09. Dezember 2005 BR-Info 32/2005
Liebe Kolleginnen und Kollegen'
In einem Info unserer Entgeltabrechnung wurde die Verlagerung unserer Entgeltabrechnung in das EAC zum 01.01.06 angesprochen und darauf hin gewiesen das alle Arbeitszeitkorrekturen für das Jahr 2005 deshalb bis zum 06 Cl 06 abzuschließen seien.
Der Betriebsrat weist daraufhin dass unabhängig von der Verlagerung Entgeltabrechnung die Tarifvertraglichen Ausschlussfristen (3 Monate In de! Vergangenheit) weiter gelten.
Auf den Betriebsversammlungen ist immer wieder von den EAC-Verhandlungen berichtet worden.
Obwohl bereits mehrere Verhandlungen gelaufen waren und sich eine Annäherung der Positionen zeigte, sagte MAN von sich aus, die für Dezember geplanten Verhandlungstermine kurzfristig ab und rief völlig überraschend die Einigungsstelle an.
Der Gesamtbetriebsrat prüft z Zt. rechtliche Schritte gegen die vorgesehene einseitige Einführung des EAC ohne Abschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung.
Wir möchten ausdrücklich die Beschäftigten unserer Entgeltabrechnung in Salzgitter ;n Schutz nehmen, die nun ggf. die Suppe auslöffeln müssen, die ihnen andere eingebrockt haben.
Bitte überprüft eure nächste Entgeltabrechnung und Zeitnachweise genau und meldet euch umgehend in der Personalabteilung, wenn irgend etwas unklar ist'
Der Betriebsrat