GB006
Termin 05.01.04, 13:30 Uhr: Güteverhandlung – Betriebsbedingte Kündigung
RI Frau Heidelk Kammer 3 Sitzungssaal D ArbG BS
PV/Bekl Fr. Schulte-Schrepping AGV-BS für NEOMAN Bus GmbH / PV/Kl RA Eitel für Koray M. Aktenzeichen: 3 Ca 870/03 Maik B. Aktenzeichen: 3 Ca 873/03, und RSe Kaiser für Johann M. Aktenzeichen: 3 Ca 871/03, Frank K. Aktenzeichen: 3 Ca 872/03; 18 Zuhörer
RI ruft alle Parteien für die 4 Fälle auf. Ein Teil der Kläger ist nur durch den RA als PV vertreten. Bekl heute grundsätzlich nur durch PV. Sachvortrag durch RI.
PV/Bekl erklärt, dass sie nur den gleichen Vortrag wie am Vormittag vorzutragen hätte. RI stellt fest, das RA und RSe dies nicht gehört haben. PV/Bekl erklärt, das sie Situation durch die Presse eindeutig bekannt ist und auch durch das öffentliche Interesse der Zuhörer dies zeigt. Das Werk wird nach Polen verlagert und die Auftragslage hat sich verschlechtert. Betriebsbedingte Kündigungen sollten durch Transfergesellschaft AutoVision (= Beschäftigungsgesellschaft), Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen und der gleichen vermieden werden. Die jetzige Sozialauswahl soll nach neuesten BAG-Urteil erfolgt sein. Die Abfindung entspricht dem Regelsatz und schwankt um +/- 2.000,- €.
RI fragt nach Verhandlungsbereitschaft. Der RA und die RSe sind mit der Listenauswahl unzufrieden und sprechen Differenzen bei der Auswahl mit sozialen Eckpunkte z.B. Unterhaltsverpflichtungen ihrer Mandanten an.
PV/Bekl erklärt, dass die jetzigen Fälle bereits das Angebot zur Aufhebung oder den Wechsel in die Beschäftigungsgesellschaft abgelehnt hätten und die neue Auswahl streng erfolgt sein soll. Alle unter 60 Punkte seien betroffen. RA findet Abfindungen nicht als üppig. PV/Bekl verweist auf Berechnung, die nach gut ausgestattetem Sozialplan erfolgt sei und kann gegenüber heute Vormittag die Zahlen vortragen. Zwei von vier Gruppen konnten mitgeschrieben werden.
Sozialplan: 14.942,18 € Regelsatz: 17.000,36 €
und
Sozialplan: 11.932,15 € Regelsatz: 16.709,10 €
Die anderen Zahlengruppen (könnte in der 3. Reihe die nur die Tausender verstehen) zeigten ebenso auf, dass die Sozialplanabfindung teilweise deutlich unter dem Regelsatz waren.
RI fragte nach Tarifvertrag Beschäftigungssicherung (TVBesch). PV/Bekl erklärte das die Arbeitszeitabsenkung nicht für die zu Kündigten durchgeführt worden sei und eine Nachwirkdauer von 3 Monate haben würde.
RA fragte erneut nach der Verhandlungsbereitschaft über die Abfindung. PV/Bekl meint, die Abfindungen sind nicht verhandelbar, zumal noch 280 Kündigungen anstehen. Schon wegen dem öffentlichen Interesse kann es keine unterschiedliche Behandlung geben. Ausnahmen nur wenn eine Schwerbehinderungsantrag vorliegen sollte, wegen dem Risikoausgleich.
RI stellt als Ergebnis des heutigen Gütetermins strittige Entscheidungen fest und gibt die Termine zu Protokoll. Schriftsatzfristen 4 Wochen zum 30.1.2003 und 27.2.2004. Kammertermin ist für den 17.3.2004 12:30 für alle 4 Fälle festgesetzt worden.
Verhandlungsdauer ca. 15 Minuten.
(WB)