30. August 2005 BR-Info 19/2005
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Problem ist der Umgang mit dem Archiv des Betriebsrates.
In diesem Archiv sind Unterlagen, die zwischen 5 und 60 Jahre alt und nur noch historisch wertvoll sind.
BR-Mitglied Lages hatte den Betriebsrat verklagt, weil er in dem Archiv des Betriebsrates, dass zurzeit in verschlossenen Gitterboxen zwischengelagert ist, jederzeit nach Lust und Laune herumsuchen wollte.
Der Betriebsrat handhabt die Einsicht in das Archiv nur unter besonderen Vorsichtsregeln.
Wir wollen vermeiden, dass Unterladen verschwinden' oder über Akteninhalte geredet wird.
Schließlich befinden sich in diesen Ordern auch noch alte Kündigungen. Versetzungen. Abmahnungen usw.
Ein aktueller Vorgang bestätigt uns bei dieser Vorsicht.
Am Mittwoch den 24.08.05 fand eine Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht,Hannover statt.
Dort wurde ein Vergleich abgeschlossen, der im Wesentlichen das bestätigt, was wir Lages ohne hin schon'außerhalb des Rechtsstreites angeboten haben.
Der Datenschutz bleibt so sichergestellt. Der Betriebsrat wird, um ganz sicher zu gehen, das Archiv auflösen.
Der Betriebsrat