GB011

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
20.02.2004 8:35

Termin 20.02.04, 8:35 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung (zum Zweiten)

RI Herr Bertram, Kammer 6, Sitzungssaal A, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RSe Fr. Bartels für Damian C. Aktenzeichen: 6 Ca 84/04, Joachim D. Aktenzeichen: 6 Ca 93/04, 8 Zuhörer

RI ruft Parteien auf und klärt Sachverhalt wegen betriebsbedingter Kündigung zum 2. Mal. Er spricht von Zweitkündigungen und verwendet den mir unbekannten Begriff "Vorgreiflichkeit". Es wird rege zwischen den PVs und dem RI über eine Zusammenlegung mit den ersten eingereichten Kündigungsklagen diskutiert. Es werden u.a. terminliche Probleme wegen den Kammerterminen vorgetragen. RI unterbreitet Vorschlag der Festsetzung der Schriftsatztermine und keiner heutigen Festlegung eines Kammertermins. Dieser wird ggf. später durch das Gericht festgelegt.

Bekl-PV erklärt, dass einige der Gekündigten aus der 1. Welle "rein vorsorglich in die 2. Kündigungswelle mit aufgenommen" wurden.

RI stellt eine Anhebung der Abfindung um gut ein Drittel in den Schriftsätzen fest. Es werden Abfindungen großer 6300,- und 8400,- Euro genannt.

Für die Erwiderung des Kl wird die Nennung von sozial stärkeren Arbeitnehmern in das Protokoll diktiert und folgende Schriftsatztermine: 12.3.2004 und 2.4.2004 genannt. Kein Kammertermin festgesetzt, wie angekündigt.

(WB)

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