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07. Februar 2006 Re. Koch Schreiben an den Wahlvorstand LKW

erstellt von manoman zuletzt verändert: 18.08.2008 11:18
Vorschlagsliste "Für mehr Öffentlichkeit LKW"

Wahlvorstand MAN Nutzfahrzeuge AG

Geschäftsstelle Schwere LKW

Werk Salzgitter

Betriebsratsbüro

Heinrich - Büssing Str.1 / 38239 Salzgitter

(07.02.06 RA Koch / 18/05K22 ga)

Vorschlagsliste " Für mehr Öffentlichkeit LKW "

Sehr geehrter Herr Pawel,

zunächst teilen wir Ihnen mit, dass uns Herr Bernhard Lages als Listenvertreter der Vorschlagsliste "Für mehr Öffentlichkeit LKW" mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat.

Ihr Schreiben vom 03.02.2006 liegt uns vor.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass die o.g. Vorschlagsliste von Ihnen nicht berücksichtigt wird.

Wir weisen darauf hin, dass unser Mandant im Interesse der Belegschaft von einer im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzenden Unterbrechung der Wahl wegen Ihrer vorgenannten Entscheidung absieht.

Die von Ihnen inkriminierten Bewerber behalten sich allerdings ihr Recht vor, die Angelegenheit ggf. im nachhinein nach Maßgabe des § 19 BetrVG rechtlich überprüfen zu lassen.

Bei dieser Gelegenheit dürfen wir höflich darauf hinweisen, dass gegen Ihre Bestellung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG erhebliche rechtliche Bedenken bestehen, die ggf. die Nichtigkeit der Wahl zur Folge hätten.

In Rede stehen könnte hierbei, dass der amtierende Betriebsrat von und für 2 Betriebe gewählt worden ist und daher aufgrund einer nichtigen Wahl ins Amt berufen wurde.

Es scheint insgesamt bedenklich, dass ein Wahlvorstand, der von eben diesem "überbetrieblichen" Betriebsrat berufen wurde, Bewerber zurückweist, die sich genau aus diesem "überbetrieblichen" Zusammenhang heraus rekrutieren.

Wir weisen abschließend darauf hin, dass wir unter ganz erheblich rechtlichen Bedenken ein einstweiliges Verfügungsverfahren mit dem Ziel der Unterbrechung der Wahlen zurückstellen.

Wir stellen anheim, dass Sie Ihrerseits die rechtlichen Grundlagen Ihrer Wahlvorstandstätigkeit ggf. kurzfristig überprüfen und entsprechende Konsequenzen hieraus ziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Nikolaus Koch

Rechtsanwalt

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