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erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
19.03.2004 12:30

Termin 19.03.04, 12:30 Uhr: Kammertermin – Betriebsbedingte Kündigungen

RIin Frau C. Heidelk mit den ehrenamtliche RI Hr. A. Gartner und Hr. E. Muschinski, 3. Kammer, Sitzungssaal D, ArbG BS

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping bzw. Hr. Langelotz von AGV-BS mit Hr. B. Bader für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Eitel mit/für Maik B. Aktenzeichen: 3 Ca 873/03, Koray M. Aktenzeichen: 3 Ca 870/03, RSe Fr. Bartels mit/für Johann M. Aktenzeichen: 3 Ca 871/03, Frank K. Aktenzeichen: 3 Ca 872/03, RA Koch mit/für Jürgen K. Aktenzeichen: 3 Ca 841/03, Hans Joachim K. Aktenzeichen: 3 Ca 842/03, Thorsten K. Aktenzeichen: 3 Ca 843/03, Jan K. Aktenzeichen: 3 Ca 844/03, Uwe M. Aktenzeichen: 3 Ca 845/03, 25 Zuhörer im Saal

Nach Feststellung der Parteien wird mit den Aktenzeichen 3 Ca 873/03 und Maik B mit RA Ertel begonnen. Dieser Fall weicht von der Ausgangssituation der anderen ab.

Die RIin versteht es nicht, wie man so sorglos 2 x Unterschreiben konnte, nämlich die Kündigung selbst und eine Bestätigung.

Maik B. erklärte, dass er überrumpelt wurde. Ihm war die Wichtigkeit der 2 Unterschrift nicht so klar.

RI schlägt einen Vergleich vor und beide Parteien willigen ein. Vergleichsresultat: rund 12.000 € Brutto und der Arbeitsvertrag endet am 31.05.2004. Beide Parteien erheben gegenseitig keine weiteren Ansprüche.

An dieser Stelle sei vom Verfasser hingewiesen, dass wir Vertragsfreiheit haben und man sich bewusst sein soll, welche Folgen die eigene Unterschrift hat. Also nicht aus Gutgläubigkeit vorschnell irgendwas unterschreiben, auch wenn man ggf. in eine Situation hineingedrängt wird. Gerade im Bereich der beruflichen Existenzgrundlage sollte man, wie aufgezeigt, extrem vorsichtig sein, zumal es sich hier nicht um ein Haustürgeschäft mit Widerrufrechts handelt. Es wurde nicht unnötig in den „gemütlichen Runden“ derartige „Stolpersteine“ betont. Auch harmlos wirkende Bestätigungen können eine verheerende Wirkung entfalten. Hier im ArbG können wir für und über das Arbeitsleben aus erster Hand lernen.

Die weiteren Klagen wurden aus prozessökonomischen Gründen zusammengefasst verhandelt, wegen vielen Gemeinsamkeiten. Ist bei der Symmetrie der gelesenen AGV-BS Schriftsätze nachvollziehbar.

Die erste Frage der RI ist, wie die Stückzahl 2004 zustande kommt? Diese Produktionszahl ist eine wichtige Basisangabe für Berechnungen und soll u.a. die Notwendigkeit der Entlassungen belegen.

Hr. Bader versucht die Berechnung darzulegen. Begriffe wie Analyse, Wahrscheinlichkeit und Auslastung der Lohnschwächerenwerke werden dafür bemüht.

Beim Zuhören kam mir sofort folgender Gedanke: Na ja, ein Analytiker wurde diese Angabe als ein variables Produkt in Abhängigkeit von diversen Einflussfaktoren bezeichnen, die teilweise durch Geschäftsführungsdekrete beeinflussbar sind. Also eine Art flexible herbeigeführte Prophezeiung einer Sibylle.

Die RI ist mit dieser allgemeinen gehaltenen Erklärung wohl auch nicht zufrieden und bohrt wegen der Berechnung nach.

Hr. Bader versucht daraufhin die Grundlagen erneut weiter pauschaliert zu erklären und die Maßnahmen sehr allgemein zu rechtfertigen. Es hat wieder den Eindruck auf mich, dass hier Erklärungsnotstand herrscht, weil elementare Voraussetzungen im Vorfeld nicht durchgeführt wurden.

