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Interessensausgleich 0604 Entwurf

erstellt von manoman zuletzt verändert: 29.06.2011 08:58
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Zwischen der

NEOMAX xxxx

sowie der

MAX xxxx AG - Werk Salzgitter -

und dem

Betriebsrat der MAX xxxx AG - Werk Salzgitter -

wird gemäß § 5 der Vereinbarung über Korrekturmaßnahmen sowie zur Einhaltung des vereinbarten Kostenvolumens die nachstehende Vereinbarung geschlossen:

§1 Gemeinkostenkräfte

Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Regelung in § 4 der Vereinbarung über Korrekturmaßnahmen vom 21.11.2003 bis zum 31.12.2004 gilt.

§2 Leistungen MNB

(1)Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass gemäß § 3 der Vereinbarung über die Einrichtung einer Transfergesellschaft vom 04.05.2003 zur Bemessung der Leistungen der Bundesagentur für Arbeit jeweils der individuelle Verdienst des Monats September 2003 zu Grunde gelegt wird.

(2)Es besteht ferner Einvernehmen darüber, dass anstelle der monatlichen Bruttoausgleichszahlung in Höhe von 480 € brutto auch eine Einmalzahlung gewährt werden kann; diese ist dann mit Übertritt in die Transfergesellschaft fällig und wird mit der letzten Verdienstabrechnung vor dem Ausscheiden bei NEOMAX ausgezahlt.

§3 Wechsel von Beschäftigten zur GE H SZ

Die Betriebsparteien sind sich darüber einig, dass die Regelung gemäß § 3 der Vereinbarung "Standortinterner Personalausgleich" dahingehend angepaßt wird, - dass sich die Anzahl der Beschäftigten, die bei MNB ausscheiden und anschließend bei der GE,H SZ neu eingestellt werden (= 100), in dem Maße vermindert, in dem Beschäftigte auf Grundlage eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs in die Transfergesellschaft wechseln und zum 01.01.2006 bei der GE H SZ eingestellt werden.
Im übrigen erfolgt der Wechsel der Beschäftigten bis spätestens zum Ende des IV. Quartals.

§4 Übernahme der Auszubildenden

Die Betriebsparteien sind sich gemäß § 4 Ziffer (3.) TVBesch darüber einig, dass aufgrund der bestehenden Beschäftigungsprobleme bei MN eine Übernahme der Auszubildenden in den Jahren 2004 und 2005 grundsätzlich nicht möglich ist. Ausnahmen werden jeweils zu gegebener Zeit mit dem Betriebsrat beraten.

§5 Arbeitszeitregelungen

Im übrigen bekräftigen die Betriebsparteien nochmals nachdrücklich ihre Bereitschaft, unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel, den jeweiligen Bereichen die erforderliche Arbeitszeitflexibilität zu verschaffen. In diesen Gespräche werden auch Überlegungen zu Arbeitszeitmodellen zwischen 28 und 45 Stunden/Woche einbezogen.

§6 Arbeitsorganisation

Insbesondere vor dem Hintergrund der Projekte MNPx und x18000+ sowie der Entwicklung der neuen Busstruktur am Standort Salzgitter bekräftigen die Betriebsparteien schließlich nochmals nachdrücklich ihre Bereitschaft, die Arbeitsorganisation einschließlich der Entgeltsysteme so zu gestalten, dass weitere Wettbewerbsvorteile bezüglich Kosten und Qualität erreicht werden und gleichzeitig die Mitarbeiterzufriedenheit ;-)) erhöht wird.

Salzgitter, 28.05.2004

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