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erstellt von manoman zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
19.05.04 11:15

Termin 19.05.04, 11:15 Uhr: Kammertermine – Betriebsbedingte Kündigungen

RI Bertram mit den ehrenamtliche RI Fr. S. Trusiewytsch und Fr. M. Achtermann, 6. Kammer, Sitzungssaal C – Raum 16, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz von AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Koch mit Thomas M. Aktenzeichen: 6 Ca 82/04, Oliver R. Aktenzeichen: 6 Ca 98/04, Marco V. Aktenzeichen: 6 Ca 99/04, Matthias W. Aktenzeichen: 6 Ca 100/04, Hans K. Aktenzeichen: 6 Ca 81/04, Marco K. Aktenzeichen: 6 Ca 80/04, 12 Zuhörer im Saal

11:30 Uhr – Info vom RI: RA ist zwischenzeitlich bei der 2. Kammer wegen Gütetermin mit RI Voß beschäftigt.

11:45 Uhr – Parteien kommen in den Saal. Bekl nur durch PV vertreten. Kl auf der linken Seite von der Kammer gesehen mit 7 Mann.

11:50 Uhr – Die RI kommen aus dem Beratungszimmer und RI bemerkt die Personenansammlung mit einem Ausspruch der die Worte bunt und gemischt beinhaltet hat. Der Rest war leider nicht verständlich, wäre eine gute Basis für eine Spruchsammlung gewesen.

RI ruft die Termine auf und damit wird es offiziell. Erklärt als Vorspann, dass er sich eine x-te Wiederholung des Sachvortrages wegen der Kenntnis der Sachlage aller Beteiligten spart. Die Personenzahl offeriert den RI, dass alle beteiligten Kl persönlich da sind. Dies wird durch die Kl bestätigt. War eine RI-Frage für das Protokoll.

RA erklärt knapp warum zwei mehr da sind und das Marco V. mit dem erweiterten Abfindungsvergleich auf Basis der deutlich erhöhten Abfindungssumme einverstanden sei.

PV hat keine Zahlen und von NEOMAN Bus GmbH ist kein Vertreter da. RI nennt rund 13.000,- €.

RA kommt auf die zusätzlichen Kl zurück, die beide 13 Jahre im Betrieb sind und durch die Angebote benachteiligt sind, da diese für kürzere Betriebszugehörigkeit ausgelegt sind. Es werden drei Monatslöhne zusätzlich gefordert.

PV kurz: „Sozialplan und 2 Monatsentgelte“

RA geht auf Oliver R, Thomas M. und Matthias W. weiter und erklärt, dass das Vergleichsangebot auf dem Postweg ist. Aber die Mandanten dieses noch nicht erhalten haben und damit keine Zeit zur Kenntnisnahme gehabt haben. Mit Genehmigung der Kammer könne der Vergleichstext aber diktiert werden und zu Protokoll genommen werden.

RI betrachtet die drei Seiten der Vereinbarung und lehnt dies mit Blick auf die Belastung des Geschäftszimmers ab.

Ehrenamtliche RI fragt, ob der Text als Datei vorliegt und per eMail vorbei geschickt werden kann.

Anmerkung: Auch das MAN ist an der Dateiform interessiert, würde die Arbeit der Dokumentation vereinfachen.

RI: „Wir sind im Land Niedersachsen, da geht dies noch nicht.“

Anmerkung: Hier hat der RI wohl die Voraussetzungen nach § 46 b ArbGG angesprochen.

Nun wird zwischen den Parteien und der Kammer diskutiert, wie der Vergleich abgewickelt werden soll. RI fragt nach, ob nach der Prozedur wie bei den anderen Kammern verfahren werden soll. Also stellen der Anträge und Termin für Protokollierung bzw. Verkündigung. Terminfindung wird durch RI angeregt.

RA berechnet Postlaufzeit, Feiertag und Entscheidungszeit.

RI nennt 9.6.2004 als Verkündungstermin, wenn die Antwort ende nächster Woche vorliegt.

RA: „Kein Problem“ nach Blick in die Kl-Runde.