Die RI fragt wegen der erfolgten Anhebung der Arbeitszeit auf 40 Stunden Wochen und warum dann gleichzeitig Entlassen durchgeführt werden? Also nach dem Sinn der Aufkündigung des Beschäftigungssicherungstarifvertrages (TVBesch) und dem erforderlichem UltimaRatio der durchgeführten Kündigungen.

Hr. Bader erwidert, diese „Arbeitszeiten sind Konjunkturell bedingt“.

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping erklärt für mich unerwartet zusätzlich, MAN/Neoman habe seit einigen Jahren diese Mitarbeiter mit erheblichen Minus im Arbeitsstundenkonto jahrelang mitgeschleppt. Habe wir im Sitzungssaal D gerade das wahre anonyme Auswahlkriterium vernommen?

Das Gericht kann die Berechnung der 650 ausgewählten Leuten oder 800 ..? von ca. 1100 Neoman-Kollegen nicht nachvollziehen.

Hr. Bader antwortet einsilbig wie die Zahlen nach dem Sozialplan zustande gekommen sind.

RI fragt gezielt nach der Personalsituation in der Busabteilung Rohbau. Es gibt hier in den Schriftsätzen anscheinend Ungereimtheiten?

Hr. Bader versucht auch das Zustandekommen dieser Zahlen begreiflich zu machen. Für uns eingeweihte und betroffene Zuhörer klingt dies irgendwie konfus. Alle Achtung vor dieser richterlichen Analyseleistung. Die Schriftsätze wurden anscheinend sehr genau studiert und dabei eine detaillierte Schwachstellenanalyse durchgeführt. Das konsequente Klären des erarbeiteten Fragekatalogs von der Notizenseite belegt diese Mutmaßung.

Die RI fasst nun Informationen für das Protokoll zusammen.

RA Koch bezweifelt stark die Durchgängig- und Nachvollziehbarkeit warum ausgerechnet 324 Leute gekündigt werden sollen.

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping und Hr. Bader erklären gemeinsam, warum genau diese Anzahl von Leuten, die seit Jahren angesammelten Minusstunden haben, jetzt gekündigt werden müssen. Für uns Zuhörer ist dieser Minusstundenvortrag erneut suspekt, zumal diese wegen angeordneten Ausfallzeiten aufgelaufen sind. Hier wäre sofortiges verantwortungsvolles Handeln unseres BR erforderlich, mir klingen noch die Erklärungen der Geschäftsführung auf der Betriebsversammlung im Ohr.

RA Koch kann nach diesen Aussagen nur feststellen, das hier innerbetriebliche Gründe vorliegen und kein außerbetrieblichen Kündigungsgrund, wie die Bekl behauptet.

RI fragt nach der Sozialauswahl. Warum nur 800 Namen auf der Liste stehen? Wo sind die fehlenden 250 Personen, von 1050 Beschäftigten? Wie wurde der Vergleich unter den Bewertungen durchgeführt und wurden Schweißer mit Schweißer verglichen? Fragen über Fragen

PV/Bekl Hr. Langelotz bestätigt nur, dass alle Gekündigten unter 67 Punkten sind.

Die RI protokolliert und erklärt den Parteien die Sicht des Gerichts nach den durchgeführten Erhebungen und den Stand der Schriftsätzen. Die Kammer schlägt eine gütliche Beilegung durch einen Vergleich vor und zeigt den Parteien bei strittiger Entscheidung auf, was ein Anrufen des LAG bedeuten kann.

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping fordert nun RA Koch ultimativ auf, er soll doch annehmbare Abfindungszahlen für die Kl nennen.

RA Koch lehnt im Namen der Kl ein Abkaufen des Arbeitsplatzes ab. Schlägt als Kompromiss einen temporären Wechsel in die Transfergesellschaft mit rechtsverbindlicher Zusicherung der Wiedereinstellung spätestens zum 01.01.2006 im LKW-Bau vor. Diese Wiedereinstellungsgarantie wurde den Mitarbeitern doch von der MAN Nutzfahrzeuge AG in Aussicht gestellt?

PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping erklärt, dass MAN nach dem vorgestellten Konzept nur eine gewisse Anzahl von Leuten benötigt. Gleichzeitig zeigt dieses Konzept doch den guten Willen der Firmenleitung, dass der Standtort SZ gesichert werden soll.

