GB007

erstellt von dave — zuletzt verändert: 18.08.2008 10:11
07.01.2004 10:40

Termin 07.01.04, 10:40 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung

RI Herr Bertram, Kammer 6, Sitzungssaal A, ArbG BS

PV/Bekl Hr. Langelotz AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH ./. PV/Kl RA Trittermann für Matthias S. Aktenzeichen: 6 Ca 833/03 und RSe Fr. Bartels für/mit Daniel H. Aktenzeichen: 6 Ca 834/03, Karabit G. Aktenzeichen: 3 Ca 835/03; Joachim D. Aktenzeichen: 6 Ca 836/03, Cosa D. Aktenzeichen: 6 Ca 837/03, 21 Zuhörer

RI ruft alle Parteien für die 5 Fälle auf und prüft die Anwesenheit von Aktenzeichen 6 Ca 842/03. Ein Teil der Kläger ist nur durch den RA als PV vertreten, persönliches Erscheinen war nicht angeordnet. Bekl nur durch kaugummikauenden PV. Sachvortrag und erste Protokollierungen per Diktat durch RI.

PV/Bekl erklärt, dass die Bekl seit 2 Jahren negative Ergebnisse macht und als Folge daraus die unternehmerische Entscheidung getroffen hat, lohnkostenintensive Tätigkeiten nach Polen auszulagern. Dies erfordert ein MA-Abbau von 1241 MA auf 650 MA im Werk Salzgitter. Mit dem BR sind Interessensausgleich und Auswahlrichtlinie nach §95 BetrVG abgeschlossen worden. „Dies sind die Fakten“.

Nach diesen Ausführungen fragte PV/Bekl ob die Abfindungen nach Sozialplan von Interesse sind, da diese von einer anderen Kammer ausdrücklich abgefragt wurden. RI bejahte dies und erklärte zugleich, dass er bei einigen Fällen das monatliche Durchschnittseinkommen vermisse. Dies sollte RA/RSe in den einzureichenden Schriftsätzen nachliefern.

PV/Bekl trägt folgende Sozialplanabfindungen vor, wobei er betont, das die Zahlen auf der Liste aller Gekündigten sehr klein geschrieben sind. Sozialplan: 16.282,57 € oder 15.282,57 €, 5.878,39 €, 13.194,71 €, 8.590,94 €, 6.488,09 € und 11.199,96 €. Nur bei dem Betrag 8.590,94 € wird als Vergleich der Regelsatz von 7.185,71 € ausdrücklich genannt und damit besonders hervorgehoben. (Anmerkung: Was nach den PV/Bekl-Vortrag vom Montag den Umkehrschluss herausfordert, dass der Regelsatz bei den ungenannten Pärchen unterschritten wurde.)

RSe weißt auf den laufenden Schwerbehindertenantrag eines Mandanten hin. PV/Bekl erklärt daraufhin, dass man sich mit den Versorgungsamt in Verbindung setzen wolle.

RI fragt nach Verhandlungsbereitschaft.

PV/Bekl sieht keine Vergleichsmöglichkeit, wie in den anderen Fällen und will Entscheidung.

RI stellt als Ergebnis des Gütetermins strittige Entscheidungen fest und gibt die Termine zu Protokoll. Zur vereinfachten Verfahrensabwicklung wurde nur das erste Aktenzeichen vollständig diktiert und in den anderen Fällen nur Änderungen bzw. Abweichungen. Für die Schriftsätze sind Auflagen wie z.B. umfassende Sozialdaten für Auswahl und BR-Vortrag den Bekl und vergleichbare Personen den Kl auferlegt worden. Das persönliche Erscheinen der Kl und der Bekl wird angeordnet. PV/Bekl benennt Herrn Wolfgang Fahrnberger.

Schriftsatzfristen 4 Wochen zum 28.1.2004 (Bekl) und 18.2.2004 (Kl). Kammertermin ist für den 31.3.2004 10:45 und 31.3.2004 11:15 festgesetzt worden.

Verhandlungsdauer ca. 20 Minuten.
(WB)

Gesprächsnotiz am Rande:
Vor Verhandlungsbeginn war eine kurze Verhandlungspause und der RI hat sich mit den verschiedenen anwesenden PV unterhalten. Dabei wurden auch wir Zuhörer erwähnt, dass bei den NEOMAN Bus GmbH – Fällen immer volles Haus ist und auch heute wieder viele Zuhörer erwartet werden. Selbst auf den Gängen finden Mitarbeiterinformationen statt. Ich hoffe wir fallen nicht unangenehm auf, als interessierte Öffentlichkeit?

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