17. Februar 2006 Kündigungsschutzgesetz
Wissen für Eure Zukunft !
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Auszug vom KSchG:
Das Kündigungsschutzgesetz wurde Januar 2004 erheblich verschlechtert.
Gesetzestext frei nach KSchG § 1 Abs. 5:
Bei betriebsbedingten Kündigungen kann, mit dem Betriebsrat eine Namensliste der zu kündigenden Mitarbeiter vereinbart werden, die vom Arbeitsgericht nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden kann.
Das heißt, die Geschäftsführung kann mit dem Betriebsrat eine Namensliste erstellen, ohne die bisherigen sozialen Kriterien einzuhalten.
Jeder kann hier betroffen sein.
Selbst die sozialen Kriterien sind im KSchG eingeschränkt wurden. Der Schwerbehinderten - / Alters – Schutz oder andere sozialen Punkte werden nicht mehr berücksichtigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das kommt uns doch irgendwie bekannt vor !
2003, da war doch was mit über 700 BUS Bau Kollegen ?
Wir können uns doch noch alle daran erinnern, wie oft bei uns im BUSBAU die so genannte Namensliste damals geändert wurde, bis zu 3 mal !
Diese Zeit war doch für uns alle Nervenanspannung pur im Familienleben und bei der Arbeit !
**Wo waren unsere Betriebsräte der IG-Metall Liste ?**
Der Personalausschuss des Betriebsrates erklärte immer wieder, er hätte damit nichts zu tun gehabt, aber beim LAG (Landesarbeitsgericht) kam zu Tage, so die Aussage Dehnert (Personalchef), „Man hat die Listen gemeinsam mit dem BR erstellt“.
Wir konnten es nicht fassen, dass wir, die Belegschaft, alleine waren !
Eine Gruppe der Belegschaft führte eine Kündigungsschutzklage vor den Gerichten und gewann.
Mit der Unterstützung des Betriebsrates wären die Erfolgsaussichten von Anfang an besser gewesen.
Diese Kollegen haben heute eine Entlohnung in Leistungslohn 6.
Wir die Kandidaten der „Liste für mehr Öffentlichkeit Bus und LKW“ werden auf keinen Fall so eine Kündigungsliste mit der Geschäftsführung gegen die Belegschaft abschließen.
Also bedenkt bei der Wahl am 14. März 2006 „Man hat dann den Betriebsrat, den man gewählt hat“