GB008

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
07.01.2004 10:55

Termin 07.01.04, 10:55 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Bertram, Kammer 3, Sitzungssaal A, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH / PV/Kl RA Dr. Bührig mit Sascha K. Aktenzeichen: 6 Ca 842/03, 13 Zuhörer

RI ruft die Partei auf und prüft erneut die Anwesenheit, nachdem zwischenzeitlich ein anderer Gütetermin (vorhergehende Verhandlungspause?) eingeschoben wurde. Bekl nur durch kaugummikauenden PV (Anmerkung: immer noch – wie ist das mit der Würde des Gerichts?) vertreten. Sachvortrag und Erklärungen für RA über vorhergehenden Verhandlungsverlauf durch RI und fordert PV/Bekl zum erneuten Vortrag auf.

PV/Bekl erklärt im Schnelldurchgang, dass die Bekl in den letzten Jahren 77 Mill € und 82,5 Mill € minus gemacht hat und lohnkostenintensive Tätigkeiten nach Polen auslagert. MA-Abbau von 1241 MA auf 650 MA. 61 Kündigungen bereits ausgesprochen. Mit BR Interessensausgleich und Auswahlrichtlinie abgeschlossen. Alle mit weniger als 64, 66 oder 70 Punkte wurden gekündigt – wie viel nun oder sind es doch 60 Punkte? Sozialplanabfindung wird vorgetragen, auch wieder ohne Vergleich mit Regelsatz.

RI fragt nach Verhandlungsbereitschaft und sieht keine Vergleichsmöglichkeit, wie in den anderen Fällen. Also strittige Entscheidungen. Zur vereinfachten Abwicklung wurde auf das Protokoll der 10:40-Termine bezuggenommen und nur Abweichungen diktiert. Es gilt also hinsichtlich Auflagen analog das Gleiche wie bei den 10:40-Terminen.

Schriftsatzfristen 4 Wochen zum 28.1.2004 (Bekl) und 18.2.2004 (Kl). Kammertermin 31.3.2004 10:15.

Verhandlungsdauer ca. 8 Minuten.

(WB)

(0) Kommentare