GB013

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
23.02.2004 9:20

Termin 23.02.04, 9:20 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RIin Frau Heidelk, Kammer 3, Sitzungssaal D, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Koch; RSe Frau Bartels; RA Mayerhofer mit / für Jan K. Aktenzeichen: 3 Ca 88/04; Christoph T. Aktenzeichen: 3 Ca 89/04; Roland S. Aktenzeichen: 3 Ca 90/04; Arne L. Aktenzeichen: 3 Ca 93/04; Marek J. Aktenzeichen: 3 Ca 94/04; Frank K. Aktenzeichen: 3 Ca 109/04; Johannes M. Aktenzeichen: 3 Ca 110/04, 9 Zuhörer

RI ruft alle 7 Parteien auf und gibt Personenfeststellungen zu Protokoll. So sind neben den anwesenden Kl auch drei Kl/PV am linken (von RI aus gesehen) Tisch versammelt. Bekl nur durch PV vertreten.

Kurzer Sachvortrag und Hinweis auf Gütetermin durch RI. RI fragt Bekl/PV, ob es eine Namensliste im Interessenausgleich nach KSchG §1 Abs. 5 gibt. Bekl/PV „Geht davon aus, dass keine Namensliste nach §1/5 gibt“.

RI fragt nach den Arbeitsstunden und den Fertigungsstunden die in den Schriftsätzen genannt werden und ob dies Erfahrungswerte sind. Bekl/PV kann dazu keine Auskunft über die Berechnungsgrundlage geben und bei den Kl/PV liegen die Schriftsätze teilweise noch nicht vor.

Jetzt prüft RI ob es Vergleichsmöglichkeiten gibt, aber die PV nennen keine Vergleichsangebote.

Anschliessend wird der Kammertermin festgelegt und die Schriftsatztermine ausgehandelt. Hier sind die unterschiedlichen Auslastungen und Urlaubstermine der PV zu berücksichtigen. Es fällt der Satz, dass ziemlich viel Papier bewegt werden muß. Die ganze Diskussion wirkt auf mich in der Zuhörerreihe etwas konfus. Der Bekl/PV schlägt dazwischen eine Zusammenlegung der Zweitgekündigten mit dem anstehenden Kammertermin, analog wie in der 6. Kammer vor (Anmerkung: War auch ein Vorschlag des Bekl/PV - Ist dort m.E. aber nicht erfolgt GB011 ). Jetzt werden die Namen der Kläger mit der zweiten Kündigung gemeinschaftlich ermittelt. Es sind insgesamt 3 von den 7 aufgerufenen heutigen Terminen. Betroffen sind Aktenzeichen 3 Ca 88/04 Jan K.; Aktenzeichen 3 Ca 109/04 Frank K. und Aktenzeichen 3 Ca 1108/04 Johannes M.. Die PV sehen Probleme beim Zusammenlegen, schon aus terminlicher Sicht. Die ersten Betroffen sollen schon im März den Kammertermin der ersten Kündigung haben. Die RI bringt souverän Ordnung in den Ablauf. Diese Prozessökonomie ist für Zuhörer nur schwer nachvollziehbar, alle Achtung für diese Moderationsleistung.

Termine werden protokolliert und Auflagen wie z.B. das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet. Die Bekl wird aufgefordert, die Kündigungen vom 28.1.2004 ausführlich zu begründen. Vorgebrachte Tatsachen sind unter Beweisantrag zu stellen.

Die RI fragt jetzt noch den Bekl/PV, wie das mit dem zusätzlichen Personalbedarf von 50 Mitarbeitern im Lager ist. Bekl/PV will im Schriftsatz darauf eingehen.

Schriftsatzfristen: 15.03.2004 (Bekl) und 21.04.2004 (Kl). Kammertermin 28.04.2004 13:15 Uhr.

Verhandlungsdauer ca. 15 Minuten.

(WB)

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