GB012

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
20.02.2004 8:35

Termin 20.02.04, 8:35 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Bertram, Kammer 6, Sitzungssaal A, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Koch für/mit Mario K. Aktenzeichen: 6 Ca 80/04, Hans K. Aktenzeichen: 6 Ca 81/04, Thomas M. Aktenzeichen: 6 Ca 82/04, 8 Zuhörer

Bekl/PV überreicht Schriftsätze an RI und RA nach Aufruf der Parteien. Die aufgerufenen Parteien sind bereits als Zuhörer von zuvor da.

RI mit Sachvortrag und der Feststellung, dass es sich um Erstkündigungen handelt und nicht wie zuvor um eine zweite zusätzliche Kündigungen. RA blättert in den überreichten Schriftsätze und stellt das Fehlen der Anlage 2 fest. RA fragt Bekl/PV, ob es sich um die Liste der 800 Arbeitnehmer handelt, wo die Sozialauswahl durchgeführt wurde. Bekl/PV kann dazu jetzt keine Angaben machen und sagt eine spätere Prüfung zu. Der RI nennt als Hilfe, das Erstellungsdatum 21.November 2003 für die, dem Gericht eingereichte Liste.

Nachdem dies geklärt wurde, sucht RI nach Vergleichsmöglichkeiten. Keine Angebote der PVs.

RI fragt Bekl/PV, ob im überreichten Schriftsatz eine Stellungsnahme zum Schreiben vom 26.9.2003 ist. Bekl/PV sieht keinen Kündigungsverzicht in diesem Schreiben und verweist weiter auf die Ausführungen im Schriftsatz.

RI fragt, ob es sich hier auch um die gleiche Personalanpassung wie in der 1. Welle aus den Terminen zuvor handelt. Bekl/PV gibt dazu eine kurze und bestätigende Stellungsnahme ab. RI: „Ein Kündigungsausschluß ist nicht unbedingt abwegig“.

RA erklärt die Unterschiede der Gruppen der angeschrieben Arbeitnehmer. Geht detailliert auf die Auswirkung einer solchen positiven Mitteilung ein.

Bekl/PV relativiert daraufhin den angesprochenen Kündigungsverzicht und erläutert, dass dies nur unter dem Vorbehalt erfolgt sei, wenn genügend Mitarbeiter die angebotenen Maßnahmen ergriffen hätten. Aber die Angebote wurde von zu wenigen angenommen. RI sieht diesen, vom Bekl/PV vorgetragenen Vorbehalt so nicht im Schreiben an diese Gruppe der Arbeitnehmer.

Schriftsatztermine 12.3.2004 und 2.4.2004. Die Schriftsätze sollen auf die Betriebsratsanhörung, die Sozialauswahl und auf Nennung von sozialstärkere Arbeitnehmer eingehen. Das persönliche Erscheinen der Parteien für den Kammertermin am 19.5.2004 11:15 Uhr ist angeordnet.

Dauer ca. 15 Minuten

(WB)

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