GB010

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
09.01.2004 8:45

Termin 09.01.04, 8:45 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Bertram, Kammer 6, Sitzungssaal A, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Strauch mit Ismail B. Aktenzeichen: 6 Ca 865/03, 2 Zuhörer (Termin war MAN nicht bekannt - also Termine MAN mitteilen)

RI ruft die Partei auf und prüft die Anwesenheit. Bekl nur durch PV vertreten. PV am Kaugummi sofort wiedererkannt.

Kurzer Sachvortrag durch RI.

PV/Bekl tragt vor, dass die Bekl in letzter Zeit negative Ergebnisse gemacht hat und deshalb Tätigkeiten nach Polen auslagert. Mit BR Sozialplan und Auswahlrichtlinie abgeschlossen. Nennt Regelsatzabfindung – Sozialplansatz wird nicht vorgetragen. Hat nur eine frühe Version der Unterlagen dabei und entschuldigt sich beim RI dafür.

RI ist erstaunt über den Regelsatz von nur 6.560,- € und fragt nach bei PV/Bekl.

Kein Vergleich geschlossen und nach Protokollaufnahme ist Gütetermin beendet.

Schriftsatzfristen: 30.1.2004 (Bekl) und 20.2.2004 (Kl). Kammertermin 31.3.2004.

Verhandlungsdauer ca. 8 Minuten.
(RB)

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