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erstellt von manoman zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
11.05.2004 11:00

Termin 11.05.04, 11:00 Uhr: Kammertermin – Betriebsbedingte Kündigungen

RIin Frau Steinke mit den ehrenamtliche RI Hr. A. Stork und Hr. Kohlfeldt (Struckmann), 5. Kammer, Sitzungssaal D, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz von AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Koch mit/für Matthias S. Aktenzeichen: 5 Ca 827/03, Frank S. Aktenzeichen: 5 Ca 832/03, Karsten P. Aktenzeichen: 5 Ca 831/03, Heinrich P. Aktenzeichen: 5 Ca 833/03 (Termin 13:00), 29 Zuhörer im Saal

RI kommt um 11:10 Uhr und informiert, dass ein „Beisitzer abhanden gekommen ist“. Der Beginn wird sich um ca. 20 Minuten plus Besprechungszeit verzögern.

Um 12:00 Uhr kommen die Richter in den Saal und die Termine werden aufgerufen. RI protokolliert die personenbezogenen Daten für 4 Termine, auch den, der um 13:00 Uhr angesetzt ist. Heinrich P. ist noch nicht da, aber das Vorziehen ist mit dem RA abgestimmt. Es sitzen 4 Personen auf der Kl-Seite. Die Bekl ist nur durch den PV vertreten.

Schriftsätze vom 10.05.2004 der Kl werden ausgetauscht. Bekl/PV vorab per Fax informiert. RI fragt das Ergebnis der stattgefunden Einigungsgespräche ab.

RA erklärt, dass entgegen der heutigen Zeitungsmeldung in der Salzgitter / Braunschweiger Zeitung eine Einigung noch nicht erfolgt sei (Anmerkung: Artikel weiter unten ). Aber man ist weiter zuversichtlich und um eine Vereinbarung bemüht. Die Urteilsverkündung soll wie schon praktiziert erfolgen. Dies ist in der Wartezeit mit dem Bekl/PV besprochen worden. Nonverbale Zustimmung des Bekl/PV.

RI fasst den Stand kurz zusammen und benennt die schon bekannten Problempunkte der Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer, den nicht nachvollziehbaren Ausschluss von Vergleichspersonen und die Zusammenfassung von Berufsgruppen (Montageschlosser, Schlosser) bei einheitlicher Sozialauswahl. Nach dieser Zusammenfassung der Kammer fordert die RI zur Antragstellung auf.

RA trägt vor, dass die gestellten Anträge, wie schon mal, abzuändern sind, hinsichtlich der Begrenzung der Weiterbeschäftigung.

RI protokolliert als Anträge, dass die 1. und auch die 2. Kündigung ungültig sein soll. Die Weiterbeschäftigung wird Berufsbezogen bis zum Abschluss der Verfahrens beantragt.

Die Bekl will Klageabweisung – wie immer. Also verhandeln die Parteien strittig. Nun wird ein Termin für die Verkündigung gesucht, falls die außergerichtliche Vereinbarung nicht zustande kommen soll.

RA schlägt den 30.06.2004 vor, um dies mit den bereits so gehandhabten Termine in dieser Kammer zusammenzufassen.

Aufgrund der kurzen Zeitspanne kann diesem Vorschlag von Seiten der Kammer nicht entsprochen werden (Anmerkung: Ist auch nachvollziehbar, da qualitative Urteile sich nicht von selbst schreiben). Es wird ein Termin 4.6. oder 22.6. wegen Urlaub angeboten.

Die Parteien einigen sich auf den 4.6.2004

Im Protokoll wird der Verkündigungstermin auf den 4.6.2004 um 12:30 festgelegt wegen Einigungsbemühungen der Parteien.

Dauer ca. 10 Minuten

Info für Heinrich der um 12:15 zum Arbeitsgericht gekommen ist.
Er ist zwar frühzeitig zum vereinbarten Termin gekommen, aber doch unverschuldet zu spät für seinen Kammertermin. Ja, wer zu früh oder zu spät kommt, der kommt zum falschen Zeitpunkt ;-).

Der fünfte heutige Termin um 13:15 wurde aufgehoben. Die Parteien haben heute um 12:15 einen Vergleich protokolliert. Dies haben wir aus zuverlässiger Quelle am Ende des Sitzungstages erfahren, nachdem wir auch diesen Kammertermin verfolgen wollten.

