des BR. .... Steht fest, daß ein Mitgl. durch Krankheit, Urlaub usw. zeitweilig verhindert ist, so ist das nach § 25 in Frage kommende ErsMitgl. zu laden. Hier liegt wohl dein Problem. Wer stellt fest, daß das Mitgl. durch Krankheit verhindert ist. Unter § 25 RN 16 steht: Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das Mitgl. vorübergehend aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage ist,.... weiter unten: Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit eines BRMitgl. führt zwar in der Regel, jedoch nicht zwangsläufig auch zu einer Amtsunfähigkeit des BRMitgl. und damit zu einer Verhinderung iSv. § 25 Abs. 1. Das ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Ein Beispiel aus der Praxis. Selbstverständlich ist jemand mit einer Sehnenscheidenentzündung oder einem Handbruch nicht amtsunfähig. Um sicher zu gehen sollte das Mitglied dem Wahlvorstand schriftlich mitteilen, daß seine Krankheit ihn nicht an der Ausübung seines Mandats hindert und er an der konstituierenden Sitzung teilnehmen wird.
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Vielen Dank für den Hinweis. Was passiert, wenn des kranke Mitglied nicht schriftlich mitteilt, dass seine Krankheit nicht an der Ausübung des Mandates hinderlich ist und einfach zur konstituierenden Sitzung erscheint. Darf dann die Teilnahme abgelehnt werden? Peter_Hoffmann
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Das war nur ein gut gemeinter Vorschlag zur Deeskalation! Wenn er da ist, darf er auch teilnehmen. Da du aber so beharrlich nachfragst, vermute ich, daß du Probleme befüchtest. Wenn der Wahlvorstand sich querstellt hilft eh nur eine Klage. Kann ich mir aber nicht vorstellen das es soweit ommt.
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