RI diktiert den Antrag von Thomas R. für das Protokoll. Der Weiterbeschäftigungsantrag wird angepasst, da dieser zu weit gefasst ist. Wegen Verhandlungsbereitschaft wir ein Verkündigungstermin auf 9.6.2004 9:00 Uhr angeordnet.

RI bedauert, dass auf Grund unterschiedlicher Daten der Anträge kein „gleichlautendes“ Protokoll aufgenommen werden kann. So wiederholt sich die Protokollierung für Oliver R. und Matthias W.

Jetzt folgt der Wechsel zu Marco V. ( 6 Ca 99/04).

RI diktiert neben den Grunddaten, das zuvor angesprochene Vergleichangebot von 13.7xx,56 € für den Verlust des Arbeitsplatzes unter Anrechnung der Sozialplanabfindung. Auf die Rückforderung / Verrechnung von eventuellen Minusstunden der Zeitkontingente durch die Bekl wird verzichtet. Die Zeugnisfrage ist geklärt. Gegenseitige Ansprüche sind erledigt. Der Streitwert wird auf 10.4xx,82 € festgelegt.

RI wechselt auf die zwei „Sonderterminfälle“. Nachdem der Bekl/PV keine Zustimmung signalisiert, wegen dem eingeschlagenen Weg von NEOMAN Bus GmbH. RI zeigt Verständnis, dass die Bekl eine einheitliche Linie fahren will. Zeigt aber deutlich die Grundlagen der Einzelfallbetrachtung und die erforderliche Vergleichsbereitschaft während des gesamten Verfahrens auf - also ein Hinweis auf das ArbGG. Es wird der Vorschlag weiter allgemein konkretisiert.

RA findet den Vorschlag konstruktiv und fragt nach einem Vergleich auf Widerruf. Damit dies gut durchdacht werden kann.

RI füllt nun den Vergleichzahlen mit Zahlen, damit Substanz vorhanden ist. Es wird 23.6xx,04 € Abfindung für den Arbeitsplatz incl. Sozialplanabfindung und Minusstundenerlass genannt. PV, RA und Kl Marco sind mit einem Vergleich auf Widerruf einverstanden.

Sicherheitshalber werden aber die Anträge diktiert und der Vergleich aufgenommen. Widerruffrist bis 26.5.2004. Falls erforderlich wird ein Verkündungstermin auf 16.6.2004 9:00 Uhr festgesetzt. Streitwert vorläufig 9.8xx €

Jetzt wird für Hans K. gerechnet, der am 28.1.2004 gekündigt wurde und eine Kündigungsfrist bis 30.6.2004 (5 Monate) hat. Es wird 28.0xx,99 € für den Verlust des Arbeitsplatzes ermittelt. Der Regelsatz lautet 19.5xx,95 €. Nach Sozialplan wollte NEOMAN Bus GmbH nur 15.968,xx € bieten.

RA schaut Mandant tief in die Augen und Hans braucht auch eine Woche Bedenkzeit. PV sieht diese Frist auch als erforderlich an.

RI will Vorschlag analog wie zu vor für das Protokoll diktieren als RA unterbricht und die Möglichkeit der Kapitalisierung der letzten zwei Monate Kündigungsfrist nennt. Nach Diskussion mit PV, wobei RA auch das Argument gebraucht, dass er damit NEOMAN Geld sparen hilft. Der Vergleich wird entsprechend angepasst und diese Variante mit 33.7xx,35 € berechnet.

PV fragt, ob der Kl einen anderen Arbeitsplatz hat und RA verneint und nennt die mögliche Absicht einer Ich-AG.

RI spult Band zurück und beginnt das ganze noch mal. Fragt aber nach der Beendigungsfestlegung. RA hat dies in der Eile nicht bedacht, unter anderem wegen dem Arbeitslosengeld bzw. einer möglichen Sperrfrist.

RI legt die Beendigung als Einvernehmlich aus betrieblichen Gründen per Protokoll fest. Rest wie zuvor incl. Termin für Verkündung und Widerruf. Der Streitwert liegt bei 11.9xx €

Dauer ca. 28 Minuten

(WB)

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