31. August 2005 Info vom BR - Lages
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Im Flugblatt „BR informiert Nr. 19/2005" berichtet die IGM-Fraktion über den Rechtsstreit zur Einsicht in das Archiv des BR's.
Die Berichterstattung stimmt so nicht.
1) Gesetzmäßig steht jedem BR Mitglied die ,,federzeitige und ungehinderte Einsicht" in „alle Unterlagen" des Betriebsrates zu.
2) Das Akten nur noch historisch wertvoll sind, welche aus den letzten BR-Perioden stammen, ist nicht richtig. Es gibt Protokolle und Beschlüsse sowie weitere Infos, die auch Auswirkungen bis heute haben.
3) Mit Lust und Laune hat die Einsicht in Akten des Archivs nichts zu tun, aber eine strikte Verweigerungstaktik lässt den Verdacht zu, man hat etwas zu verbergen.
4) „Wir wollen vermeiden, dass Unterlagen verschwinden." Dies grenzt schon an eine bösartige Unterstellung. Man kann auch anders herum sehen, die Mehrheitsfraktion wäre im Moment in der Lage, Akten verschwinden zu lassen, ohne dass die BR-Mitglieder der Minderheitsfraktion Kenntnis davon und von deren Inhalt hätten. Über Akteninhalte kann man sicherlich reden, solange keine Gesetzesbestimmung dieses untersagt, z.B. bei persönlichen Daten oder Geschäftsgeheimnissen.
5) Bei dem „aktuellen Vorgang" handelt es sich um eine „betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung", die mir ausgesprochen wurde. Es handelt sich um einen angeblichen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht von Betriebsräten beim Umgang mit persönlichen Daten. Hier wurde ein Fall konstruiert und die Sache befindet sich in rechtlicher Klärung.
6) Der Richter am Landesarbeitsgericht konnte gar nicht anders, da die IGM Fraktion auf Grund ihrer Stimmenmehrheit am Tag vorher eine außerordentliche BR-Sitzung anberaumte, in der eine so genannte „Aktenordnung" sowie eine Archivregelung mehrheitlich beschlossen wurde.
Damit ist das Einheitsrecht erst einmal geregelt und hat Gültigkeit, weil diese Beschlüsse nicht angefochten sind.
Eine Eilbedürftigkeit für eine außerordentliche BR-Sitzung lag nicht mehr vor.
Sie fand einzig und allein wegen dieses Rechtstreites statt. Bis dahin war mir die Einsichtnahme, so wie sie das Gesetz vorsieht, verweigert worden.
Das vorherige Angebot lautete: „Du sagst uns, was Du sehen willst und wir suchen Dir das raus." Und das, obwohl es keine Aktenübersicht oder Aktenpläne gibt Jederzeit und ungehindert? Nein!.
Im neuen Beschluss zum Archiv war mir eine „Helferlein-Rolle" zu geteilt, so als Alibi-Funktion.
Der Vergleich beim LAG schafft zumindest vorerst eine Gleichberechtigung meiner Person bei der vollständigen Durchsicht und Überprüfung der Archivakten vor der Abgabe zum Stadtarchiv Salzgitter oder zur Vernichtung.
Bei Meinungsdifferenzen drezu entscheidet dann allerdings wieder das -13eniebsnitsgremium. Ich bin gespannt, wie ordentlich das ablaufen wird.
Nun sehe ich die Akteninhalte (hoffentlich) doch, was soll dies BR - Info 19/2005 und die ca. zwei-jährige Verzögerung?
Betriebsratsmitglied Bernhard Lages