RA Koch sieht eine reale Vergleichsmöglichkeit, wenn diese ca. 120 Leuten nach der Transfergesellschaft verbindlich wieder eingestellt werden.

Die RI bietet eine Unterbrechung des Kammertermins an und fordert zu Vergleichs- bzw. Erörterungsgespräche auf. Eine Unterbrechung erfolgt und nach ca. 15 Minuten kehren alle Beteiligte in den Saal zurück.

Die Vorsitzende erkundigt sich nun, ob es Vergleichsbereitschaft bei den Parteien gibt.

Frank K. und Johann M. willigen in einen Vergleich auf Widerruf bis zum 02.04.2004 ein. Es werden Abfindungen zwischen 20.000 € bis 24.000 € Brutto und der Erlas der aufgelaufenen Minusstunden vereinbart. Wir Zuhörer sind schon jetzt interessiert, ob diese Vergleiche auch beim Nachdenken außerhalb der Stresssituation im Gerichtssaal bestand haben werden. Es sind m.E. sicher noch ausführliche Gespräche mit der RSe vom DGB erforderlich. Was haben wir aus dem ersten heutigen Fall gelernt - nicht sofort spontan entscheiden und sich umfassend informieren. Dies ist ein Vorteil der vereinbarten Widerrufbarkeit.

RI protokolliert die beiden Vergleiche und erklärt den anderen Parteien erneut was eine strittige Entscheidung und ggf. Revision beim LAG bedeuten kann. Sie zeigt mannigfaltige Möglichkeiten auf, was passieren könnte wenn der Verlauf dort z.B. negativ ist. Doch auch dieses Aufzeigen der Risiken kann die Entschlossenheit der restlichen Kläger bzw. Bekl nicht erschüttern und die Anträge werden, wie in den eingereichten Schriftsätzen aufrecht gehalten.

Die RI ziehen sich nun zur Beratung zurück und die Urteilsverkündung erfolgt 10 Minuten später.

Urteil:

Alle (6) die nicht einem Vergleich zugestimmt haben, müssen mit sofortiger Wirkung weiterbeschäftigt werden. Die ausgesprochenen Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Eine ausführliche Urteilbegründung folgt schriftlich.

(RB)

* Bericht der Salzgitter Zeitung

Samstag 20.03.2004Salzgitter Zeitung

Jubel nach Urteilsspruch

Sechs gekündigte Neoman-Mitarbeiter gewinnen Prozess gegen Arbeitsgeber

Von Andreas Schweiger

Braunschweig. Dem Moment höchster Anspannung im überfüllten Sitzungssaal D des Braunschweiger Arbeitsgerichts folgte große Erleichterung. Mit gegenseitigem Abklatschen und Jubel reagierten sechs Mitarbeiter des Salzgitteraner Busproduzenten Neoman, ihre Familien und Kollegen auf das Urteil von Richterin Christine Heidelk: Die von dem MAN-Tochterunternehmen Neoman ausgesprochenen Kündigungen werden aufgehoben, die Mitarbeiter müssen weiterbeschäftigt werden.

Unter ihnen auch Jürgen Keil. Wie berichtet, hatten sich Keil und viele seiner Kollegen im vergangenen Jahr gegen den Arbeitsplatzabbau im Werk Salzgitter gewehrt und einen Wechsel in eine Beschäftigungsgesellschaft abgelehnt. Ursprünglich wollte Neoman 400 Stellen streichen, die Zahl wurde später auf knapp 300 reduziert. 162 wechselten in die Beschäftigungsgesellschaft, 126 erhielten betriebsbedingte Kündigungen. Viele von ihnen wählten den Klageweg, allerdings liegen genaue Zahlen nicht vor.

Nachdem ein Gütetermin im Januar gescheitert war, kam es gestern im Braunschweiger Arbeitsgericht zur erstinstanzlichen Verhandlung von neun Gekündigten gegen ihren Arbeitgeber. Noch in der Sitzung einigten sich drei Busbauer mit dem Unternehmen auf einen Vergleich: Sie erhalten zwischen 20 000 und 22 000 Euro Abfindung, nicht geleistete Arbeitsstunden werden erlassen.

