VKL - Info vom 04 August 2006 - München 2012 BV!
VKL - Info – Beschäftigungssicherungsvertrag für das Werk München
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir möchten heute Stellung nehmen, zu den am letzten Donnerstag veröffentlichten Intranetmeldungen über einen Beschäftigungssicherungsvertrag für das Werk München!".
Zu den Inhalten dieses Vertrages einige klärende Details:
Entstanden ist dieser Vertrag ursprünglich aufgrund der besonderen Situation, dass der Vorstand der MAN-Nutzfahrzeuge geplant hatte, das Vertriebszentrum Dachau und weitere Funktionen aus dem Vertrieb auszugliedern.
Mit Arbeitszeitverlängerungen bis zu 37 Stunden die Woche und flexibleren Arbeitszeiten (Montag bis Samstag) für das VZ Dachau und Teilen von VA-München soll dieser Plan des Vorstandes, sowie es scheint, abgewendet werden.
Für das Werk München ist keine pauschale Arbeitszeitverlängerung vereinbart worden.
Wohl aber sind bisher bezahlte Wegezeiten im gewerblichen Bereich von 14 Minuten pro Tag weggefallen und in unbezahlte Arbeitszeit umgewandelt worden.
Für den Angestelltenbereich wurden 14 Minuten pro Tag als unbezahlte Qualifizierungszeit vereinbart.
Des Weiteren ist für den Angestelltenbereich die Quote der Beschäftigten, mit denen ein individueller Arbeitsvertrag von über 35 Stunden Wochenarbeitszeit vereinbart werden kann, von 13 auf 18 % der Angestellten erhöht worden.
Für außertariflich Beschäftigte entfallen individuelle Gleitzeittage.
Außerdem soll die Betriebsvereinbarung Gleitzeit verändert werden.
AIs weitere Maßnahmen ist eine Senkung der Krankenquote um 1% verabredet. Für alle vom Betriebsrat München vertretenden Beschäftigten wird der Entgeltrahmentarifvertrag bereits zum 01. Januar 2007 kostenneutral eingeführt.
Die Kostenneutralität wird durch den Wegfall der ERA (Entgeltrahmentarifvertrag) Strukturkomponente erreicht.
Des Weiteren wird auf die Auszahlung des ERA Rückstellungsfonds verzichtet. Aus all diesen „Bausteinen" ist eine jährliche Einsparung von 22 Millionen Euro errechnet wurden.
Als Gegenleistung hat der Vorstand einer Beschäftigungssicherung d.h. einem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis zum Jahr 2012 zugesagt.
Allerdings ist diese Regelung, wenn sich die wirtschaftliche Entwicklung negativ verändert, mit einer Frist von 3 Monaten kündbar.
An dieser Stelle wollen wir auf eine Wertung dieses Vertrages verzichten.
Diese Regelung ist nicht ohne weiteres auf das Werk Salzgitter übertragbar, da wir in Salzgitter sowohl bei der NEOMAN Bus GmbH als auch bei der MAN ¬Nutzfahrzeuge keine vergleichbaren freiwilligen Leistungen in diesem Umfang haben.
Die Entgeltrahmentarifverträge für Niedersachsen und Bayern unterscheiden sich außerdem grundsätzlich.
Wir werden Euch über weitere Erkenntnisse, sobald sie uns vorliegen, informieren. Die für diese Angelegenheit gegründete gemeinsame Tarifkornmission und der IG-Metall Vorstand müssen diesen Regelungen noch zustimmen.
Eine entsprechende Sitzung der Tarifkommission werden wir beantragen.
Der Betriebsrat