(WB)

Dienstag 11.05.2004 - Salzgitter Zeitung

Neoman vor Einigung mit Klägern

Verträge sollen bis morgen unterzeichnet werden - Abfindung und Wiedereinstellungsgarantie

Von Andreas Schweiger

SALZGITTER. Das Salzgitter Busbau-Unternehmen Neoman und 80 seiner Mitarbeiter, die gegen ihre betriebsbedingte Kündigungen geklagt hatten, stehen vor einer Einigung.

Das bestätigen sowohl Wolfgang Andrich, kaufmännischer Geschäftsführer der MAN-Tochter Neoman, als auch Rechtsanwalt Nikolas Koch, der 40 Beschäftigte des Busbauers vertritt.

"Wir sind uns bei den Eckdaten einig, jetzt geht es noch um einige Details. Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten 48 Stunden zum Abschluss kommen", sagte Andrich gestern Abend. Die einzelnen Punkte der Einigung wollte er nicht nennen, da zuvor noch der Betriebsrat informiert werden müsse.

Der Wolfenbütteler Rechtsanwalt Nikolas Koch berichtete, dass seine Mandanten eine Wiedereinstellungsgarantie zum 1. Januar 2006 erhalten, sollten sie bis dahin keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Ferner würden sie eine Abfindung bekommen, die den Einkommensverlust zwischen dem Kündigungstermin, den 30. April 2004, und dem 31. Dezember 2005 "nahezu komplett ausgleicht".

Die Mitarbeiter sollen für ein halbes Jahr in eine Beschäftigungsgesellschaft wechseln. "Diese Lösung basiert auf dem alten Sozialplan", sagte Koch und fügte an: "Ich bin mit der Einigung bei den Arbeitnehmern auf große Zustimmung gestoßen. Damit sind die Stellen gerettet."

Wie berichtet wollte sich Neoman im vergangenen Jahr von knapp 300 Mitarbeitern trennen. Sie sollten in eine Beschäftigungsgesellschaft wechseln, aber nur rund 160 Busbauer nahmen dieses Angebot an. 80 Beschäftigte dagegen wählten den Rechtsweg. Sie kritisierten das Sozialauswahlverfahren bei den Kündigungen sowie eine fehlende Wiedereinstellungsgarantie. Die Klagen wurden in erster Instanz gewonnen.

Wie Neoman-Geschäftsführer Andrich ausführte, gelten die in der Einigung vereinbarten Regelungen nur für die Mitarbeiter, die gegen ihre Kündigung geklagt hatten.

Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Salzgitter Zeitung



Dienstag 11.05.2004 - Salzgitter Zeitung Wirtschaft Seite 7

Neoman steht vor Einigung mit Mitarbeitern

  • 80 Beschäftigte klagten gegen betriebsbedingte Kündigungen

SALZGITTER. Das Salzgitteraner Busbau-Unternehmen Neoman steht vor einer Einigung mit 80 seiner Mitarbeiter, die gegen ihre betriebsbedingte Kündigung geklagt haben.

Das bestätigten der Wolfenbütteler Rechtsanwalt Nikolas Koch, der 40 Busbauer vertritt, und Wolfgang Andrich, kaufmännischer Geschäftsführer der MAN-Tochter Neoman. Wie Andrich ausführte, sollen die Verhandlungen bis morgen zum Abschluss kommen. "Wir sind uns bei den Eckdaten einig, jetzt geht es noch um einige Details", sagte er, ohne Einzelheiten zu nennen.

Rechtsanwalt Koch berichtete, dass seine Mandanten eine Wiedereinstellungsgarantie zum 1. Januar 2006 erhalten, sollten sie bis dahin keinen neuen Arbeitsplatz gefunden haben. Außerdem würde den Mitarbeitern eine Abfindung gezahlt, die den Einkommensverlust zwischen Kündigung und der garantierten Wiedereinstellung "nahezu ausgleicht", und sie wechseln für ein halbes Jahr in eine Beschäftigungsgesellschaft.

Im vergangenen Jahr wollte sich Neoman von knapp 300 seiner Mitarbeiter trennen und bot ihnen eine Beschäftigungsgesellschaft an. Rund 160 gingen auf dieses Angebot ein, 80 wählten den Rechtsweg und gewannen in erster Instanz. Sie kritisierten unter anderem das Sozialauswahlverfahren. wei

Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Salzgitter Zeitung

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