GB014

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
16.04.2004 8:50

Termin 16.04.04, 8:50 Uhr: Gütetermin – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Bertram, Kammer 6, Sitzungssaal A, ArbG BS PV/Bekl Hr. Jörn Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RSe Frau Bartels mit Anke W. Aktenzeichen: 6 Ca 204/04, 1 Zuhörer

RI ruft Parteien auf und gibt Personenfeststellungen zu Protokoll. PV/Bekl sucht RSe, die kurz zuvor Ihre Anwesenheit mitgeteilt hat.

Knapper Sachvortrag durch RI mit der Feststellung, dass hier eine Vereinzelung, gegenüber den anderen laufenden Klagen, wegen der erforderlichen Zustimmung zur Schwerbehinderung vorliegt.

Bekl/PV erklärt, dies ist ein Fall der 3. Kündigungswelle.

RI prüft ob es Vergleichsmöglichkeiten gibt, zumal denkbare Lösungen derzeit mit der Geschäftsführung besprochen werden.

Bekl/PV antwort, dass er heute nur Geld anbieten kann.

RI fragt Kl-Partei ob Geld ausreicht.

Klin und RSe antworten synchron mit „Nein“.

Feststellung einer strittigen Entscheidung. Anschließend wird der Kammertermin und die Schriftsatztermine festgelegt. Dies wird protokolliert und Auflagen wie z.B. das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Die Bekl wird aufgefordert, die Kündigungen ausführlich zu begründen.

Schriftsatzfristen: xx.05.2004 (Bekl) und 28.05.2004 (Kl). Kammertermin 9.6.2004 13:00 Uhr. Dauer ca. 5 Minuten.

Klin skeptisch an RI „Das war’s schon?“

RI „Ja“

(WB)

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