Nach Beratung mit ihren Anwälten – die Verhandlung wurde dafür eigens unterbrochen – lehnten die übrigen sechs Kläger einen Vergleich ab. Der Wolfenbütteler Rechtsanwalt Nikolas Koch begründete, warum: „Es ist nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien die Auswahl der Kündigungen getroffen wurde.“ Weil MAN Gewinne verbuche, „müssen wir uns mit der Frage der Weiterbeschäftigung auseinander setzen“, forderte er.

Richterin Christine Heidelk hatte die Busbauer zuvor wiederholt aufgefordert sich auf einen Vergleich einzulassen. „Eine Arbeitsplatzgarantie gibt es nicht. Was ist, wenn die nächste Kündigungswelle rollt?“, fragte sie kritisch. Außerdem drohe bei einem Scheitern der Klage in nächster Instanz auch der Verlust einer Abfindung.

Die Rechtsanwältin und Geschäftsführerin des Allgemeinen Arbeitgeberverbands Braunschweig, Beate Schulte Schrepping, sie vertritt Neoman, drang ebenfalls auf einen Vergleich. Sie betonte: „Der Beklagte (Neoman) sieht sich außerstande, Wiedereinstellungen zu vollziehen.“ Die Tatsache, dass das Unternehmen Mitarbeiter freigestellt habe, zeigt, dass es keine Arbeit gebe. „Man kann nicht so tun, als würde sich bei Neoman die Arbeit stapeln“, sagte sie.

Die Juristin und Neoman-Vertreter Boris Bader waren zu keiner Stellungsnahme bereit, ob das Unternehmen in Revision gehen wird. Rechtsanwalt Koch sagte der SZ nach der Verhandlung: Ich gehe davon aus, dass es ein Berufungsverfahren gibt. Ich hoffe aber auch, dass Neoman nun auf die Gekündigten zugeht und sie weiterbeschäftigt. Das Urteil bestätigt, dass die Kündigungen sozialwidrig sind.“ Jürgen Keil, der seit Ende November von Neoman freigestellt war, sagte: „Ich freue mich, dass ich ab Montag arbeiten kann.“

Anmerkung: Zusätzlich ist ein Foto mit folgender Beschriftung abgebildet – Sechs der gekündigten Neoman-Beschäftigten wollen ab Montag wieder ihre Arbeit aufnehmen. Das Archivfoto zeigt das „Bus-Finisch“ im Werk Salzgitter. Foto: Wolfgang Weihs/dpa.

Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Salzgitter Zeitung (WB)

Mittwoch 24.03.2004 - Salzgitter Zeitung

Rechtsanwalt räumt Neoman eine Woche Bedenkzeit ein

Unternehmen soll Mitarbeiter weiterbeschäftigen

WATERNSTEDT. Für Jürgen Keil und vier weitere Beschäftigte des Watenstedter Busbau Unternehmens Neoman endete der Arbeitstag vorgestern jäh mit einer herben Enttäuschung. Zwar hatten sie am vergangenen Freitag vor dem Arbeitsgericht Braunschweig die Aufhebung ihrer betriebsbedingten Kündigung erwirkt, doch als sie am Montag ihren Dienst antraten, wurden sie prompt von der Arbeit freigestellt (wir berichteten).

Rechtsanwalt Nikolas Koch, der unter anderem Keil vertritt, sagte der SZ, dass er gestern über das Thema Weiterbeschäftigung verhandelt habe. Die sei im Urteil des Arbeitsgerichts vorgesehen und damit vollstreckbar. Koch: „Aus Gründen der Fairness habe ich Neoman aber eine Woche Bedenkzeit eingeräumt, denn ich will nicht gleich zwangsvollstrecken.“

Bis Mittwoch nächster Woche könne das Unternehmen nun prüfen, ob Keil und seine Kollegen wieder arbeiten dürfen, oder ob das Urteil angefochten werden soll. „Sollte nach dieser Frist keine Weiterbeschäftigung erfolgen, drohen Neoman Zwangsmaßnahmen“, sagte Koch. Das sei ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von maximal 25 000 Euro.

Der Jurist äußerte Verständnis für die von Neoman veranlassten Freistellungen. „Wenn die Leute jetzt zurückkommen, ist das dem Betriebsfrieden nicht förderlich“, sagte er und begründete: „Das ist doch für die Belegschaft ein deutliches Signal dafür, dass das Konzept der Personalanpassung ganz offensichtlich gescheitert ist.“ wie

Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Salzgitter Zeitung (WB)

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