Sie sind hier: Startseite Projekte Mitarbeiter-Netzwerk der Beschäftigten des MAN Konzerns Demo in Braunschweig zur Tarifautonomie 2.12.2003

Demo in Braunschweig zur Tarifautonomie 2.12.2003

erstellt von dave — zuletzt verändert: 29.06.2011 08:58
- Tarifverträge aufweichen? Nein - Tarifautonomie erhalten? Ja - MitArbeiterNetzwerk SZ unterstützt IGM

Auszug aus dem ca. 2500 mal verteiltem Flugblatt des MitArbeiterNetzwerkes

..... Wir erleben aktuell in Salzgitter was Betriebsräte schon ohne Gesetzesänderung anrichten können:

  • Beschäftigungsgesellschaft kürzer als Kündigungsfristen (§622 BGB)
  • Kündigungslisten ohne nachvollziehbare Kriterien / Sozialauswahl
  • Zustimmung zu (fristlose) Kündigungen ohne Widerspruch
  • Arbeitszeitverkürzung ohne wirkliche Arbeitsplatzsicherung (TVBesch?)
  • Sonderschichten - aber gleichzeitig Arbeitsplatzvernichtung

Wenn Betriebsräte den Aufgaben nach Betriebsverfassungsgesetz nicht nachkommen, ist es um Arbeitsplätze geschehen. Kündigungen protegieren ist nicht Aufgabe des Betriebsrates, sondern Beschäftigung von älteren Arbeitnehmer fördern, Eingliederung von Behinderten, Förderung / Sicherung der Beschäftigung.

Bis zu 700 Arbeitsplätze sollen bei der MAN AG / MAN Nutzfahrzeuge AG / NEOMAN Bus GmbH in Salzgitter entfallen. Erste Kündigungsbegehren liegen vor.

Wir brauchen konfliktfähige, kompetente Betriebsräte, die Arbeitnehmerinteressen vertreten. Die qualifizierte Widerspruche (§102 BetrVG) schreiben. Mutige Betriebsräte, die auch bei Gegenwind, ihre Aufgaben (z.B. §80 BetrVG) ernst nehmen und nicht den eigenen Leute in den Rücken fällen.

Wir haben aus dem derzeitigen Verhalten unserer Betriebsräte viel gelernt.

Im Ernstfall zeigt sich, ob gewählte Betriebsräte das halten, was bei der Wahl versprochen wurde. -> Man bekommt das, daß man gewählt hat. Was kann ein erpressbarer Betriebsrat erst anrichten, wenn Regelungen des Tarifvertrages unter-/überschritten werden können und die Günstigkeitsklausel nicht mehr verbindlich ist?

Was erst, wenn nach Gesetzesänderung, ein schwacher Betriebsrat spontan gegen einen organisierten Arbeitsgeber antreten muß, der durch externe Beraten strategisch vorbereitet ist und im Vorfeld „unternehmerische Entscheidungen“ generalstabsmäßig eingeleitet hat?

Wir sehen mit Sorge die erfolgten Änderungen des Kündigungsschutzgesetzes. Nur starke Gewerkschaften können Demontage der Schutzgesetze verhindern.

Wir fordern den Erhalt der Tarifautonomie, uneingeschränkte Gültigkeit von Tarifverträgen und keinen zusätzlichen Spielraum für örtliche Betriebsräte. .... (HK)

(0) Kommentare