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erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
31.03.2004 11:15

Termin 31.03.04, 12:00 Uhr: Kammertermin – Betriebsbedingte Kündigungen

RI Herr Bertram mit den ehrenamtliche RI Fr. A. Leunig und Hr. H.R. Meyer, 6. Kammer, Sitzungssaal D, ArbG BS

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping bzw. Hr. Langelotz von AGV-BS mit GF Hr. Andrich bzw. Hr. Bader (Pers) für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RSe Fr. Bartels mit/für Daniel H. Aktenzeichen: 6 Ca 834/03, Karabit G. Aktenzeichen: 6 Ca 835/03, Joachim D. Aktenzeichen: 6 Ca 836/03, Damian C. Aktenzeichen: 6 Ca 837/03, 20 - zeitweise 40 Zuhörer im Saal bei den heutigen Kammertermine bis 12:30

Personen werden aufgerufen – Daniel H. nur durch PV vertreten.

PV erklärt abgesprochene Vergleichsbereitschaft von Daniel H.

RI diktiert Vergleich mit ordentlicher Arbeitgeberkündigung zum 31.1.04 und einer Bruttoabfindung von rund 9.500 €. Zeugnis und Minusstundenerlass. Damit ist der Rechtstreit, auch um die 2. Kündigung erledigt.

Jetzt werden die anwesenden Kl nacheinander abgehandelt.

RI erklärt das 2. Kündigungen vorliegen und prüft Vergleichsbereitschaft. Spricht den geringen Vortrag der PV/Kl zu den anderen heutigen Schriftsätze an. Es werden keine Vergleichspersonen benannt.

PV schließt Einigungsmöglichkeit aus – Zustimmung von Karabit G.

RI fragt nach Kündigungsfrist der 2. Kündigung.

PV: „30.6.2004“

Anträge I und III werden gestellt. Antrag III ist bis zum 30.6.2004 zu befristen.

Fr. Schulte-Schrepping fragt Karabit direkt, ob er arbeitet.

Karabit: Nein

Fr. Schulte-Schrepping fasst mit Fangfrage nach, ob er bis zum 30.6. arbeiten will.

Karabit: Ja

RI protokolliert und Beschluss wie gehabt nach Sitzungsende.

Weiter zu Damian C. Er ist Vergleichsbereit.

RI nennt ca. 6.000 € Sozialplan und ca. 6.700 € Regelsatzberechnung.

Bekl-Seite beginnt zu rechnen – der Basar ist eröffnet.

Kl sieht 12.000 €

Bekl bietet 11.000 €

Kl geht unter Regelsatz und 2 Monatsgehälter mit 11.500€

Bekl lehnen ab – keine Bewegung mehr?

RI „Wegen 500 € soll es doch nicht scheitern“

Bekl: „Ja“

RI diktiert Vergleich und damit ist der Rechtsstreit 6 Ca 837/03 und 6 Ca 84/04 erledigt.

Nun zu Joachim D. – 6 Ca 836/03

RI nimmt Bezug auf den Gemeinschaftsbetrieb und eine 2. Kündigung liegt vor. Das Eintrittsdatum ist widersprüchlich.

Bekl legen Vertrag vor und Kl nimmt Einblick. Die Bestätigung durch den Kl mit dem Datum der Bekl wird protokolliert.

RI fragt Vergleichsbereitschaft ab.

PV erklärt den Wunsch der Weiterbeschäftigung und Kl will nicht vergleichen

GF Hr. Andrich bietet trotzdem die beE an incl. der hohen Vermittlungschance. Er betont auch die umfangreichen Qualifizierungsmöglichkeiten.

RI spricht die Modifikation des Weiterbeschäftigungsantrags wegen 2. Kündigung an.

PV hat Fragen wegen der Notwendigkeit und RI erklärt die Rechtslage. Eine Weiterbildungsinformation auch für uns Zuhörer.

Kl stellt Antrag I und III mit Befristung

RI protokolliert, spielt das Protokoll nochmals vor und wartet die Bestätigung der Parteien ab.

Beschluss nach Sitzungsende.

Urteil:

Heute 31.3.04 – 12:55

Beide haben gewonnen. Kündigungen sind ungültig. Weiterbeschäftigung gemäß Anträge. Bekl trägt Kosten.

(WB)

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